Ich weiß, was du letzte Amtszeit getan hast

  • Über die Berichtspflicht der städtischen Magistrate


    I. Die Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind dazu verpflichtet Rechenschaft über ihre Amtszeit abzulegen. Diese Verpflichtung gilt für die Duumvirn, Quaestoren, Aedilen und Magistri Vici.


    II. Um die Verpflichtung zu erfüllen, müssen die Magistrate nach dem Ende ihrer Amtszeit einen schriftlichen Bericht anfertigen und diesen an die amtierenden Duumvirn übergeben.


    III. Der Bericht muss alle begonnenen und abgeschlossenen Projekte, vollzogenen Amtshandlungen und einen Nachweis über deren Vollzug enthalten.


    IV. Die eingereichten Berichte werden von den Duumvirn während einer Contio des Ordo decurionum verlesen und öffentlich auf dem Forum ausgehängt.


    V. Die Berichtspflicht ist Teil der rechtschaffenen Amtsführung, wie sie in der Lex Municipalis festgelegt wurde. Kommt ein Magistrat dieser Pflicht nicht nach, entscheidet der Ordo decurionum über die Einbehaltung eines einbezahlten Pfandes.


    Einige Wochen war Curio mittlerweile Mitglied des Ordo decurionum.Grade zu Beginn hatte sich Curio noch bei einigen Diskussionen zurückgehalten und stattdessen den alteingesessenen Decurionen bei ihren Reden zugehört. Bei den Abstimmungen hatte er sich in der Regel an seinem Patron und den Ducciern orientiert, deren Block die große Mehrheit im Stadtrat stellte. Im Laufe der Zeit hatten Curios Redebeiträge zugenommen und heute wollte er sogar einen eigenen Antrag einbringen. Wie es üblich war hatte er den Antrag frühzeitig bei den Duumvirn angemeldet, sodass er nun heute auch auf der Tagesordnung gelandet war. Nach einigen allgemeinen Themen wurde Curios Antrag zur Berichtspflicht für die städtischen Magistrate schließlich ausgerufen und verlesen wurde. Danach erhielt er das Wort, erhob sich von seinem Platz in den hinteren Reihen des duccischen Blocks - er hatte heute sogar einen Sitzplatz abbekommen - und erhob die Stimme, wie er es schon das eine odere andere Mal während seiner Amtszeit als Magister Vici getan hatte.


    Werte Decuriones!
    Ich stehe heute vor euch als Initiator des soeben verlessenen Antrags. Dieser sieht vor, dass die städtischen Magistrate dazu verpflichtet werden, aktiv Rechenschaft über ihre Amtszeit abzulegen. Nach ihrer Amtszeit reichen sie hierzu einen schriftlichen Bericht bei den Duumvirn ein, die diese bei unseren Contiones verlesen und zudem auf dem Forum aushängen sollen.


    stellte er seinen Antrag nochmal kurz vor, für den Fall, das die Verlesung an den Mitgliedern vorbeigegangen war. Nun fuhr er mit seiner Antragsbegründung fort.


    In der Lex Municipalis werden die Magistrate unserer Stadt zu einer rechtschaffenen Amtsführung verpflichtet. Die Duumvirn und die Quaestoren müssen sogar ein Pfand leisten, für den Fall, dass sie nicht rechtschaffend arbeiten. Die Arbeit der Magistrate muss daher ohnehin nach jeder Amtszeit darauf geprüft werden, ob sie verantwortungsvoll und eben rechtschaffend ihren Amtspflichten nachgekommen sind und auch mit der Durchführung von eigenen Vorhaben das Wohlergehen unserer Stadt förderten.


    Er machte eine kurze Pause, denn bis hierhin sollte es eigentlich keinen Widerspruch in den Reihen der Decurionen geben. Die Magistrate waren schließlich nicht weniger als die obersten Repräsentanten der Stadt und gleichzeitig ihre Verwaltungschefs.


    Nun war es bisher so, dass sich die Decurionen die Fakten über die Amtszeiten der Magistrate selbst zusammensuchen musste, um über die Qualität der Amtszeit entscheiden zu können. Den Magistraten wiederum stand es frei, einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, was, gemäß meiner Recherchen, eher die Ausnahme als die Regel war. Das erste Ziel dieses Antrages ist daher, die Holschuld der Decurionen in eine Bringschuld der Magistrate zu ändern. Dies vereinfacht die Arbeit der Decurionen deutlich und nimmt die Magistrate in die Pflicht von sich aus ein Resumee über ihre Amtszeit abzugeben.


    Erster Punkt. Gute und erfolgreiche Magistrate sollten ganz klar zeigen können, was sie geschafft haben, schlechte und erfolglose Magistrate sollten die Karten auf den Tisch legen müssen, um zu zeigen wie viel, oder besser, wie wenig sie erreicht haben.


    Das zweite Ziel des Antrages ist es, die Transparenz der Arbeit der Magistrate gegenüber den Municipes unserer Stadt zu verbessern. Viele Magistrate streben zu einen späteren Zeitpunkt weitere Ämter an, für die sie sich den Municeps als Kandidaten stellen müssen. In Zukunft kann es durch die Berichtspflicht für die Wähler einfacher werden, einen Kandidaten nach seinen konkreten Erfolgen und Amtshandlungen zu beurteilen und zwar auf Grundlage nachgewiesener Fakten. Kandidaten für höheren Posten können dadurch auch anhand ihrer konkreten Taten gemessen werden.


    Zweiter Punkt. Bürgernähe und Transparenz. Konkrete Taten sollten in Zukunft an Bedeutung gewinnen, während leere Versprechungen einfacher aufgedeckt werden könnten.


    Damit diese beiden Ziele erreicht werden können, bitte ich euch, werte Väter unserer Stadt, um eure Unterstützung für diesen Antrag.


    Mit einem kurzen Nicken in Richtung der Duumvirn machte er deutlich, dass seine Einführungsrede beendet war, und ließ sich danach wieder auf seinem Platz nieder, um auf Fragen oder Änderungswünsche zu warten.

  • Natürlich wäre es undenkbar gewesen, dass Curio so einen Vorschlag bzw. Antrag im Ordo stellte, ohne diesen seinem Schwiegervater und Patron im Vorhinein darzulegen. Undenkbar war hingegen nicht, dass der duccische Pontifex seinen Klienten 'einfach mal machen ließ', da er ihn für fähig genug erachtete. Allerdings bezog sich diese Freiheit im Wesentlichen nur um das Ausformulieren der einzelnen Punkte, welche der junge Aedituus seinem Patron in erläuterenden und freien Worten dargelegt hatte.
    Somit hörte Phelan das Endprodukt heute zum ersten Mal und nickte bei wohlgefällig bei jedem dieser eben nun ausformulierten Punkte. Seine Zufriedenheit drückte er mit einem leisen [SIZE=7]"Mhm."[/SIZE] aus und warf danach seinem Vetter Witjon einen Blick mit hochgezogenen Augenbrauen und einem Nicken zu - frei nach dem Motto 'Ers guter Junge.', woran der Procurator sicher nicht zweifelte, immerhin hatte er, ganz zum Entsetzen Alriks, als Sippenführer der Heirat mit Runa zugestimmt.


    Oft ging bei derartigen Anträgen, welche oft, abhängig von der Person, von denen sie vorgestellt wurden, etwas skuril und nach Schall und Rauch klangen - sie waren eben oft nicht mehr als nur ein Versuch sich einzubringen, um einen symbolischen 'Das hast du gut gemacht'-Orden an die Brust gesteckt zu bekommen -, ein Raunen durch die Ränge. Am heutigen Tage blieb dies bis auf wenige Ausnahmen, vermutlich ging es dabei eher um privatere Dinge, aus. Der Grund lag ganz klar auf der Hand: Der Antrag war gut vor- und aufbereitet, die Argumente waren stichhaltig und die Intention absolut nachvollziehbar.


    Demnach äußerte sich der duccische Pontifex zustimmend als Erster - auch wenn er das in der Regel nicht tat.. Patronat und so.


    "Werte Herren! Nicht nur begrüße ich das Anliegen, sondern pflichte Helvetius in jedem seiner Ausführungen zu. Durch die abgezielte Transparenz wird nicht nur vor den Honoratioren und allen Amtsträgern der Stadt Mogontiacum deutlich, ob eine Weste frei von Tadel ist oder eben nicht, sondern auch vor den Municeps. Dass diese Transparenz nicht nur hinsichtlich der Wahlen sondern auch generell ein stimmiges Klima in unserer Stadt herbeiführt und das Vertrauen in die Führung der Stadt stärkt, liegt meines Erachtens klar auf der Hand."


    Das sollte es seinerseits fürs Erste gewesen sein.

  • Curios Entwurf traf auch bei Witjon auf Zustimmung. Jedoch gab es durchaus einige Punkte, über die man diskutieren konnte. Und da schaltete Witjon sich nach der allgemeinen Zustimmung seines Vetters ein:


    "Ich begrüße die Intention deines Entwurfs, Decurio Helvetius. Die Idee, die Nachweispflicht der Magistrate über ihre Taten zu konkretisieren und nachprüfbar festzuhalten, ist lobenswert und trägt zur Handlungsfähigkeit unseres Municipiums bei. Ich möchte gerne direkt in die Arbeit am Entwurf einsteigen und habe dazu ein paar Fragen.


    Erstens: Ich mag knappe Texte. Der Absatz I ist ja nun lediglich deklaratorischer Natur und findet sich sinngemäß ja auch in unserer Lex wieder, richtig? Man könnte Absatz II also auch so formulieren:
    'Um ihre Rechenschaftspflicht gemäß der Lex Municipalis zu erfüllen, müssen die Magistrate nach dem Ende ihrer Amtszeit einen schriftlichen Bericht anfertigen und diesen an die amtierenden Duumvirn übergeben.'


    Zweitens frage ich mich, ob wir tatsächlich von jedem Magistrat einen schriftlichen Bericht haben wollen, oder ob nicht der scheidende Amtsträger lieber Rechenschaft ablegen sollte vor denen, die ihn gewählt haben: Den Municipes. Auf dem Forum könnten die Magistrate zu einem bestimmten Termin reden, was doch dem Gedanken der Rechenschaft vor dem Wähler noch näher käme."


    Witjon sah mit einem schmalen Lächeln in die Runde. "Diese Gedanken möchte ich einfach zur Debatte stellen."

  • Curio hörte sich von seinem Platz aus die einzelnen Redebeiträge an und ließ sich dann erneut das Wort erteilen.


    Was deinen ersten Vorschlag betrifft, Decurio Duccius Marsus, so werde ich diese Änderung gerne aufnehmen.


    Letztlich war es nur eine kleine Änderung, die keine Auswirkung auf die Substanz des Antrages hatte. Auch bei anderen Decurionen schien die Änderung des Wortlautes anzukommen und daher nickte er dem Protokollanten zu, der daraufhin den Entwurf entsprechend anpasste.


    Der zweite Punkt ging dementgegen sehr wohl an die Substanz des Antrages, weshalb Curio eine kurze Pause machte, während der er sich seinen Gedankengang dazu vergegenwärtigte.


    Zudem danke ich dir für deinen Diskussionsanstoß zur Form des Antrages. Als ich den vorliegenden Entwurf erarbeitet habe, habe ich lange über die Form nachgedacht und Vor- und Nachteile verschiedener Formen für mich gegenübergestellt. Der Vorteil eines mündlichen Berichts liegt zweifelsohne darin, dass sich der Amtsträger nochmal seinen Wählern an öffentlicher Stelle zeigen muss und damit direkt vor ihnen Rechenschaft ablegen muss.


    Es war ein starkes Argument, für das Curio lange Sympathien gehegt hatte, zumal er selbst als Kandidat und Amtsträger möglichst nah bei den Wählern sein wollte. Dann allerdings überwogen irgendwann die Nachteile.


    Allerdings gibt es zwei Argumente, die mich dazu gebracht haben, den schriftlichen Bericht vorzuziehen:
    1. Ein Rede vor dem Volk ist vergänglich. Ist sie erstmal gehalten - und nicht irgendwo protokolliert - erinnert man sich vielleicht an sie, doch Erinnerungen können trügen, schönfärben, verklären. Dem gegenüber wird der schriftliche Bericht nicht nur von den Duumvirn angenommen und wie jedes städtische Dokument archiviert. So kann auch noch nach einer längeren Kandidaturphase nachvollzogen werden, was ein Amtsträger erreicht hat. Schließlich liegen ja in der Regel mehrere Jahre zwischen den Kandidaturen.
    2. Reden sind eine Kunstform. Jeder Kandidat, der etwas auf sich hält und bei den Wählern ankommen möchte, nimmt mindestens ein paar Lehrstunden bei einem Rhetor. Allerdings können gute Redner auch verschleiern - und da setzt meine Kritik an. In einem Rechenschaftsbericht soll es, so zumindest meine Vorstellung, um die konkreten und tatsächlich nachweisbaren Amtshandlungen gehen. In einem schriftlichen Bericht ist es deutlich schwieriger, Dinge zu verschleiern, zumal man einen solchen auch mehrmals lesen und auf seine Substanz prüfen kann.


    Curio hielt einen Moment inne und setzte sich dann wieder. Sollten die Argumente nicht stark genug sein, würde er sich aber auch auf einen Kompromiss einlassen.

  • Zufrieden nahm Witjon zunächst zur Kenntnis, dass Curio seinen Änderungsvorschlag bezüglich der ersten beiden Absätze anstandslos übernahm. Anschließend ging der helvetische Decurio auch auf Witjons anderen Anmerkungen ein. Nachdenklich fuhr der Duccier sich durch den Bart - diese Geste drückte üblicherweise aus, dass er sich intensiv mit einem Thema auseiandersetzte - und hielt kurz Rücksprache mit seinem Sitznachbarn, den man verhalten Nicken sah.


    Letztlich antwortete Witjon auf Curios Bedenken: "Deine Argumente, Helvetius, vermögen mich zu überzeugen. Es ist wahrhaftig so, dass das geschriebene Wort stets die Kontrolle erleichtert. Die Erinnerung des Menschen hingegen - und die vieler Menschen sowieso - ist trügerisch und verleitet zu fehlerhaften Einschätzungen. Ich befürworte deshalb die Pflicht, den Bericht über die vergangene Amtszeit in Schriftform den Duumvirn zu überreichen."


    Soviel zunächst dazu. Jedoch konnte Witjon sich noch nicht ganz von der Idee der Rede vor dem Volk lösen. Deshalb sprach er weiter: "In Ansehung der Bedeutung, die bei uns die Rede vor den Wählern noch immer hat - im Gegensatz zu den Senatoren, die ja bloß noch vor ihren eigenen Reihen sprechen - bin ich allerdings noch immer der Meinung, dass wir jedenfalls in deinen Dekretentwurf einbringen müssen: Der scheidende Magistrat sollte seine Amtstaten auch auf dem Forum vor dem Volke rechtfertigen." Und weil Witjon es für wichtig hielt, fügte er noch hinzu: "Beispielsweise mit einer Frist binnen einer Woche nach Einreichung des schriftlichen Berichts, damit die Duumvirn bei Abweichungen in den Res Gestae vor dem Volke sogleich korrigierend einschreiten können. So kann zudem vermieden werden, dass den Municipes Lügen aufgetischt werden, um Fehler zu verschleiern."

  • Wieder wartete Curio einige Augenblicke ab, in denen sich die Mitdecurionen eine Meinung über seine Argumente bilden konnten. Irgendwann ergriff dann wieder Duccius Marsus das Wort, bestätigte einerseits die schriftliche Form, bestand aber auch darauf, dass die Berichte zusätzlich in einer Rede auf dem Forum vorgestellt werden sollte. Curio dachte einen Augenblick darüber nach, nickte dann aber und winkte einen der Schreiber zu sich.


    Ich nehme deinen Vorschlag an und werde ihn in meinen Antrag aufnehmen.


    antwortete er kurz und diktierte dann dem Schreiber die vorzunehmenden Änderungen.


    Über die Berichtspflicht der städtischen Magistrate


    I. Die Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind dazu verpflichtet Rechenschaft über ihre Amtszeit abzulegen. Diese Verpflichtung gilt für die Duumvirn, Quaestoren, Aedilen und Magistri Vici.


    II. Um ihre Rechenschaftspflicht gemäß der Lex Municipalis zu erfüllen, müssen die Magistrate nach dem Ende ihrer Amtszeit einen schriftlichen Bericht anfertigen und diesen an die amtierenden Duumvirn übergeben.


    III. Der Bericht muss alle begonnenen und abgeschlossenen Projekte, vollzogenen Amtshandlungen und einen Nachweis über deren Vollzug enthalten.


    IV. Die eingereichten Berichte werden von den Duumvirn während einer Contio des Ordo decurionum verlesen und öffentlich auf dem Forum ausgehängt.


    V. Binnen einer Woche nach der Einreichung des schriftlichen Berichts müssen die Magistrate eine öffentliche Rede auf dem Forum halten, in der sie die in ihrem Bericht festgehaltenen Tätigkeiten mündlich darlegen.


    IV. Die Berichtspflicht ist Teil der rechtschaffenen Amtsführung, wie sie in der Lex Municipalis festgelegt wurde. Kommt ein Magistrat dieser Pflicht nicht nach, entscheidet der Ordo decurionum über die Einbehaltung eines einbezahlten Pfandes.


    Curio ließ sich die Tabula reichen, überflog die einzelnen Punkte, blieb allerdings an einer Sache hängen, die durch den neueingefügten Punkt womöglich obsolet geworden war. Daher ließ er den aktualisierten Entwurf erneut verlesen, bevor er sich nochmal zu Wort meldete.


    Bliebe nun abschließend noch die Frage, ob der in IV. festgesetzte öffentliche Aushang des Berichts noch notwendig ist, wenn er ohnehin spätestens eine Woche nach der Einreichung mündlich dargelegt werden muss. Für die Beibehaltung würde hingegen sprechen, dass sich die Municipes die Berichte bei Bedarf selbstständig kopieren können, wenn sie denn ein Interesse daran haben.


    Danach setzte er sich wieder und blickte fragend in die Runde. Es war wohl nunmehr eine Geschmacksfrage, wie mit dem Aushang verfahren werden sollte.

  • Curio nahm Witjons Vorschlag zur Umformulierung des Entwurfs positiv auf. Bei Verlesung des geänderten Entwurfs nickte Witjon zufrieden. Einzig eine redaktionelle Änderung merkte er an: "Kleiner Einwand: Nach V. kommt dann VI. und nicht IV."


    Zur Frage des Aushangs bemerkte er sodann: "Vor allem spricht für den Aushang, dass diejenigen Municipes, die zum Zeitpunkt der Res Gestae auf dem Forum nicht anwesend sein können, den ausgehängten Bericht später noch nachlesen können." Bedeutete: Er hatte keine Einwände gegen die Aushängung der Berichte. Die entsprechende Stelle vor der Curia würde von einigen Zetteln und Tabulae mehr oder weniger auch keinen Schaden nehmen.

  • Natürlich wurde die Zahl noch angepasst, bevor sich Curio erneut erhob.


    Dann möchte ich abschließend beantragen, die Abstimmung über folgenden Entwurf zu eröffnen.


    sagte er und blickte damit zu dem vorsitzenden Duumvir, dem nun das weitere Prozedere oblag.


    Über die Berichtspflicht der städtischen Magistrate


    I. Die Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind dazu verpflichtet Rechenschaft über ihre Amtszeit abzulegen. Diese Verpflichtung gilt für die Duumvirn, Quaestoren, Aedilen und Magistri Vici.


    II. Um ihre Rechenschaftspflicht gemäß der Lex Municipalis zu erfüllen, müssen die Magistrate nach dem Ende ihrer Amtszeit einen schriftlichen Bericht anfertigen und diesen an die amtierenden Duumvirn übergeben.


    III. Der Bericht muss alle begonnenen und abgeschlossenen Projekte, vollzogenen Amtshandlungen und einen Nachweis über deren Vollzug enthalten.


    IV. Die eingereichten Berichte werden von den Duumvirn während einer Contio des Ordo decurionum verlesen und öffentlich auf dem Forum ausgehängt.


    V. Binnen einer Woche nach der Einreichung des schriftlichen Berichts müssen die Magistrate eine öffentliche Rede auf dem Forum halten, in der sie die in ihrem Bericht festgehaltenen Tätigkeiten mündlich darlegen.


    VI. Die Berichtspflicht ist Teil der rechtschaffenen Amtsführung, wie sie in der Lex Municipalis festgelegt wurde. Kommt ein Magistrat dieser Pflicht nicht nach, entscheidet der Ordo decurionum über die Einbehaltung eines einbezahlten Pfandes.

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