Anträge auf Strafverfahren

  • § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.
    (2) Die Anklageschrift enthält die Angaben zur Person des Angeklagten und etwaiger Nebenbeteiligter, den Namen des jeweiligen Advocatus, die Bezeichnung der Tat, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, sowie die Beweismittel.
    (3) Die öffentliche Klage wird in Strafsachen von der Advocatio Imperialis nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.



    Zitat

    Ein entsprechender Scriba nimmt hier die Anträge gemäß §28 (1) entgegen

  • Antrag auf Strafverfahren


    Gemäß § 28 Abs 1 Codex Iuridicalis


    Kläger: Socii Mercatorum Aurei resp. Lucius Octavius Detritus
    Advocatus: Tiberius Caecilius Metellus


    Angeklagter: Titus Aurelius Cicero


    Klage: Verstoß gegen § 3 Abs 5 Lex Mercatus


    Zeitpunkt der Tat: ANTE DIEM V KAL APR DCCCLVII A.U.C. (28.3.2007/104 n.Chr.)


    Ort der Tat: Roma


    Beweismittel: Verzeichnisse der Betriebe samt Besitzer


  • Ankündigung der Ersten Anhörung
    NON MAI DCCCLVII A.U.C. (7.5.2007/104 n.Chr.)


    Dem Antrag der Socii Mercatorum Aurei, repräsentiert durch Lucius Octavius Detritus, auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Titus Aurelius Cicero wird stattgegeben. Dem Angeklagten wird ein Verstoß gegen § 3 Abs 5 der Lex Mercatus zur Last gelegt. Die Erste Anhörung findet vor dem Iudex Prior in der Basilica Ulpia statt.


    Iudex Prior:
    Praetor Urbanus - Lucius Flavius Furianus


    Kläger:
    Socii Mercatorum Aurei, repräsentiert durch Lucius Octavius Detritus
    Advocatus:
    Tiberius Caecilius Metellus


    Beklagter:
    Titus Aurelius Cicero



    Die Erste Anhörung wird festgesetzt auf
    ANTE DIEM IV ID MAI DCCCLVII A.U.C. (12.5.2007/104 n.Chr.)


    Alle Beteiligten werden aufgerufen sich zu dem genannten Termin in der Basilica Ulpia einzufinden, der Angeklagte ist dem Iudex Prior zu Beginn der Anhörung vorzuführen, es sei denn er verzichtet auf seine Anwesenheit in der Ersten Anhörung. Der Angeklagte wird aufgefordert einen geeigneten Rechtsbeistand zu benennen. Sieht der Angeklagte sich dazu außer Stande, oder versäumt er dies aus anderen Gründen, so wird das Gericht einen Advocatus berufen.
    Sowohl Kläger als auch Beklagter haben die Möglichkeit dem Gericht eine Liste von Zeugen und anderen sachdienlichen Personen, die geladen und gehört werden müssten, zukommen zu lassen.



    Sim-Off:

    Bitte im Antrag auf Strafverfahren alle Punkte des §28 Abs. 2 Codex Iuridicalis angeben. Danke.

  • Ankündigung der Hauptverhandlung
    ID SEP DCCCLVI A.U.C. (13.9.2006/103 n.Chr.)



    Dem Antrag des Lucius Octavius Detritus auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Titus Aurelius Cicero wird stattgegeben. Dem Angeklagten wird ein Verstoß gegen § 3 Abs 5 der Lex Mercatus zu Last gelegt. Die Hauptverhandlung findet vor dem Iudicium Minor in der Basilica Ulpia auf dem Trajansforum statt.


    Iudex Prior:
    Praetor Urbanus - Lucius Flavius Furianus


    Iudex:
    Praetor Peregrinus - Gaius Prudentius Commodus



    Ankläger:
    Lucius Octavius Detritus


    Advocatus der Anklage:
    Tiberius Caecilius Metellus



    Der erste Tag der Hauptverhandlung wird festgesetzt auf den
    KAL IUN DCCCLVII A.U.C. (1.6.2007/104 n.Chr.)



    Alle Prozessbeteiligten werden aufgerufen sich zu dem genannten Termin in der Basilica Ulpia einzufinden, der Angeklagte ist dem Gericht zum Beginn der Hauptverhandlung vorzuführen, es sei denn er verzeichtet auf die Anwesenheit in der Verhandlung. Der Angeklagte wird aufgefordert einen geeigneten Rechtsbeistand zu benennen. Sieht der Angeklagte sich dazu außer Stande, oder versäumt er dies aus anderen Gründen, so wird das Gericht einen Advocatus berufen.


  • ANTE DIEM IX KAL IUL DCCCLVII A.U.C. (23.6.2007/104 n.Chr.)


    Der Termin der Hauptverhandlung zwischen Lucius Octavius Detritus und Titus Aurelius Cicero wird auf ein Datum, welches vom Gericht zu späterer Zeit festgestellt werden soll, aufgrund der Unzulässigkeit des Iudex Gaius Prudentius Commodus verschoben.




  • ANTRAG AUF STRAFVERFAHREN


    Die Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen


    Finn Kylian


    Ihm werden Mord in Täterschaft gem. §§ 73, 48 I CodIur sowie Freiheitsentziehung gem. § 79 CodIur, Erpresserischer Menschenraub gem. § 80 CodIur und Nötigung und Bedrohung gem. § 81 CodIur zur Last gelegt.




    Marcus Decimus Mattiacus,
    Advocatus Imperialis



  • ANTRAG AUF STRAFVERFAHREN


    Die Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen


    Publius Matinius Agrippa


    Ihm wird Missbrauch der Amtsgewalt in Täterschaft gem. § 113 CodIur sowie Bestechlichkeit gem. § 115 CodIur zur Last gelegt.




    Marcus Decimus Mattiacus,
    Advocatus Imperialis



  • EDICTVM PRAETORIS VRBANI
    NON DEC DCCCLVII A.U.C.
    (5.12.2007/104 n.Chr.)


    Der Termin der Hauptverhandlung zwischen dem Imperium Romanum und dem Peregrinus Finn Kylian wird auf ein Datum, welches vom Gericht zu späterer Zeit festgestellt werden soll, aufgrund der Verhinderung des Iudex Prior Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus verschoben.


    gez.
    Manius Tiberius Durus


  • EDICTVM PRAETORIS VRBANI
    NON DEC DCCCLVII A.U.C.
    (5.12.2007/104 n.Chr.)


    Der Termin der Hauptverhandlung zwischen dem Imperium Romanum und dem Senator Publius Matinius Agrippa wird auf ein Datum, welches vom Gericht zu späterer Zeit festgestellt werden soll, aufgrund der Verhinderung des Iudex Prior Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus verschoben.


    gez.
    Manius Tiberius Durus


  • EDICTVM PRÆTORIS VRBANI
    ANTE DIEM VII ID IAN DCCCLVIII A.U.C.
    (7.1.2008/105 n.Chr.)


    Dem Antrag der Advocatio Imperialis auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Peregrinus Finn Kylian wird stattgegeben. Dem Angeklagten wird ein Verstoß gegen §§ 73, 79, 80, 81 zu Last gelegt. Die Hauptverhandlung findet vor dem Iudicium Imperialis in der Basilica Ulpia auf dem Trajansforum statt.


    Iudex Prior soll der Praetor Urbanus Manius Tiberius Durus, Iudex die Senatoren Medicus Germanicus Avarus und Gaius Octavius Victor sein.
    Der Ankläger des Imperium Romanum soll der Procurator a cognitionibus Marcus Decimus Mattiacus sein.
    Der Advocatus der Verteidigung soll der Eques Lucius Aelius Claudianus Marcellus sein.


    Der erste Tag der Hauptverhandlung wird festgesetzt auf
    ANTE DIEM VI ID IAN DCCCLVIII A.U.C. (8.1.2008/105 n.Chr.).


    Alle Prozessbeteiligten werden aufgerufen sich zu dem genannten Termin in der Basilica Ulpia einzufinden, der Angeklagte ist dem Gericht zum Beginn der Hauptverhandlung vorzuführen, es sei denn er verzichtet auf die Anwesenheit in der Verhandlung. Dem Angeklagten wird vom Gericht ein geeigneter Rechtsbeistand zur Seite gestellt.


    gez.
    Manius Tiberius Durus

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