Kastration im alten Rom

  • Da ich das hier gefunden habe und mir das Thema schon das eine oder andere Mal begegnet ist.

    Die Kastration war im gesamten Römischen Reich verboten!
    Zwar gab es Eunuchen/ Kastraten und diese Durften auch nach Rom verkauft werden.
    Aber die OP selbst war im Reich verboten. Zumal mit einer Sterblichkeitsrate von 50% sehr gefährlich. Dementsprechend waren Eunuchen aus dem Orient sehr sehr Teuer.


    Ein Senatsbeschluss aus dem Jahr 97 der unter den Consuln L. Neratius Priscus und M. Annius Verus gefasst wurde, besagt der das Derjenige der einen Sklaven zur Kastration gibt um die Hälfte seines Vermögens gebracht werden soll. Und das war ne harte Strafe in Rom.
    Das Jahr 97 nunwieder war um es mal vorsichtig zusagen bevor die IR Line von der RL Line abweichen also (müsste) das Gesetzt sein. Ich sage bewusst müsste da ich das nicht zu entscheiden hab die SL hat darüber natürlich das letzte Wort.


    Wir sollten mal die Senatsbeschlüsse und Kaiserliche Reskripte zusammentragen denn nicht nur Gesetzte sondern auch Senatsbeschlüsse und Kaiserliche Reskripte haben Gesetzgebende Kraft.

  • Ich hab ja auch nicht gesagt das es im IR so ist nur das die Situation historisch eine Andere war. Aber man sollte sich dabei immer ins Gedächtnis rufen das die alten Römer ja sowas nicht aus Jucks und Tollerei beschlossen haben. Sondern weil sie eben auch moralische Ansprüche hatten. Wenn wir uns auch ungleich eine Vorstellung davon machen können. Denn auf der einen Seite waren sie bereit ohne mit der Wimper zu zucken Menschen den wilden Tieren vor zu werfen. Auf der anderen gibt es Erlasse die es verbieten seine Sklaven allzu schlecht zu behandeln. Das liegt an dem ausgeprägten Gerechtigkeitsdenken das die Römer für sich in Anspruch nahmen.

  • Es braucht einen Kläger, der darüber klagt... und einen Richter, der entweder bestehendes Gesetz zur Anwendung bringt oder eine Gesetzeslücke ausmacht und den Senat zur Schließung derselben auffordert.


    Kann man alles SimOn ausspielen.


    Mir persönlich wäre auch sehr daran gelegen, dass dies geregelt wird. Die Vergangenheit hatte das eine oder andere imho äußerst unschöne Beispiel für das schriftliche Ausleben eines Fetischs.

  • Also ich rede jetzt von historisch denn darauf bezog sich ja auch mein Einganspost. Da ich verdeutlichen wollte das es das zwar im antiken Rom gab das es aber auch durchaus nicht sehr angesehen war. Denn Kastraten standen quasi an der untersten der untersten Gesellschaftsschicht. Das ist einer der Gründe warum Senatoren nicht Priester der Kybele werden durften. Ein Kastrierte Senator das ging den Römer zu weit. Allgemein gab es damals eine beträchtliche Kastrationsangst. Es gibt sogar Forscher die meinen dass die prägnanten Militärgürtel des 100 Jh. mit den herunterhängenden Lederbändern darauf zurück gehen aber das nur am Rande.


    Was nun die Strafen angeht war es wie oben schon angesprochen, so dass man die Hälfte seines Vermögens an den Staat verlor wenn es raus kam. Und das nur wenn man seinen Sklaven kastriere. Jetzt kann man sagen ja wenn es den raus kam. Dazu sei angemerkt bei den Reichen und mächtigen gab es immer einen der dir eins reinwürgen wollte und so was blieb unter Sklaven ja nicht unbemerkt. So geht die Geschichte von einem Zum anderen und so auch zu einem der Dir gern mal na Anzeige an den Hals hängen will.
    Was nun die ärmeren Gesellschaftsschichten angeht kann davon ausgegangen werden das, das da nicht vor kam. Die Sterberate lab bei 50 % und das hat sicher keiner Riskiert der nur einen oder zwei Sklaven hatte.


    Was freie Menschen angeht waren die Römer sehr praktisch. Wer also einen Freien kastrierte und von ihm oder dessen Familie vor Gericht gezerrt wurde. Kann sich darauf verlassen das der Richter auf ius talionis entschieden wird. Da wie ich weiter oben schon ausführte das römische Recht auf Ausgleich angelegt war. Haftstrafen wie wir sie kennen gab es ja nicht.

  • Immerhin lässt sich so eine Kastration ja gut nachweisen, also ist eine Anschuldigung wie man es bei anderen Dingen oft machen konnte ja nicht so einfach, vorausgesetzt der Kastrierte hat den Eingriff überlebt bzw die Leiche ist vorhanden.


    Aber ich finde wir sollten das wirklich mal SimOn irgendwie in den Senat bringen, macht ja durchaus Sinn :)

  • Das ließe sich einfach bewerkstelligen.
    Vala ist ja Stadthalter und wie es damals üblich war. Kann er eine Rechtsauskunft an den Kaiser stellen. Sagen wir mal der Sagt das er einen solchen Fall zu entscheiden er ist ja in Germanien die oberste Rechtsinstanz.
    Aber es kam immer wieder vor, dass Stadthalter den Kaiser um Rechtsauskunft fragten. Der zog dann Rechtsgelehrte hin zu meist aus den Rechteschuhlen und dann antwortet der Kaiser. Diese Antwort nennt man Reskript und die haben Rechtskraft. Da bei den Römer ja nicht alles in Stein gehauen sein musste sondern es reichte wenn es gängige Praxis war. Aber ein kaiserliches Reskript war natürlich besser und hatte sogar mehr Rechtskraft als ein Senatsbeschluss da der Kaiser diesem ja zustimmen musste.
    Zu beachten ist aber das der Kaiser die Entscheidung eben nicht allein traf sonder sicher vor her mit Juristen darüber Sprach und dann entschied. Dazu gab es in Rom Rechstschulen und die Männer die dort saßen waren sehr angesehen und der Kaiser fragte die Leute auch. Der war ja nicht blöd sonder ließ sich beraten.

  • @Centho
    Aus welcher Quelle stammen denn deine Informationen zu dem Gesetz usw?


    Allein beim kurzen googeln der Begriffe findet sich z.B. hier ein Interview mit einer Althistorikerin, die das Thema ganz anders darstellt.

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  • So ich hab jetzt noch mal geschaut ja Eunuchen waren in der Tat bei verschieden Kaisern im Einsatz aber richtig massiv erst bei Diokletian als Ende des 3 Jh.
    Was richtig ist und das hab ich auch schon oben ausgeführt ist das Eunuchen die Teuersten Sklaven waren. Was aber daran lag das die aus dem Orient eingeführt werden mussten. Da man im Reich selbst nicht kastrieren durfte. Was aber weiter auch so in meiner Quelle Steht ist das Eunuchen die unterste Schicht selbst unter den Sklaven bildeten.


    Was die Strafen angeht beziehe ich mich auf den oben erwähnten Senatsbeschluss der unter L. Neratius Priscus und M. Annius Verus 97. Gefasst wurde.
    Quelle Gaius Digesten 48,8,3,4 und 48,8,6


    Iunia Axilla hat das Buch auch wenn sie Gaius nicht sonderlich mag. Der war aber einer dieser Rechtsleher aus ein der Rechtsschuhlen die den Kaiser bereiten.

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