Fiscus

Aus Theoria Romana
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Der Fiscus war im kaiserlichen Rom der dem Kaiser direkt zur Verfügung stehende Teil des staatlichen Vermögens.


Der Fiscus (dt. "Korb" oder "Geldkorb") wurde im 1. Jh. n. Chr. als eigene Kasse eingerichtet, wodurch die Kaiser direkten Zugang zu staatlichen Geldmitteln erhielten. Er stand im Gegensatz zum Aerarium, dass unter der Oberaufsicht des Senats von zwei Quaestoren verwaltet wurde. Im Laufe der Zeit trat die Bedeutung des Fiscus immer mehr zulasten des Aerariums in den Fordergrund. Ihm fielen vermutlich ein Teil der bisherigen Einnahmen des Aerariums zu. Alle Einnahmequellen des Fiscus sind zwar nicht abschließend gesichert, doch wird angenommen, dass hier auch Steuereinnahmen aus den Provinzen, Schenkungen und Erbschaften zugunsten der Kaiser mit einflossen. Mit den Mitteln des Fiscus wurden verschiedene staatliche Ausgaben bestritten, so z. B. die Finanzierung der Getreideversorgung (siehe: Annona) und die Besoldung von Heer und Marine.


Literatur: M. C. Howatson (Hrsg.), Reclams Lexikon der Antike, ergänzte Ausgabe 2006