Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus IUD IMP V/DCCCLV

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XVI KAL DEC DCCCLV A.U.C.
    (16.11.2005/102 n.Chr.)


    Ordne ich die Eröffnung der Hauptverhandlung im Fall
    IUD IMP V/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus an.


    § 105 Volksverhetzung


    § 2 Iudicium Imperialis
    (2) Dem Iudicium Imperialis gehören der Imperator Caesar Augustus und zwei Iudices an.


    Als solche Iudices werden benannt:
    - Gaius Scribonius Curio
    - Marcus Didius Falco


    § 31 Vorführung
    (2) Wird der Beschuldigte nicht vorgeführt, so muss ein Advocatus seine Rechte wahrnehmen. In diesem Falle ist ihm ein Advocatus zu bestellen, wenn er noch keinen solchen hat.


    Als Advocatus für den Angeklagten wird benannt:
    - Lucius Aelius Quarto



    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -

  • Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Imperialis die Hauptverhandlung:


    Das Imperium Romanum gegen Publius Aelius Hadrianus



    Das Iudicium Imperatoris bestehend aus:
    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Iudex, Gaius Scribonius Curio
    Iudex, Marcus Didius Falco



    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.


    Das Gerichtsverfahren wurde per Decretum Imperatoris dem Iudicium Imperialis zugeordnet.




    Die Anklage lautet auf:


    § 105 Volksverhetzung
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 1.500 bis 2.500 Sz. bestraft.

  • "Iudicium Imperialis, sowie Verteidiger des Angeklagten und Advocatus Imperialis sind anwesend.


    Advocatus Imperialis, Titus Helvetius Geminus erhält das Wort um die Anklage vorzubringen."

  • "Hohes Gericht.


    Kurz die Ereignisse ...


    Am PRIDIE ID IUL DCCCLV A.U.C. (14.7.2005/102 n.Chr.) auf der Rostra soll Publius Aelius Hadrianus gemäß Zeugenaussagen folgende Bemerkung gemacht haben:


    >Diese Weiber sollte man allesamt einmal im Jahr prügelnd um den Circus treiben, um sie Demut und Respekt vor dem Manne zu lehren.<


    Als Zeugen dessen sind benannt ...


    Marcus Vinicius Hungaricus
    Maximus Decimus Meridius
    Publius Matinius Agrippa
    Lucius Helvetius Falco


    Didia Sinona hat daraufhin gegen Publius Aelius Hadrianus Anzeige erstattet. Und zwar auf CODEX IURIDICIALIS § 105 Volksverhetzung. Im Wortlaut.


    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 1.500 bis 2.500 Sz. bestraft.


    Prima. Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Stört es denn öffentlichen Frieden, wenn man öffentlich Züchtigungsmaßnahmen an einem ganzen Geschlecht fordert? Ich denke schon.


    Secunda. Zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert? Ein regelmäßiges Durchprügeln muss wohl als solches gelten. Und er forderte dazu auf.


    Tertia. Dass er Teile der Bevölkerung beschimpft. Sämtliche Frauen sind ein solcher Teil und die regelmäßige körperliche Züchtigung in aller öffentlichkeit ist als böswillige Verächtlichung zu sehen.



    Somit sehe ich die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt und beantrage folgende Rechtsfolge. Vier Monate Freiheitsstrafe, Ausschluss aus dem Cultus Deorum, Verlust des Wahrrechtes in der Gesamtheit auf Lebenszeit.


    Danke für ihr Gehör."

  • Quarto stand auf und im Vortreten vor das Podium des Iudicium Imperialis richtete er nochmals die Falten seiner Toga. Dann begann er:


    “Imperator Caesar Augustus, ehrenwertes Gericht, bevor ich mich zur Sache äußere, beantrage ich den Aufschub dieser Verhandlung. Sie findet ohne das Beisein meines Mandanten statt, der zurzeit nicht in Rom weilt und ich ersuche für ihn um die Möglichkeit, höchst selbst vor seine Richter treten zu können.“

  • Die Augen des Advocatus Imperialis weiten sich stetig und unaufhaltsam.


    "Hohes Gericht, jeglicher Versuch ... und es gab deren viele ... den Angeklagen hier vorzuführen blieb erfolglos. Er entzieht sich der Justiz, deshalb muss ja überhaupt ein Pflichtverteidiger dessen Rechte wahrnehmen.


    Ich beantrage nicht erneut kostbare Zeit für diese leidige Angelegenheit zu verschwenden um eine erneute Fahndung zu starten!"

  • "So ist es. Die Abwesenheit des Angeklagten hat den Prozess am Iudicium Maior bereits lange genug verzögert.
    Ich bezweifle, dass du, Quarto, das Erscheinen des Angeklagten innerhalb kürzester Zeit garantieren könntest. Außerdem wird er durch dich vertreten. Wir können daher auf seine Anwesenheit verzichten.
    Antrag abgelehnt.


    Die Verteidigung hat das Wort."

  • Quarto nickte. Dann ging er einige Schritte in Richtung des Anklagevertreters und räusperte sich.


    “Meinem Mandanten wird vor diesem Gericht Volksverhetzung vorgeworfen. Ein einziger Satz von ihm wird dazu herangezogen, gesprochen während eines denkwürdigen, von uns allen wohl unvergessenen Wahlkampfes zum Cursus Honorum.
    Volksverhetzung ist ein schweres Verbrechen, welches nicht umsonst vor dem höchsten Gericht Roms zur Verhandlung kommt und der Quaestor Sacri Palatii fordert eine drakonische Bestrafungen meines Mandanten.
    Ich, als sein Advocatus, bin voller Zuversicht, dass vor diesem Gericht die Umstände und die Situation, bei der diese Worte gefallen sind, ausgiebig beleuchtet und gewürdigt werden wird, so das meinem Mandanten Gerechtigkeit widerfahren wird.“

  • "Ja, mein Augustus ...


    ... Advocatus Lucius Aelius Quarto,


    ja, ein einziger Satz von ihm wird dazu herangezogen, gesprochen während eines denkwürdigen, von uns allen wohl unvergessenen Wahlkampfes zum Cursus Honorum. Korrekt. Und dieser reicht meiner Ansicht nach auch völlig aus!


    Allerdings, lieber Kollege wird Volksverhetzung normalerweise nicht vorm Kaiser verhandelt, nur in diesem Fall, da die Vorinstanzen offensichtlich versagten. Eurer Mandant selbst scheint nicht sonderlich optimistisch und unschuldig gesinnt, in Anbetracht der Tatsache, dass er sich vehement dem Zugriff der Justiz und seines Kaisers entzieht. Dies ist ein Schlag ins Gesicht dieser von dir zu Recht angerufenen Gerechtigkeit und ist meiner Ansicht nach strafverschärfend, denn er missachtet damit Roma und seinen Kaiser. Oder etwa nicht?


    Ich fordere eine drakonische Bestrafung, das ist korrekt. Und dies nicht übereilt oder unbegründet. Der Angeklagte ist ein verurteilter Hochverräter an seinem Augustus! Nur durch dessen Milde und Gnade in den Schoß des Römertums zurückgekehrt. Zur ausdrücklichen Bewährung! Keine Skandale oder Vergehen durfte er begehen, dies war des Kaisers Gebot. Und nun dies. Er missachtet es. Auch das muss strafverschärfend gesehen werden.


    Weiter ist der Angeklagte nicht irgendwer! Er ist ein Aelier. Also Mitglied der zweiten Gens des Reiches, nach der Ulpia. Somit kommt ihm eine besondere Verantwortung was öffentliche Äußerungen angeht zu. Wer dem Kaiserhaus derart nahe steht, dem wird im Volke geglaubt was er sagt. Seine verheerenden Reden erscheinen dem Volke sofort glaubwürdiger durch diese Stellung. Was sie deutlich und entscheidend gefährlicher macht und ungleich rufschädigender was die gesamte kaiserliche Adminstration angreift. So muss auch das strafverschärfend hinzukommen.


    Wegen all dieser zusätzlichen Gewichtungen muss die Strafe durch das Iudicium Imperialis ergehen, wegen all dem muss die Strafe drakonisch sein. Hadrian entpuppte sich als gefährlich, als unbelehrbar, als staatsgefährdend und letztlich als ... untragbar. Gande wurde ihm bereits zuteil, nun muss Härte das bewirken was das Recht erfordert!


    Ich danke für die Aufmerksamkeit."


    Setzt sich wieder.

  • Der Kaiser nickte während des Vortrages von Geminus ab und an zustimmend und blickte dann wieder zur Verteidung.


    "Was habt ihr dem zu entgegnen?"

  • “Ich danke Senator Helvetius Geminus für seine Worte über die Gens Aelia. Mir, als dem Pater Familias dieser Gens, das muss ich zugeben, schmeicheln seine Worte und seine hohe Meinung vom Stellenwert meiner Familie.


    Es stimmt, den Mitgliedern meiner Familie kommt eine besondere Verantwortung zu.
    Mehr noch als jeder andere Römer sind wir dazu aufgerufen dem Kaiser und seiner Familie mit Wort und Tat die Treue zu halten und an ihrer Seite zu stehen.
    Es ist richtig, dass mein Mandant dem Bild eines besonnenen und verantwortungsvollen Mitglieds dieser meiner Familie nicht immer entspricht. Das um so mehr, als dass er nicht nur ein Mitglied der Gens Aelia ist, sondern zudem noch ein ehemaliges Mündel des Kaisers selbst.
    Vielmehr ist er ein aufbrausender junger Mann, der seine Worte nicht selten ohne Bedacht wählt. Ihm mangelt es an Folgsamkeit, an Erziehung und er neigt zur Völlerei.
    Es stimmt, dass es höchst bedauerlich ist, dass mein Mandant heute nicht hier ist und es ist richtig, dass er vom Imperator Caesar Augustus, seinem ehemaligen Vormund, in der Vergangenheit bereits gerügt wurde.


    Aber ist er ein verurteilter Hochverräter? Das wäre mir neu.
    Waren seine Worte gegen den Kaiser gerichtet? Nein!
    Gibt es ein Gesetz, dass für ihn eine härtere Strafe vorsieht, als für jeden anderen Bürger? Nein!


    Lag es in seiner Absicht, mit seinen Worten die Ordnung unseres Reiches zu gefährden? Wäre es jemandem wie ihm überhaupt möglich, sie auch nur im geringsten zu beeinträchtigen? Waren sie überhaupt dazu geeignet?
    Oder war das, was er damals von sich gab, lediglich der Ausbruch eines schwachen Charakters innerhalb der erhitzten Atmosphäre eines äußerst leidenschaftlich und verbissen geführten Wahlkampfs?


    Nun, ich denke, dass zu ergründen, dazu sind wir hier zusammen gekommen.“

  • "Du stellst viele Fragen, auf deren Antworten wir hier warten.
    Der Advocatus Imperialis zumindest behauptet, diese Äußerungen von Hadrianus hätten Gewicht in der Bevölkerung. Deshalb stehen wir hier."


    Er senkte kurz den Blick.


    "Ob er damit den öffentlichen Frieden störte, so wie es in unserem Gesetz formuliert wird, das wollen wir herausfinden.


    Also erkläre, weshalb du anderer Meinung bist.
    Nur weil du ihn als jungen aufbrausenden Mann ohne Erziehung beschreibst?"

  • "Als Praefectus Praetorio brauche ich dich hoffentlich nicht gesondert auf deine Pflicht zur Wahrheit und die Möglichkeit einer Vereidigung hinweisen.


    Die Verteidigung kann also gleich mit der Vernehmung beginnen."

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