• Was ich mich gerade frage, ist das Mitglied einer ritterlichen Gens automatisch auch ein Ritter, wurde der Ritterstand vererbt? Hier im IR scheint das ja nicht so zu sein. Aber wie war das historisch?

  • In der frühen Kaiserzeit hieß die Zugehörigkeit zum Ritterstand nichts weiter, als dass der Betreffende ein Vermögen von mindestens 400’000 Sesterzen besaß. Die Zugehörigkeit war nicht nicht erblich; der Sohn eines Ritters musste wieder das Vermögen nachweisen.


    Die Ernennung erfolgte durch den Kaiser. Er verpflichtete so eine Schicht reicher freier Bürger seinen Interessen. Auch die Prätorianerpräfekten und der Präfekt von Aegypten kamen aus dem Ritterstand, die Senatoren waren als Adel nicht so vertrauenswürdig.

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