Proskription

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei der Proskription (vom lat. Verb proscribere: ankündigen, öffentlich anbieten, ächten) handelte es sich um die öffentliche Ächtung römischer Bürger.


Zu diesem Zweck wurde eine Proskriptionsliste – Proscriptio genannt – mit dem oder den Namen der Geächteten öffentlich angeschlagen. Die Proskriptierten wurden enteignet und ihre Vermögenswerte öffentlich und zugunsten der Staatskasse versteigert. Sie konnten ungestraft getötet werden, worauf oftmals sogar eine Belohnung ausgesetzt war.

Cornelius Sulla nutzte das Mittel der Proskription in den Jahren 82 und 81 v. Chr., um seine Maßnahmen durchzusetzen, sich seiner Feinde zu entledigen und, nicht zuletzt, um sich Geldmittel zu verschaffen. Sullas Proskriptionen sollen über 40 Senatoren und mehr als 1600 Ritter zum Opfer gefallen sein. Deren Söhne und Enkel schloss man vom öffentlichen Leben aus. Sie wurden erst unter Iulius Caesar 49 v. Chr. rehabilitiert.

Unter den Triumvirn Octavian, Marcus Antonius und Aemilius Lepidus wurden erneut Proskriptionslisten erstellt. Sie enthielten die Namen von mehr als 300 Senatoren und 2000 Ritter. Davon entkamen jedoch viele, die dann später wieder in ihre römischen Bürgerrechte eingesetzt wurden.


Literatur:
M. C. Howatson (Hrsg.), Reclams Lexikon der Antike, ergänzte Ausgabe 2006
Lexikon