• In der Zeit zwischen dem Ende der Amtszeit für die einen und der neuen Amtszeit für die anderen war es erstmal nur ein Schreiber, den der Mann vorfinden konnte. "Salve. Wie lautet dein Anliegen?"

  • "Ich möchte den amtierenden Volkstribun sprechen. Es geht um meine rechte als Civis romanus eine verletzung derselbigen durch einen gewählten Magistrat."


    Hoffentlich würde ich Gehör finden beim Volkstribun. es war schließlich seine Aufgabe.

  • "Das müsste ich schon etwas genauer haben, zumindest wenn du gleich an den richtigen Tribunen geraten willst", gab der Schreiber zurück. Die Herren hatten sich nämlich angewöhnt, nicht jeder alles zu machen.

  • wie genau denn ? Ich hatte doch alles wesentliche gesagt und diesem scriba wollte ich auch nicht alles auf die Nase binden.


    "Einer der Vigintivires vernachlässigte seine amtspflichten und weigerte sich, mir Auskunft über eine konkrete erbschaftsangelegenheit zu geben, in dieser ich ihn aufzusuchen beabsichtigte."

  • Na also, ging doch! Und wenig später stand der Bürger auch schon vor dem passenden Tribunus Plebis, der sich noch einmal nach seinem Anliegen erkundigte.


    "Du hast also Probleme mit einem Vigintivir? Wie kann er sich weigern, dir Auskunft zu erteilen, wenn du erst beabsichtigst, ihn aufzusuchen? Oder warst du schon bei ihm?"

  • "Ich suchte ihn in den officien, in denen sich die jeweiligen amsträger des cursus honorum in der regel aufzuhalten gedenken, auf. Doch nachdem man mir dort versicherte, der zustänidge Vigintivir befinde sich nicht in den amtsräumlichkeiten, sondern in seinen privaten Räumen, suchte ich diesen in seinem anwesen auf, nachdem ich mit Mühe die korrekte anschrift ermittelt hatte. Doch vor ort ließ man mich nicht rein und verweigerte mir jegliche auskunft über den aufenthaltsort des Vigintivir.


    Tribun, ich hoffe, dass du mir in dieser causa helfen kannst. Sollten nicht die gewählten amtsträger dem Staat, der öffentliche sache dienen ? Heißt es nicht senatus populusque romanus, dem Senat und dem römischen volk ? und habe ich als civis romanus nicht ein anrecht von meinem Magistraten in eine meine familie betreffende erbschaftsangelegenheit auskunft zu erhalten ? Liegt hier nicht eine grobe Mißachtung der amtspflicht seitens des Vigintivirs Titus Aurelius Ursus vor ? Hat ein gewählter magistrat nicht für die Bürger ansprechbar zu sein und zwar am forum, dem politischen Zentrum des reichs ?


    Dies ist mein anliegen, Tribun, und so hoffe ich, dass du mir wirst helfen können."

  • Der Tribunus Plebis hatte nicht den blassesten Schimmer, wie sich die Vigintiviri die Arbeit aufteilten. Zu seiner Zeit war das gewiss anders gewesen als jetzt.


    "Es könnte dir in deinem Anliegen also nur dieser eine Vigintivir Auskunft erteilen? Selbst dann ist zwar nicht dein persönlicher Magistrat, aber dann wäre er tatöschlich verpflichtet, dir die Auskunft zu erteilen, wenn es kein anderer tun kann. Du hast andere Vigintiviri gefragt und diese haben ihn an dich verwiesen?"


    Die Volkstribune waren dafür berühmt, durch ihr Veto andere Magistrate an der Ausübung ihrer Amthandlungen zu hindern. Hier sollte er wohl jemanden dazu zwingen, im Amt zu handeln.

  • "So ist es. ich erkundigte mich zunächst bei den Officien, wo man mich an eben diesen Vigintivir verwies. Jener war es ja auch, durch den das schreiben, was mich erreichte, unterzeichnet und gesiegelt war.."

  • Alles in allem hörte sich das für den Tribunus Plebis doch nach einem Routinefall an. Er würde den Magistraten aufsuchen und mit ihm sprechen, dass er seinen Pflichten besser nachkommen sollte.


    "Ich werde mit dem Magistrat sprechen. Ist die Angelegenheit, in der du ihn aufsuchen wolltest vertraulich, oder kann ich die Anfrage in deinem Namen stellen?"

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