• Ich habe mal eine Iteressensfrage und zwar: Hier im IR werden die Posten der Statthalter ja höchst unterschiedlich gehandhabt. Während in Spanien die Aufgaben ja hauptsächlich an die Provinzcurie abgetreten weurden sind und alles nur noch formal im Namen des Statthalters gemacht wird ist in Germanien die Macht des Statthalters ja etwas größr (wenn auch nicht viel). Auch in Punkto Ernennungen bzw. Wahlen der Magistrate unterschieden sich Beide.


    Nun interessiert mich wie das in der Realität war. Wieviel Einfluß hatte der Statthalter? Und wieviel Einfluss davon bestand nur auf dem Papier

  • Erstens kommt das auf die Art der Provinz an, und zweitens auf die Situation.


    In einer Situation wie Germanien, wo erst gerade ein grosser Krieg herrschte, hat der Statthalter, mit dem Kommando über die Legionen schon so etwas wie absolute Macht.


    In einer friedlichen Provinz kann er das nicht so absolut ausleben, denn sonst würde die Bevölkerung sicher rebellieren, wenn er dann zuviel will.


    Aber rein prinzipiell wird die Macht des Statthalters bloss von den Gesetzen eingeschränkt.

    ir-senator.png annaea2.png

    CIVIS

    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

  • Zitat

    Original von Marcus Caecilius Decius
    Hing das nicht auch vom Status der Provinz ab, ob sie senatorische oder kaiserliche Provinzen waren?


    Ja, genau das meinte Florus mit dem ersten Halbsatz des ersten Satzes seines Beitrages ;)


  • Ok Danke :dafuer:

  • War es nicht so, dass die Statthalter bei Amtsantritt durch die Macht ihres Imperium(?) geschützt waren und man somit nicht viel gegen sie ausrichten konnte, vielleicht nur noch der Kaiser?
    Früher haben sich die Statthalter doch immer um die reichsten Provinzen gestritten, denn sie wollten ja hauptsächlich Ruhm und Geld machen. Und dazu brauchten sie uneingeschränkte Macht.


    Aber vielleicht verwechsel ich das jetzt auch mit der republikanischen Zeit. :)


    Edit: Oder mit dem Proconsul :D

  • Zitat

    Original von Caius Iulius Seneca
    War es nicht so, dass die Statthalter bei Amtsantritt durch die Macht ihres Imperium(?) geschützt waren und man somit nicht viel gegen sie ausrichten konnte, vielleicht nur noch der Kaiser?


    Ja, zumindest in den kaiserlichen Provinzen erhalten die Statthalter mit ihrer Aussendung das Imperium. Sie verlieren es erst wieder, wenn der Kaiser es ihnen wieder abnimmt (oder sie unvorsichtiger Weise das Pomerium betreten ;)). Sie sind in der Provinz der direkte Stellvertreter des Kaisers - und haben dementsprechend praktisch alle Rechte.


    Bei den Proconduln sieht es ähnlich aus, allerdings werden die vom Senat bestimmt und auch zurückgerufen. Müssten aber auch das Imperium haben, wenn ich das richtig im Kopf habe. Als vom Senat bestellte Verwalter müssen sie sich natürlich kaiserlichen Anordnungen beugen, aber diese Konfrontation kam meines Wissens nach nicht sehr häufig vor.


    /edit: ach ja, in den vom Senat verwaltete Provinzen gab es natürlich noch kaiserliche beamte (meistens Ritter), die dort die kaiserlichen Besitztümer verwalteten. Denen durfte der Proconsul natürlich nicht reinreden.

  • Dann greife ich diesen Thread mal auf, auch wenn es nicht ganz zu "Historia" passt, sondern eher ins allgemeine Sim-Off gehört.


    Und zwar stellt sich mir die Frage, ob ich, weil ich diese Möglichkeit im Control Panel besitze, Priester, Pontifex und den Flamen Iulianus in Hispania ernennen darf?
    Das ist mir nämlich nicht so ganz klar und es wird auch nicht explizit geregelt. Uuntersteht nun der jeweilige Cultus Deorum Provincialis dem CD, also auch dem Kaiser, oder den Statthaltern?

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