Hauptverhandlung IUD MAI VII/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Decimus Matinius Ignotus

  • Eröffnung der Hauptverhandlung
    IUD MAI VII/DCCCLV
    ANTE DIEM VI ID OCT DCCCLV A.U.C. (10.10.855/102 n.Chr.)


    Imperium Romanum
    vs.
    Decimus Matinius Ignotus


    Das Iudicium Maior bestehend aus:
    Iudex Prior Lucius Aelius Quarto
    Iudex Secundus Flavius Felix
    Iudex Spurius Purgitius Macer


    Ankläger ist Advocatus Imperialis Marcus Decimus Mattiacus


    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.


    Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage gemäß Codex Iuridicalis:
    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (2) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Verbrechen ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.

    Dem Angeklagten werden folgende Verbrechen zur Last gelegt:


    Landsfriedensbruch gem. § 103 Cod. Iur.
    (1) Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 4 Monaten oder mit Geldstrafe von 1.000 bis 1.200 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann das Gericht auf Todesstrafe erkennen.

    Volksverhetzung gem. § 105 Cod. Iur.
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 1.500 bis 2.500 Sz. bestraft.



    gez. Lucius Aelius Quarto
    ------- P r a e t o r -- U r b a n u s -------


  • Quarto nahm auf dem seinem kurulischen Stuhl Platz und ordnete noch einmal die Falten seiner gestreiften Toga Praetexta. Dann:
    “Hiermit eröffne ich die Hauptverhandlung Imperium Romanum gegen Decimus Matinius Ignotus. Der Angeklagte möge vor das Gericht treten.“

  • Einer der Prätorianer, die den Gefangenen in die Basilica Ulpia geführt hatten, schaute etwas mitleidig auf den arg ramponierten Gesamteindruck, den dieser machte. Aber der Carcer der Castra Praetroria war auch nicht gerade als beste Unterkunft der Stadt bekannt.

  • “Decimus Matinius Ignotus, du wirst hier wegen Landsfriedensbruch und Volksverhetzung angeklagt. Ich fordere dich auf dem Gericht einen Anwalt zu nennen, der dich vertritt. Diese Person muss den Cursus Iuris der Schola Atheniensis erfolgreich absolviert haben und darf nicht bereits Mitglied dieses Gerichts oder der Anklagevertretung sein.“

  • “Hiermit bestelle ich Tiberia Livia zur Pflichtverteidigerin des Angeklagten. Die Verhandlung wird unterbrochen, damit sie sich sachkundig machen kann und ANTE DIEM V ID NOV DCCCLV A.U.C. (9.11.855/102 n.Chr.) fortgesetzt.“

  • Begleitet von zwei Liktoren betrat der Praetor Urbanus die Gerichtshalle der Basilica Ulpia. Er erklomm das Podium und nahm in seinem curulischen Stuhl Platz.


    “Die Hauptverhandlung Imperium Romanum gegen Decimus Matinius Ignotus wird fortgesetzt. Sind Tiberia Livia und Marcus Decimus Mattiacus anwesend?“

  • Mattiacus erhob sich und öffnete eine Schriftrolle.



    "Der Angeklagte Decimus Matinius Ignotus führte am PRIDIE ID AUG DCCCLV A.U.C. (12.8.2005/102 n.Chr.)eine Volksmasse von der Rostra zum Castellum der Cohortes Praetoriae um dort den inhaftierten Senator Curio freizupressen. Die Volksmasse brüllte dabei, ich zitiere, Nieder mit dem Senat, Nieder mit dem Senatorenpack und weitere Schmähungen die ich hier nicht weiter ausführen möchte. Der Angeklagte machte sich quasi zum Anführer des Mobs. Während dieser Vorkommnise flogen einige Steine und andere Wurfgeschosse aus dem Mob und verletzten unter anderem den Senator Maximus Decimus Meridius.
    Die Anklage sieht hier ganz klar eine Verletzung der § 103 Cod Iur und § 105 Cod Iur."



    Edit: Rechtschreibung

  • Livias Blick ist noch für einen Moment lang an ihrem Notizen zur Anklage hängen geblieben, als sie plötzlich merkt, dass sie gerade angesprochen wurde.


    "Oh, Verzeihung. Nein, natürlich nicht."


    Sie erhebt sich von ihrem Platz, sammelt ihre Gedanken kurz und fährt dann fort.


    "Wir widersprechen der Anklage in beiden Punkten. Zwar entspricht es den Tatsachen, dass der Angeklagte sich zu besagter Zeit an besagtem Ort aufgehalten hat, doch es hat sich keineswegs so verhalten, dass er als ein Anführer der aufgebrachten Volksmasse aufgetreten ist, wie es die Anklage hier hinstellt. Die genannten Zitate, die wohl zu dieser Gelegenheit ausgesprochen wuden, sind nicht einer einzelnen Person zuzuordnen. Ebenso verhält es sich mit den Wurfgeschossen, die von anderen Personen ausgingen.


    Decimus Matinius Ignotus hat sich nicht persönlich an den genannten Gewalttaten beteiligt und er hat nicht anstiftend oder aufstachelnd auf die dies ausführenden Bürger eingewirkt. Er hat sich somit weder des Landfriedensbruchs, noch der Volksverhetzung schuldig gemacht."

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