Strafrecht

Aus Theoria Romana
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Strafrecht im alten Rom

Im Gegensatz zu heute, war das Strafrecht in römischer Zeit weniger ausgeprägt. Vermögensdelikte regelte man über das Privatrecht, z.B. über die Lex Aquilia. Delikte gegen die Person oder politische Verbrechen waren vorallem in den 12 Tafeln und in Kaiserkonstitutionen festgesetzt.


Strafverfolgung

Die Strafverfolung war vorallem eine private Angelegenheit. Untersuchungen von der Opferseite aus und Selbsthilfe waren ein wesentliches Merkmal der römischen Strafverfolgung. Wenn ein Dieb in flagranti delicto, also auf frischer Tat, ertappt wurde, konnte der Bestohlene den Dieb töten. Besonderer Bedeutung kam dabei der Nachbarschaftshilfe zu. Wenn der Dieb sich verteidigte konnte und musste der Betroffene die Nachbarn zu Hilfe holen. Strafverfolgung erfolgte auch nicht ex officio, also von Amtswegen, sondern nur auf Anzeige, getreu dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter". Da Sklaven häufig entliefen gab es schon früh eine ganze Kopfgeldjägerszene. Die fugitivarii sollten die entflohenen Sklaven wieder einfangen und kassierten dafür eine Belohnung.

Erst später entwickelte sich langsam eine staatliche, professionelle Strafverfolung.

Strafverfolgung in Rom

In der Kaiserzeit waren für die Strafverfolgung bei kleineren Straftaten die Vigiles zuständig. In ihrem Aufgabenbereich lag die Verfolgung von Brandstifetern, Dieben, Einbrechern und Räubern. Für schwerere Delikte waren die Cohortes Urbanae zuständig. Sie dienten aber mehr der politischen Überwachung und sollten Aufstände verhindern. Diesen militärischen Einheiten waren Zivilbeamte, die collegati oder corporati, beigeordnet. Daneben gab es die sogenannten tresviri capitales. Dies waren 11 gewählte Beamte mit Staatssklaven als Vollstrecker unter sich, die Hinrichtungen und die Gefängnisse überwachten.


Strafverfolgung in der Provinz

In den Provinzen war der Statthalter für die Strafverfolgung zuständig. In größeren Städten standen ihm dazu die stationari zur Seite die in kleinen Militärposten, stationes, untergebracht waren. Sie sollten Räuberbanden bekämpfen und waren auch zur Anzeigenentgegennahme zuständig.

In den östlichen Provinzen gab es zusätzlich das Amt des Irenarchen. Diese auf ein Jahr gewählten Beamten waren Dorfpolizisten vergleichbar. Wie spätere Briefwechsel allerdings belegen waren die Irenarchen aber häufig korrupt und ineffizient.


Sanktionen

Ein verurteilter Verbrecher konnte mit verschiedenen Strafen rechnen. Die Sanktionen entwickelten sich von erst reinen Wiedergutmachungen, wie etwa Zahlen von Rindern und Sühneopfern, in archaischer Zeit zu persönlichen Strafen mit generalpräventiven, d. h. abschreckendem, Charakter. Die heute gängige Freiheitsstrafe war den Römern gänzlich unbekannt. Nur zu Untersuchungszwecke wurde man in Haft genommen.

Eine große Rolle spielte bei den Sanktionen der Standesunterschied. Vornehmen Personen wurde gestattet, sich der Verurteilung und dem Strafvollzug durch Flucht ins Exil zu entziehen. Die Todesstrafe wurde bei ihnen durch Köpfen vollzogen, wo hingegen Personen niederen Standes einen Felsen heruntergestürtzt wurden.

Daneben gab es diese Strafen:

ad metallum

Hier wurde der Verurteilte zur Strafarbeit in die Bergwerke geschickt. Der Verurteilte verlor seine persönliche Freiheit und wurde zum servus poenae.

ad opus publicum

Der Verurteilte wurde zu öffentlichen Arbeiten, wie dem Strassenbau oder anderen Bauprojekten, herangezogen. Im Gegensatz zur Bergwerksstrafe behielt der Verurteilte seine Freiheit.

ad bestias

Auf den Verurteilten wartete die Arena. Vor den eigentlichen Gladiatorenkämpfen wurden Tierhetzen veranstaltet. Die Verurteilten mussten dabei mit blossen Händen gegen wilde Tiere kämpfen. Zwischen den Veranstaltern von Spielen und den Strafverfolgungsbehörden entwickelten sich dadurch enge Verbindungen. Unter Einfluss des Christentums verbot Kaiser Konstantin diese Strafe. Er schreibt, dass die Verurteilten lieber in den Bergwerken arbeiten sollten, als dass sie der Belustigung der Zuschauer dienen (CTH. 15.12.1).

Kreuzigung

Dies war eine Strafe für Sklaven und Räuber, die meist an Ort und Stelle der Aufgreifung vollzogen wurde und sollte vorallem der Abschreckung dienen. Konstantin der Große schaffte diese Strafe ab.


Die Delikte im Überblick

Im Gegensatz zu heute, in denen abstrakte Delikte normiert sind, waren die römischen Strafvorschriften sehr viel konkreter und die Tatbestände ausdifferenzierter als heutige Gesetze.

Diebstahl

Diebstahl (furtum) war eher ein zivilrechtliches Problem und zählte nicht direkt zum Strafrecht. Der Rechtsschutz gestalte sich in From der actio furti, die beim Prätor vorgebracht wurde. Meistens kamen aber aussergerichtliche Einigungen in Form eines Vergleichs (transactum) zustande. Zustände Stelle für solche Vergleiche war der defensor civitas, der bei Streitfällen mit geringem Streitwert schlichtete. Im Zuge der Christianisierung wurden zunehmend Kleriker und Mönche damit betraut. Ein Vergleich war aber nach der Klageerhebung nicht mehr möglich, ausser beim Drohen der Todesstrafe. Mit dem Vergleich verlor die Sache den Makel der Furtivität, so dass sie von jemand anderem erworben werde konnte. Die übliche Strafe für Diebstahl war eine Geldstrafe in Verbindung mit Schadensersatz.

Beleidigung

Unter dem Begriff Beleidiung (iniuria) wurden neben der Beleidigung im Allgemeinen auch einige Fälle der Körperverletzung gefasst, so dass man eher von einer Personenverletzung reden kann. Beleidigunen konnten in verschiedenen Formen erfolgen, z.B. war die Behauptung, dass jemand zahlungsunfähig sei, eine schwere Beleidigung. Wenn sie in der Öffentlichkeit begangen wurden, wirkte sich dieses strafschärfend aus. Je gesellschaftlich niedriger der Beleidiger war, umso schlimmer war das Delikt, z.B. wenn ein Sklave einen Ritter beleidigte. Wenn ein Mitglied einer Familia beleidigt wurde, wurde es so bewertet, als ob der pater familias/dominus/patronus selbst beleidigt wurde. Die Strafen für eine iniuria waren unterschiedlich: In archaicher Zeit der 12 Tafeln galt das Talions - Prinzip ("Zahn um Zahn, Aug um Aug"). Später wurde ein gestaffeltes System aufgestellt: Die Geldstrafe für eine iniuria an einem Freien war 300 AS und für einen Sklaven 150 AS. Diese Beträge blieben fest, so dass die Strafe in späterer Zeit lächerlich erschien. So berichtet Gaelius von einem reichen Römer der durch die Strassen Roms ging und irgendwelche Leute schlug. Ein Sklave ging hinterhim mit einem Beutel voll As und zahlte die Strafe sofort. In der Kaiserzeit wurde nochmal differenziert: Honestiones mussten nur eine Geldstrafe zahlen, während humiliores mit Stockschlägen rechnen mussten.

Ehebruch

Seit den augusteischen Ehegesetzen gehörte der Ehebruch (stuprum) zu den Verbrechen, deren Verfahren im besonderen öffentlichen Interesse lagen (iudicia publica). Die Strafe für Männer wie für Frauen war der Tod.


Mord und Totschlag

Bei den Tötungsdelikten wurde eine größere Differenzierung vorgenommen, ähnlich den heutigen Mordmerkmalen im § 211 StGB. Jedoch waren die Strafen für die jeweiligen Delikte verschieden. Während die Tötung eines Sklaven nur zivilrechtliche Folgen im Bereich de s Schadenesersatzes für den Eigentümer hatte, wurde der Vatermord (parricidum) mit Säcken bestraft. Der Verurteilte wurde zusammen mit einem Hund, einem Skorpion und einer Schlange in einen Sack genäht und in den Tiber geworfen. Auch gab es verschiedene Rechtfertigungs und Entschuldigungsgründe. So wurde nicht bestraft, wer einen auf frischer Tat ertappten Dieb auf der Stelle tötete. In den Schriften wird häufig von Tötungsdelikten in Zusammenhang mit Alkoholkonsum berichtet. Zu größeren Gewaltauschreitungen kam es vorallem in der Zeit der späten Republik zwischen Veteranen, Großgrundbesitzern und Kleinbauern, wenn diese die anderen von ihrem Grundstücken vertreiben wollten. Einige von Ciceros großen Gerichtsreden um Mord und Totschlag behandeln genau dieses Thema. Die Verfolgung der Tötungsdelikte oblag meist den nächsten Verwandten und Angehörigen. Dieses hatte auch andere Folgen. So bekam ein Ehemann die Mitgift (dos)der Ehefrau nicht oder ein Haussohn sein Erbe nicht, wenn er den Mord nicht beim Prätor anzeigte.