• Optio Regulus hängte das Schreiben aus.


    AUSGANGSVERBOT FÜR PALASTANGESTELLTE


    Bis auf Widerruf gilt für alle Angestellten des Palastes ein generelles Ausgangsverbot. Dieses gilt für Mitglieder der Dienerschaft und Sklaven. Wenn das Verlassen des Palastes zur Erfüllung der Pflichten notwendig ist, so ist dies der Palastwache zu melden und nur in Begleitung eines Mitgliedes der Palastwache gestattet.
    Zuwiderhandlung wird mit Hausarrest bestraft.


    Angestellte der Administratio Imperatoris werden angewiesen sich vor dem Verlassen des Palastes bei der Wache an der Porta abzumelden.


    Desweiteren wird eine Befragung des Palastpersonals angeordnet.


  • Anordnung des Kommandeurs der Palastwache


    Die Civis Agricola Vipsania wird hiermit des Palastes verwiesen. Es ist ihr für einen Zeitraum von drei Wochen untersagt diesen zu betreten.


    Die Civis Agricola Vipsania äusserte beim Betreten des Palastes der Palastwache gegenüber den Wunsch eine Audienz zu erbitten. Da Audienzen für einfache Civis eher ungewöhnlich sind wurde sie gebeten ihren Audienzwunsch zu begründen. Als sie sich weigerte genauere Auskunft über einen Aspekt zu geben, wurde sie dem Kommandeur der Palastwache, Centurio Cohortes Praetoriae Tiberius Prudentius Balbus, vorgeführt.
    In einer Befragung durch diesen weigerte sie sich weiterhin genauere Auskunft zu geben und verstrickte diesen stattdessen in eine juristische Diskussion, welche damit endete, dass die Civis einem hohen ehemaligen Offizier des Exercitus Romanum der Kompetenzüberschreitung beschuldigte.
    Desweiteren bezog sich der Aspekt ihres Audienzwunsches auf eine Person, namentlich Luculus Scribonius Skjeld, welche während einer gerichtlichen Verhandlung den Tod eines Miles der Cohortes Praetoriae verursachte.


    Die Civis Agricola Vipsania ist bei einem Verstoss gegen diese Anordnung zu inhaftieren.


    [Blockierte Grafik: http://de.geocities.com/crazylx5/Signatures/sigbalb.png]

    ANTE DIEM V NON OCT DCCCLV A.U.C. (3.10.2005/102 n.Chr.)

  • Balbus hängte das Schreiben aus.


    ERWEITERTE KONTROLLEN AN DER EINGANGSPFORTE


    Bis auf Widerruf hat jeder römische Bürger, der den Wunsch äussert den Palast zu betreten folgende Angaben zu machen:


    Name
    Posten/ Amt
    Zweck des Aufenthalts (möglichst genau)


    Die Gewährung eines Betreten des Palastes liegt im Ermessen der diensthabenden Wache. Bei Zweifeln ist ein Vorgesetzter zu konsultieren.


    Weigerungen sind ebenfalls einem Vorgesetzten zu melden.


    Ausgenommen von dieser Regelung sind:


      [*]Angehörige des Ordo Senatorius
      [*]Angehörige des Ordo Patricius
      [*]Bewohner des Palastes [Angehörige der Gentes Ulpia et Aelia; Angehörige der Dienerschaft]


    Diese unterliegen weiterhin der bisherigen Meldepflicht (Name und grobe Angelegenheit)



    [Blockierte Grafik: http://de.geocities.com/crazylx5/Signatures/sigbalb.png]

    ANTE DIEM IV NON OCT DCCCLV A.U.C. (4.10.2005/102 n.Chr.)

  • Es wurde ein neuer Befehl ausgehängt.


    BERECHTIGUNG ZUM BETRETEN DES PALASTES


    Bis auf Widerruf ist folgenden Personen der Zugang zum Palast zu verwehren:



      [*]Angehörige des Ordo Peregrinus
      [*]Angehörige des Ordo Servorum (sofern nicht im Besitz der Gens Ulpia oder der Gens Aelia)
      [*]minderjährige Kinder ohne Begleitung
      [*]Liktoren, egal welchen Dienstherrens


    Kommentare:


    Minderjährige Kinder in Begleitung erwachsener Bürger erhalten nur Zugang wenn die Anwesenheit der Kinder klar notwendig ist oder die Anwesenheit durch die Kommandantur oder den Magister Domus Augusti genehmigt wurde.


    Angehörige des Ordo Peregrinus, die auf Zugang zum Palast beharren sind der Kommandatur vorzuführen, diese entscheidet dann im Einzelfall.



    [Blockierte Grafik: http://de.geocities.com/crazylx5/Signatures/sigbalb.png]

    NON MAR DCCCLVI A.U.C. (7.3.2006/103 n.Chr.)

  • Letzter Zeit kam es zu häufigen Besuchen, die keiner vorhergegangener Einladung zu Teil kamen, sodass die Wache im Palatin instruiert werden musste. War es doch ihre Aufgabe die Besucher hineinzulassen. Müssen diese wohl demnächst so einige Köpfe auswendig erlernen. Wer wusste schon, wer alles ein Freund vom Augustus etc. war.


    Befehl



    Personen, ohne eine offizielle Einladung werden, wenn ihr Anliegen begründet dargelegt wurde, zum einen der Notarii a libellis (Officium XXIII) vorgelassen. Ausgenommen sind Personen, die mindestens ein öffentliches Amt, dass dem persönlichen Status eines Eques voraussetzt oder Senatoren allgemein, diese sind zu einem der Primicerii a libellis (Officium XXIII) zu begleiten.


    Ausnahmen: Persönliche Freunde des Augustus, der Augusta und der Procuratoren wie auch Mitglieder des Cursus Honorum, ehemalige Konsuln und der Princeps Senatus. Diese Personen werden auf Wunsch direkt zum Procurator a libellis (Officium XXV) geführt, ggf. zu den anderen Procuratoren.



    Im Auftrag


    Aulus Agerius
    ~~ Primicerius a libellis - Admistrationis Imperatoris ~~



  • Im Zuge der Generalaudienz für die Beamten der Kanzlei, gab es noch mehr Befehle für die Palastwache, bezüglich der vielen Besucher dieser Tage, auszuhängen. So machte sich auch jetzt einer der vielen namenlosen Notarii an sein Werk und hängte dieses gesiegelte Schriftstück an das entsprechende Brett der Palastwache.


    Befehl



    Die Waffenkontrollen und Durchsuchungen beim Betreten des Palastes sind bei Senatoren mit sofortiger Wirkung einzustellen.


    Ein solches, dem Stand unwürdiges, Verhalten wird nicht toleriert.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius Ab Epistulis - Administratio Imperatoris~~


  • Aus gegebenen Anlass wollte Silanus noch einmal den Befehl des Kaisers betreffend der Durchsuchung von Senatoren in Erinnerung rufen und ließ erneut eine Abschrift des besagten Schriftstücks an die Palastwache überbringen.


    Befehl



    Die Waffenkontrollen und Durchsuchungen beim Betreten des Palastes sind bei Senatoren mit sofortiger Wirkung einzustellen.


    Ein solches, dem Stand unwürdiges, Verhalten wird nicht toleriert.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius Ab Epistulis - Administratio Imperatoris~~


  • Anweisung



    Die Waffenkontrollen und Durchsuchungen beim Betreten des Palastes sind bei Sacerdos Vestalis Decima Messalina und Aelia Vespa mit sofortiger Wirkung einzustellen.


    VETURIA SERENA
    ~~~Augusta~~~

  • Auf Wunsch unseres erhabenen Imperators Tiberius Aquilius Severus Augustus ergeht folgender Befehl an die Palastwache:


    Senatoren und Equites werden beim Betreten des Palastes nicht länger routinemäßig kontrolliert. Eine Überprüfung erfolgt lediglich wenn Anlass zu Verdacht besteht.


    Lang lebe der Kaiser.


    In Vertretung des Praefectus Praetorio
    Tribun F. Decimus Serapio




  • Der Praefectus Praetorii Heius Vibulanus möge sich bei nächster Gelegenheit zu eine strategischen Besprechung im Officium Imperatoris in der Flaviana einfinden.

    Augustus


    ir-augustus.png 4fjhbrgq.png

    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ergeht folgender Befehl an die Cohors Praetoria


    • Hiermit wiederhole ich meinen früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und der Zweck ihres Besuches zu kontrollieren ist, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


      Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.



    205-siegel-procura-augusti

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!