Ergebnisse der Arbeit des Quaestors Iulius Dives

  • Mit einer etwas nebulösen Themenankündigung hatte sich der ehemalige Quaestor Iulius Dives an den Consul gewandt, um auf die Rednerliste des Senates für diese Sitzung gesetzt zu werden, was jener auch gerne tat, da er selber neugierig war zu erfahren, was es mit der vagen Andeutung eines Handlungsbedarfs, der angeblich aus der Arbeit des Quaestors resultiere, auf sich hatte. Kurzum, Iulius Dives hatte nun das Wort.

  • Das Begräbnis seiner Adoptivtochter lag bereits einige Tage zurück, da hatte Dives dem Consul Licinius geschrieben, um im Rahmen der nächsten Senatssitzung das Wort zu erhalten, über die Ergebnisse seiner quaestorischen Archivarbeit zu sprechen einerseits sowie eine Gesetzesänderung auf Drängen seiner Frau anzuregen andererseits. Es war wohl offenkundig, weshalb er unter diesen Voraussetzungen durchaus froh war, sein eigenes Vorhaben vor jenem seiner herrischen Gattin in die Curia Iulia einbringen zu können.


    Sim-Off:

    Aus SimOff-Sicht kann beides aber gerne auch einfach parallel laufen. ;)


    "Patres Conscripti!", begann Dives seine Rede - wie er bisher jede größere Rede vor dem Senat begonnen hatte - mit den zu diesem Zweck wohl allgemein meistgewählten Worten und einer etwas ausladenderen Geste, um sich Aufmerksamkeit zu verschaffen.
    "Der Tatenbericht, welchen ich nach meiner Tätigkeit als gewesener Quaestor Urbanus ab actis senatus gemäß Recht und Gesetz einst hier vorgetragen habe, liegt bereits einige Zeit zurück." Der Iulier ging zwei kleine Schritte. "Damals", betonte er hernach, "habe ich darüber gesprochen, wie ich ich insbesondere auch der Archivpflege nachging, wobei ich jedoch aus Gründen von Zeit und Redeumfang darauf verzichtete, hier etwas näher ins Detail zu gehen." Ein anderer Punkt war unausgesprochen, dass sich der stadtrömische Ältestenrat kaum besonders zu interessieren schien für derartige und ähnlich unrepräsentative Initiativen. Das hatten dem Quaestorius die dereinst überschaubaren Wortmeldungen oder gar Nachfragen zu seinem eigenen Tatenbericht ebenso gezeigt wie die letzte große Auszeichnungsrunde der Curia Iulia, in welcher das Lob vor allem solchen Quaestoriern galt, die zuvor an der Seite von Princeps, Consul oder Statthalter für jedermann gut sichtbar eine gute Figur gemacht hatten, während die wenig repräsentative und dennoch wichtige Chronikpflege mancher Quaestores Urbani - und hier bezog sich Dives nicht einmal auf sich selbst, sondern eher noch auf einen anderen seiner Mitsenatoren - indes dereinst etwas unter den imaginären Tisch gefallen war, mochte sie noch so überdurchschnittlich akkurat und genau, überdurchschnittlich sorgfältig und umfangreich und, auf den Punkt gebracht, überdurchschnittlich gut gewesen sein. Doch darum sollte es ihm hier und heute nicht gehen.


    "Damals bereits sprach ich von Ergebnissen meines Wirkens, die in meinen Augen ein Handeln des ehrwürdigen Senates notwendig machten, wie ich auch damals bereits bedauerte, dass der plötzliche Tod des Cornelius Augustus dazu führte, dass - selbstredend vollkommen berechtigt - der Ältestenrat andere Prioritäten setzte und auch setzen musste.", nährte sich der Senator allmählich dem Kern seiner Rede. "Damals schlussendlich blieb mir nicht viel mehr übrig als darauf zu hoffen, möglichst bald in den Senat berufen zu werden, um letztlich selbst zu beenden, was ich während meiner Quaestur begann." Dives ließ eine kleine Kunstpause, in welcher er durch die Reihen seiner Mitsenatoren blickte. "Und heute also stehe ich in meiner ersten Rede als Senator in diesen heiligen Hallen vor euch, um nachfolgend genau dieses Vorhaben in Angriff zu nehmen.", fand die hinführende Einleitung seiner Rede an dieser Stelle ihr Ende.


    "Worum also geht es?", fragte Dives rhetorisch in den Raum hinein und ließ eine spannungssteigernde Pause folgen. "Es geht um unsere römischen Gesetze und vor allem deren Konsistenz, um die es nach den vielen Anpassungen und Veränderungen seit ihrer erstmaligen Verabschiedung teilweise schlechter bestellt ist, als man dies glauben möchte. So weiß unser Codex Iuridicialis beispielsweise in seinem sechzigsten Paragraphen festzulegen, dass eine Verjährung 'nur auf besondere Anordnung des Iudicium Imperialis aufgehoben werden' kann, während weder vorher noch später in diesem oder einem anderen Codex genau dieses Iudicium Imperialis definiert ist." Dives hob die Unterarme zu einer hilflosen Geste. "Ich frage mich, wie soll sich je ein Advocatus im Sinne des römischen Rechts und in _unserem_ Sinne erfolgreich um eine derartige Aufhebung einer Verjährung bemühen, wenn die Verteidigung ihm jedes in unseren Gesetzen definiertes und verankertes Gericht für nicht zuständig in dieser Sache erklärt?", veranschaulichte der Iulier anhand eines Beispiels das ihm negativ ins Auge gefallene Problem, welches er hier zu lösen gedachte.


    "Und dies ist leider nicht die einzige Inkonsistenz unserer Gesetze.", fügte er nach einer Zäsur hinzu. "Der Codex Iuridicialis spricht in den Paragraphen 17 Absatz 7, 60 Absatz 5 und 112 Absatz 2 von einem in der Form undefinierten Iudicium Imperialis, wie im Paragraphen 52 Absatz 2 des Codex Universalis von einem nicht weiter definierten Iudicium Imperatoris die Rede ist. Dazu erwähnt der bereits angeführte Paragraph 17 Absatz 7 des Codex Iuridicialis ein undefiniertes Iudicium Maior und bezieht sich im Paragraph 56.1 Absatz 3 auf eine gewisse Lex Didia Et Germanica Et Octavia Vigilium, die sicherlich nicht nur mir hier in dieser Form nichts mehr sagt." Während diese doch vergleichsweise lange Aufzählung im Folgenden ein wenig Raum bekam, ihre volle Wirkung zu entfalten, bewegte sich der Iulier neuerlich einige Schritte vom Platz. "Ich möchte im Folgenden nun anregen, diese Inkonsistenzen aufzulösen.", kündigte er anschließend an und stellte sodann kleinteilig, denn so war diese Angelegenheit nun einmal, jede einzelne Inkonsistenz samt eines Vorschlags zu ihrer Überwindung vor.



    Codex Universalis - § 52 Praetor
    (2) Wurde kein Praetor gewählt, so werden alle Prozesse an das Iudicium Imperatoris verwiesen.


    in: Wurde kein Praetor gewählt, so werden alle Prozesse an ein kaiserliches Iudicium Extraordinarium verwiesen.



    Codex Iuridicialis - § 17 Formalien zum Advocatus
    (7) Bei Verhandlungen vor dem Iudicium Imperialis oder dem Iudicium Maior kann das Gericht ohne Antrag des Klägers einen Advocatus als Vertreter der Anklage bestellen, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.


    in: Bei Verhandlungen vor einem Iudicium Extraordinarium oder Iudicium Publicum kann das Gericht ohne Antrag des Klägers einen Advocatus als Vertreter der Anklage bestellen, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.



    Codex Iuridicialis - § 60 Verjährung
    (5) Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung des Iudicium Imperialis aufgehoben werden, was nur in Fällen des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung statthaft ist.


    in: Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung eines Iudicium Extraordnarium aufgehoben werden, was nur in Fällen des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung statthaft ist.



    Codex Iuridicialis - § 112 Rechtsbeugung
    (2) Begeht ein Magistrat des Cursus Honorum eine Rechtsbeugung, so ist die Verhandlung in der Zuständigkeit des Iudicium Imperialis. Durchgeführt werden kann diese nur nach Niederlegung des Amtes oder wenn der Imperator Caesar Augustus die Beweislast als hinreichend schlüssig einstuft und eine vorzeitige Amtsenthebung anordnet.


    in: Begeht ein Magistrat des Cursus Honorum eine Rechtsbeugung, so ist die Verhandlung in der Zuständigkeit eines senatlichen Iudicium Extraordinarium. Durchgeführt werden kann diese nur nach Niederlegung des Amtes oder wenn der Imperator Caesar Augustus die Beweislast als hinreichend schlüssig einstuft und eine vorzeitige Amtsenthebung anordnet.



    Codex Iuridicialis - § 56.1 Zuständige Ermittlungsbehörden
    (3) Bei Tage liegt in Roma die Verfolgung aller strafbaren Handlungen, sofern nicht durch die Lex Didia Et Germanica Et Octavia Vigilium anders bestimmt, in der Zuständigkeit der Cohortes Urbanae, bei Nacht in der Zuständigkeit der Vigiles.


    in: Bei Tage liegt in Roma die Verfolgung aller strafbaren Handlungen, sofern nicht durch den Codex Militaris anders bestimmt, in der Zuständigkeit der Cohortes Urbanae, bei Nacht in der Zuständigkeit der Vigiles.


    "Bei jedem dieser Vorschläge ist es hoffentlich offensichtlich, dass ich in dieser Sache hier keineswegs große Neuerungen oder große Veränderungen anstrebe. Stattdessen lag und liegt mein Augenmerk hier und heute einzig auf einem am Ende guten, einem runden, einem konsistenten Gesamtwerk.", erklärte Dives abschließend, bevor er nicht umhin kam, eine kleine Einschränkung vornehmen zu müssen. "Nur im Falle der Begrifflichkeiten Iudicium Imperatoris und Iudicium Imperialis, die sich am ehesten in den Iudicia Extraordinaria des Paragraphen 4 des Codex Iuridicialis wiederfinden, gilt es meines Erachtens nach, wie auch in meinen Vorschlägen ersichtlich, teils noch etwas genauer zu differenzieren. So weist der Begriff des Iudicium Imperatoris schließlich bereits explizit auf den Princeps hin, weshalb eine Transformationen hin zu einem explizit kaiserlichen Iudicium Extraordinarium mir nur sinnvoll erscheint." Das war die erste Begründung, nach welcher der Iulier eine kurze Kunstpause folgen ließ.


    "Im Falle des Iudicium Imperialis indes erschien und erscheint es mir nur recht, dies in der Regel als entweder kaiserliches oder senatliches Iudicium Extraordinarium anzunehmen. Einzig bei der Rechtsbeugung eines Magistrats des Cursus Honorum halte ich es für richtiger, hier keineswegs die Rechte unseres Princeps wirklich zu beschneiden, jedoch zu präsizieren, was in unserem Alltag schlicht Praxis ist.", leitete Dives nun das Ende seiner Rede ein. "Der Senat wählt die Magistrate des Cursus Honorum vor ihrem Amtsantritt und dem Senat sind sie gesetzlich zur Rechenschaft verpflichtet nach ihrer Amtsniederlegung. Entsprechend wäre es neben meiner heutigen Forderung nach Konsistenz zudem auch nur konsequent", ließ er sich das kleine Spiel mit den Worten nicht nehmen, "in diesem einen Fall den Begriff des Iudicium Imperialis in den eines senatlichen Iudicium Extraordinarium zu transformieren." Der iulische Quaestorius hielt noch einige Augenblicke lang die letzte Spannung, bevor er erklärte:


    "Damit nun möchte ich die Diskussion eröffnen." Bei diesem Schlusssatz nickte Dives einmal zufrieden. Denn nichts fand er selbst bei anderen Rednern schlimmer, als wenn sie eine mitunter gute Rede durch einen sich für die Aufmerksamkeit bedankenden Schlusssatz am Ende selbst wieder zerlegten. Man konnte sich für die Gelegenheit bedanken, an einem besonderen Ort oder vor einem besonderen Publikum sprechen zu dürfen. Mitunter sagte man auch einfach nur 'Danke', ohne jenes weiter zu spezifizieren. Doch für die Aufmerksam seiner Zuhörer bedankte sich ein gelernter Redner nie. Denn, und da lagen dem Iulier die Worte seines Magister dicendi noch heute lebhaft im Ohr, 'das Auditorium hat sich für eine gute Rede zu bedanken; nicht der Redner für ein gutes Auditorium.' (Unabhängig von der Qualität seines Vortrags, denn darüber hatte, konnte und wollte er nicht befinden, beendete Dives damit zuletzt auch diesen kleinen gedanklichen Ausflug in seinen einstigen Rhetorikunterricht.)

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Macer lauschten den Ausführungen des Jungsenators und nickte zwischenzeitlich leicht, was wohl Zustimmung ausdrücken sollte oder zumindest, dass er das gerade vorgetragene Problem oder Argument verstanden hatte. Während der Senator nach der Vorlage einiger konkreter Stellen seine Schlussworte an den Senat richtete, entwickelte sich in Macers Kopf schon eine Antwort. Einzig die Tatsache, dass sich diese Antwort nicht auf die zahlreichen Anmerkungen zu den Gerichten bezog sondern auf den einzigen Passus zum Codex Militaris, ließ ihn ein wenig zögern, sich sofort zu Wort zu melden. Schließlich meldete er sich dann aber doch, denn irgendjemand musste ja beginnen, um den Vortrag des Redners nicht dadurch zu strafen, dass ein langes Schweigen folgte.


    "Senator Iulius", begann er also. "Ich danke für die Vorschläge, die du unterbreitet hast und die mir insgesamt sehr sinnvoll erscheinen. Konkret beim letzten Vorschlag möchte ich allerdings anregen, dass wir eine weitere Vereinfachung vornehmen. Soweit ich mich erinnere - und dabei lasse ich mich gerne von den versierteren Kollegen hier korrigieren - gilt der Grundsatz, dass ein spezielles Gesetz oder Edikt stets die allgemeine Regelung übertrumpft. Demnach würde es wohl ausreichen, an der von dir zitierten Stelle nur die Grundregeln zur Aufteilung zwischen Cohortes Urbanae und Vigiles aufzuführen, ohne irgendwelche Ausnahmen dort namentlich zu nennen, denn solche Ausnahmen dürfte meinem Verstädnis nach eben jedes andere Gesetz definieren und es wäre zweifellos eine mühselige Arbeit, dann auch jedes Mal den Codex Iuridicalis zu aktualisieren", trug er dann seinen Vorschlag vor und wartete auf Kommentare durch den Senator oder andere Kollegen.

  • Es war der Consular Purgitius, der als erster in die Diskussion eintrat und dem iulischen Quaestorius eine erste Rückendeckung für dessen Vorschläge gab. Gerade in Absenz sowohl seines vinicischen Patrons als auch seines duccischen Mitklienten stellte dies in der Tat eine überaus willkommene Erleichterung für den divitischen Jungsenator dar.
    "Ich könnte mich sehr gut auch mit einer Streichung des kompletten Nebensatzes anfreunden.", zeigte sich Dives bei seiner folgenden Wortmeldung folglich nur allzu gerne auf einer Seite mit dem Purgitier. "Denn auch wenn ich sicherlich kein ausgewiesener Rechtsexperte bin, so erscheint mir der Einwand des ehrenwerten Consulars nämlich dennoch sehr überzeugend." Es dauerte einen kleinen Moment, dann verlas der Iulier den veränderten Passus erneut und in der Hoffnung, dass dies der Zustimmung zu diesem kleinteiligen Projekt insgesamt nur zuträglich wäre.



    Codex Iuridicialis - § 56.1 Zuständige Ermittlungsbehörden
    (3) Bei Tage liegt in Roma die Verfolgung aller strafbaren Handlungen, sofern nicht durch die Lex Didia Et Germanica Et Octavia Vigilium anders bestimmt, in der Zuständigkeit der Cohortes Urbanae, bei Nacht in der Zuständigkeit der Vigiles.


    in: Bei Tage liegt in Roma die Verfolgung aller strafbaren Handlungen [strike],sofern nicht durch den Codex Militaris anders bestimmt,[/strike] in der Zuständigkeit der Cohortes Urbanae, bei Nacht in der Zuständigkeit der Vigiles.

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Die Neugier des Consuls hatte der Iulische Senator ja wie erwähnt bereits mit seiner vagen Ankündigung des Themas geweckt, aber das Interesse des Senates schien das Thema nicht gänzlich wecken zu können. Nach einer Weile ohne nennenswerte Redebeiträge blickte der Consul daher auffordern in die Runde. "Gibt es weitere Beiträge? Oder dürfen wir die Vorschläge nach §7, Absatz 4, als kommentarlos angenommen betrachten?"

  • Worttransformationen im sinne sprachlicher Homogenität waren im Falle juristischer Wortklauberei deplorablerweise eine sinnvolle Angelegenheit, ob dessen Gracchus im Falle des Codes Iuridicalis schweigend und kommentarlos, wenn auch geleitet von einem marginalen Nicken, diesem Vorschlag zustimmte.

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Dass er mit seinen heute nun endlich vorgestellten Ergebnissen seiner quaestorischen Tätigkeit weder große Berge versetzen noch für irgendein mit Prestige verbundenes Aufsehen im senatorischen Tagesgeschäft sorgen würde, war dem Iulier bereits vor seiner Rede - der ersten am heutigen Tag - so klar, dass er sich nach den moderierenden Worten des Consuls nun ein wenig zurücklehnte und still verfolgte, ob hier noch etwas passierte. Denn sollte dieses kleinteilige Projekt hiermit nun also ruhig und leise seinen Abschluss finden, könnte er sich in der Folge gedanklich bereits allmählich auf seinen zweiten größeren Wortbeitrag des Tages vorbereiten...

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Ein weiterer Blick in die Runde, dann war sich der Consul sicher, dass es keine Gegenstimmen gab. "Gut. Dann sind dier Änderungsvorschläge hiermit nach §7, Absatz 4 ohne Bedarf für eine Abstimmung angenommen."

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