Sella Curulis des Praetor Urbanus [alt]

  • Der Sella Curulis – der kurulische Stuhl – ist ein Klappstuhl ohne Arm- und Rückenlehnen und mit x-förmig gekrümmten Beinen. Er ist das Amtszeichen der höheren Magistrate des Cursus Honorum und er wird nur während ihrer Amtshandlungen benutzt.
    Dieser kurulische Stuhl steht in der großen Halle der Basilica Ulpia, wo Iudicium Maior und Iudicium Minor zu Gericht sitzen und wo der Praetor Urbanus seinen Amtsgeschäften nachgeht.


    Jetzt saß Lucius Aelius Quarto auf diesem Stuhl und versuchte es sich mithilfe eines Löwenfells – Leopard war irgendwie nicht zu bekommen, obwohl das sehr viel traditionsbewusster gewesen wäre – darauf bequem zu machen. Gar nicht so einfach, wie er bald feststellen musste.
    Natürlich saß er dort nicht alleine. Neben ihm waren da einige juristische Berater, diverse Klienten und natürlich die beiden Liktoren, die ihm innerhalb Roms zustanden. Diese standen, sehr würdevoll, links und rechts auf dem leicht erhöhten Podium.

  • Mattiacus hatte die Notiz in seinem Officium vorgefunden und war sofort zur Basillica gegangen.


    "Salve Prätor, es freut mich dich kennenzulernen. Ich bin Marcus Decimus Mattiacus. Du wolltest mich sprechen ?"

  • Quarto hatte gerade einige Wachstafeln studiert und sah nun auf.
    “Salve Advocatus Imperialis Decimus Mattiacus. Sehr schön, ich freue mich auch.
    Ich habe hier eine ganze Reihe von Verfahren vorgefunden, die der weiteren Bearbeitung harren.“
    , er hielt die Tafeln in die Höhe: “Die würde ich gerne kurz einzeln mit dir durchgehen, um mir eine Übersicht zu verschaffen und zu besprechen, wann eine Hauptverhandlung eröffnet werden kann.“

  • “Gut, dann würde ich sagen, wir gehen sie nacheinander durch. Was haben wir da…“
    Er stöberte etwas in seinen Unterlagen.
    “Ah ja, genau… Antrag gegen Decimus Matinius Ignotus gemäß Codex Iuridicialis von ANTE DIEM IV NON SEP DCCCLV A.U.C. (2.9.2005).“


    ANTRAG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



    Die Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen


    Decimus Matinius Ignotus


    Ihm werden die Verbrechen Landsfriedensbruch gem. § 103 CodIur und Volksverhetzung gem. § 105 CodIur zur Last gelegt.


    Die Vorwürfe gegen Gaius Scribonius Curio werden bereits in anderen Verfahren behandelt.


  • "Ah ja, richtig.


    Das war der Fall mit der aufgehetzen Menge vor dem Castellum der Prätorianer, die die Entlassung von Curio forderte.


    Ich finde dieses Verfahren sollte sobald als möglich beginnen. Gerade in Anbetracht dessen, dass wir vor wenigen Tagen einen ähnlichen Aufruhr vor dem Palast hatten."

  • “In Ordnung. Den Termin für die Hauptverhandlung gebe ich bekannt, sobald ich zwei Iudices gefunden habe.“


    Er legte die Tafel weg und nahm eine andere zur Hand.


    “Als nächstes haben wir diesen Strafantrag gegen einen gewissen Herennius. Oh, Mord, wie erfrischend!“


    ANTRAG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



    Die Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen


    Herennius


    Ihm werden Mord in Täter- und Mittäterschaft gem. §§ 73, 48 I, II CodIur und Widerstand gegen die Staatsgewalt gem. § 116 CodIur zur Last gelegt.



    Marcus Decimus Mattiacus,
    Advocatus Imperialis


  • "Da kann ich dir nur zustimmen. Ist mal was anderes.


    Herennius ist der Wirt eines Lupanars, der einige Morde an seinen Lupas zu verantworten hat. Er sitzt zur Zeit im Carcer der Cohortes Urbanae und hat dort bereits ein schriftliches Geständnis abgelegt, das mir vorliegt. Ich habe ihn auch persönlich verhört und da hat er es mir gegenüber auch nochmal zugegeben.


    Ich glaube, dass es kein schwieriger Prozess sein wird, der schnell abgewickelt werden kann."

  • “Aber ich schließe mich deiner Auffassung an und werde die Anzeige zurückweisen.“


    Jetzt holte er einen ganzen Stapel Tafeln hervor.


    “Kommen wir zu den heiklen Fällen… Ich habe hier eine Anzeige von ANTE DIEM XIX KAL SEP DCCCLV A.U.C. (14.8.2005), Gaius Scribonius Curio gegen Marcus Didius Falco.“


    Anzeige gegen Marcus Didius Falco


    Name des Angezeigen: Marcus Didius Falco
    Name des Anzeigers: Gaius Scribonius Curio


    Zitat der gemachten Äusserung:


    „Das ist eine wahre Schande für einen Mann der Volkstribun gewesen ist!“


    „Und das Schändlichste daran sind deine Motive, Curio.“


    „Sei ein römischer Mann und benimm dich nicht wie ein feiger punischer Pfeffersack indem du andere Beweggründe vortäuschst.“


    „Um Sinona, welche du haßt, zu verhindern ist dir jedes Mittel recht, Curio. Auch das schmutzigste.“


    „Abgrundtief schmutzig gar ist es für mich wenn ein ehemaliger Volkstribun dazu aufruft die Wahl eines Volkstribunen zu verhindern.“


    „Wie hohl und wie falsch klingen doch jetzt die hehren Worte deiner Kandidatur zum Volkstribun.“


    „Ein ehemaliger Volkstribun der die Interessen des Volkes verrät. Aus Mißgunst, aus Haß, aus niederen Motiven.“


    "Das sagst gerade du, der du für nicht wenige die Personifikation einen intriganten Politikers, die Verkörperung eines politischen Heuchlers darstellst?“


    „Es gibt wiederum Leute die dich einen üblen Giftspritzer nennen..“


    „Was kümmert es dich, ob das Volk einen Vertreter seiner Rechte hat? Nichts kümmert es dich, solange du nur die Wahl von Sinona verhindern kannst.“



    Gemachte Aussage:
    Ort: Rostra, Forum Romanum, Roma


    Zeugen:
    01. Medicus Germanicus Avarus
    02. Publius Matinius Agrippa
    03. Flavia Messalina Oryxa
    04. Publius Decimus Lucidus
    05. Lucius Syagrius Nepos
    06. Adria Germanica
    07. Marcus Vinicius Hungaricus
    08. Lucius Aelius Quarto
    09. Aurelia Deandra
    10. Quintus Caecilius Aventurinus



    Pars Prima - Anzeige auf § 84 Üble Nachrede Absatz 1
    Pars Secunda - Anzeige auf § 84 Üble Nachrede Absatz 2



    gez. Gaius Scribonius Curio



    “Gestern hat er diese erste Anzeige zurückgezogen und dafür eine neue formuliert.“


    Name des Angezeigten: Marcus Didius Falco
    Name des Anzeigers: Gaius Scribonius Curio


    " Bei den vorletzten Magistratswahlen kandidierte ich für das Volkstribunat.
    Die Voraussetzungen hatte ich allesamt erfüllt und doch befand der damalige Wahlleiter Marcus Didius Falco, dass meine Kandidatur nicht gültig sei.


    Ich bin davon überzeugt, dass Didius Falco wider besseren Wissens handelte. Er lernte seine Iuristerei bei Hungaricus, so sollte man meinen, dass Falco die Gesetze auch beherrsche. Er handelte also wider besseren Wissens, denn wie sonst sollte ich mir erklären, dass er den damals gültigen"

    § 38, Absatz (3) cod uni


    (§ 38 Ämterlaufbahn
    ......
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.)

    "derart falsch für seine Begründung zu Rate gezogen hat? Interessant ist auch, dass er sich nur auf § 38, Absatz (3) cod uni, nicht aber auf § 37, Absatz (4) cod uni berief, in dem es noch deutlicher heisst: “Man kann zu allen Ämtern wiedergewählt werden, es sei denn man hatte es gerade erst inne.“ Ich wiederhole: “gerade erst inne“. Er suchte also strebsam nach einem Weg, wie er meine Kandidatur aus der Welt schaffen konnte, womit allfällige weitere Kandidaten einen Vorteil erhalten (zum damaligen Zeitpunkt war das Didia Sinona).

    Ich bin deshalb überzeugt, dass sich Consul Falco § 112 cod iur, Absatz (1) und (2) und § 113 cod iur schuldig gemacht hat und bitte darum diesen Sachverhalt zu prüfen."


    Zeugen:

    01. Publius Decimus Lucidus

    02. Marcus Vinicius Hungaricus

    03. Marcus Octavius Maximus


    gez. Gaius Scribonius Curio


  • “Darf ich aus deinen Worten schließen, dass die Advocatio Imperialis im Sinne beider Anzeigen, sowohl der zurückgezogenen, als auch der neuen, gegen Didius Falco ermittelt und gegebenenfalls Anklage erheben will?“

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