Zwölftafelgesetz

Aus Theoria Romana
Version vom 25. Juni 2005, 03:32 Uhr von Flavius Duccius Germanicus (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Zwölftafelgesetz (lat. Leges duodecim tabularum) ist eine um 450 v. Chr in Rom entstandene Gesetzessammlung, die in zwölf bronzenen Tafeln auf dem Forum Romanum ausgestellt war.

Die Schaffung des Zwölftafelgesetzes markiert den Höhepunkt der frühen Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern in der Römischen Republik.

In der nachfolgenden Zeit wurden sie vielfach ergänzt und ausgebessert.

Im Inhalt waren die Tafeln auf die Bedürfnisse des damaligen Agrarstaats zugeschnitten. Sie beinhalteten unter anderem Regelungen bezüglich Prozessordnung, Vollstreckung, Erb-, Nachbarschafts-, Verkehrs- und Deliktsrecht. Dabei nehmen die zivilprozessualen Regelungen den breitesten Raum ein. Nicht geregelt wurde jedoch die politische Ordnung des Gemeinwesens, samt Gerichtsverfassung, also nur das ius civile. Lückenhaft war auch, dass wichtige Definitionen vorausgesetzt, anstatt explizit erwähnt wurden. Statt zu verallgemeinern oder eine Vielzahl von Möglichkeiten durch Definitionen aufzufangen, wurde eher ein konkreter Fall erläutert. So war zum Beispiel auf Tafel 6 penibel aufgeführt, dass ein gestohlener Balken, der bereits wieder verbaut ist, nicht eigenmächtig entfernt werden darf. Besonders detailliert und wortreich waren Regelungen, die einem Schutzzweck dienten, wie z. B. das Verfahren mit einem Schuldner, den das Gesetz, wie noch näher erläutert, vor inhumaner Behandlung schützen wollte.