Über die §§5 und 10 der Lex Mercatus

  • Das Amtsjahr der amtierenden Magistrate hatte im Senat bisher eher wenig Spuren hinterlassen, aber irgendwann war es soweit, dass sich die ersten amtierenden Magistrate mit den unweigerlichen Gesetzesänderungen zu Wort meldeten, die nahezu in jeder Amtszeit von irgendeinem Magistrat vorgeschlagen wurden. Diesmal machte ein Aedil den Anfang. "Als nächstes spricht der Aedil Flavius Scato zu uns, um seine Pläne für Marktreformen vorzustellen", leitete der amtierende Consul den entsprechenden Tagesordnungspunkt ein und machte eine Geste, um den Redner nach vorne zu bitten.

  • Natürlich hatte Scato sich schon länger auf diese Reform vorbereitet, noch ahnte er nicht, dass er bald höchst selbst von diesem Umstand betroffen sein würde, aus unerfindlichen Gründen, doch hätte er es geahnt, dann hätte er wohl noch viel leidenschaftlicher argumentiert. Doch heute ging es um die Märkte die er beaufsichtigte und die Gesetze die ihm doch ein arger Dorn im Auge waren.


    "Patres Conscripti!" begann Scato klassisch seine Argumentation und versuchte so viele Senatoren wie möglich mit seinem Blick zu erreichen.
    "Ich habe bereits in der Rede zu meiner Kandidatur angekündigt die Märkte Roms ein wenig von der engen Leine zu lassen, sie zu liberalisieren und die Mechanismen des Marktes mehr auf Logik und Simplizität denn auf verknöcherte und veraltete Gesetze aufzubauen. Nun, da ein Drittel meiner Amtszeit verstrichen ist und ich Zeit hatte mir die Märkte im Detail anzusehen, habe ich das fundierte Wissen um einige kleinere Reformen auf den Weg zu bringen." erklärte Scato sein Anliegen bevor er dann auch wirklich zur Sache kam.


    § 5 Preisliche Regelungen
    (2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
    Dies soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
    Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.


    "Mein erster Punkt berührt §5 Absatz 2 Lex Mercatus, die staatliche Intervention hinsichtlich des Preisgefüges." begann er zum Punkt zu kommen und fuhr direkt fort "Um es kurz zu machen: Ich plädiere für eine Anhebung der Abweichungstoleranz. Ich denke, dass der Staat erst ab einer Verdoppelung der Preise eingreifen sollte. Der Grund hierfür ist eine größere Freiheit der Händler bei ihrer Preisbildung. Ich halte nichts von der Vorbeugung von etwaigen Monopolen da ich denke, dass ein höherer Marktpreis gekoppelt mit einer höheren Preisbildungsfreiheit lediglich mehr Unternehmer in den Markt leitet, welche sich dann wiederum Preiskämpfe liefern. Monopolen wird also vorgebeugt während der staatliche Einfluss auf die Geschäfte ehrlicher römischer Bürger zurückgeht. Ich denke es ist in unser aller Sinne wenn der Markt weniger bürokratisch aber dafür wesentlich diversifizierter wird. Wenn die Preisempfehlung also bei einer Sesterze liegt so wünsche ich mir eine staatliche Intervention erst bei einem Preis von zwei Sesterzen, und auch dann nur eine staatliche Unterschneidungsquote von 50%, da ich nicht denke, dass der Staat seine Macht ausnutzen sollte um die Händler in den Ruin zu treiben indem man Waren zu untersten Preisen anbietet und die Händler somit zu gleichen Preisen zwingt. Staatliche Interventionen bei einer Unterversorgung von Waren oder Dienstleistungen sollen hiervon jedoch gänzlich unberührt bleiben."
    Soweit zu Absatz 2 des Gesetzes, welches eher bürokratisch und schlecht zur Emotionalisierung zu gebrauchen war, nicht so wie Absatz 3, womit Scato fortfuhr...

    §5 Preisliche Regelungen
    (3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur für maximal zwei Wochen gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.



    "Bezüglich des Absatzes 3 des §5 plädiere ich für eine Änderung des zweiten Teils. Eine Spende oder eine Schenkung von Waren sollte immer und ständig möglich sein, sofern diese Ware vorher durch ein Kaufgeschäft erworben wurde. Geld ist Geld, Waren sind Waren, wer frage ich euch hat das Recht einem Mann oder einer Frau zu verbieten mit wem Waren zu teilen sind? Wer verbietet Brotspenden an die hungernden in der Subura? Wer verbietet Weinspenden an das Volk welches sich nach einem Anteil an der Zerstreuung sehnt? Worin liegt der Unterschied ob ein Mann 1000 oder zehn Männer 100 Laibe Brot kauft? Sofern die Waren also erstanden wurden und somit auch die Händler nicht übergangen wurden plädiere ich für eine Abschaffung der zeitlichen Begrenzung von Spenden hin zu einer an Bedingungen gekoppelten: Die Aedile, deren Aufgabe es ist den Warenverkehr zu kontrollieren haben darauf zu achten, dass der nötige Geldfluss in die Wirtschaft gelangt, spende ich Wein für 1000 Sesterzen so muss diese Summe entweder durch einen Kauf oder durch eine anderweitige Verbuchung in den Kreislauf gelangen. Was anschließend mit der Ware geschieht sollte für den Gesetzgeber nicht von Interesse sein. So können Wohltäter das Volk unterstützen und die Händler werden dennoch nicht in ihrem Geschäft benachteiligt. Ich denke die vielen leeren Bäuche und verzweifelten Gemüter in vielen Teilen des Imperiums würden es dem Senat hoch anrechnen wenn man ihnen einen würdevolleren Zugang zu Lebensmitteln gewähren würde ohne die Hand die sie füttert anschließend noch für die Wohltaten zu bestrafen. Darüber hinaus geben die die viel haben mehr damit die die wenig haben ihr Geld dennoch auf den Märkten ausgeben können. Die Händler haben dadurch gewissermaßen einen Nachfragezugewinn durch eine, zu erwartende, steigende Nachfrage."
    Natürlich war Scato kein Wohltäter im eigentlichen Sinne sondern viel mehr ging es hier um das Kalkül des Mann des Volkes, des Spenders und Beschützers. Er war nicht unbedingt ein Freund des Plebs aber dieser erwies sich beizeiten doch als recht nützlich.


    Damit war Scato auch schon beim letzten Punkt angelangt, §10 Absatz 2, welche in etwa in die gleiche Richtung abzielte wie seine vorhergegangene Argumentation.


    § 10 Veräußerung von Erbschaften ohne Betriebskonzession
    (2) Die Veräußerung ist auf zwei Monate (2 RL-Wochen) begrenzt, kann nicht verlängert und reichsweit nur ein einziges Mal beantragt werden.


    "Nach einiger Überlegung, auch weil ich selbst lange mit Erbschaften zutun hatte, sowohl als Vigintivir als auch zumindest temporär als Quaestor, komme ich zu dem Entschluss, dass alle zeitlichen Barrieren für den Abverkauf von Erbmassen fallen sollten. Eine Erbmasse kann nicht reproduziert oder vergrößert werden. Die reine Menge des Erbes verändert sich nicht und es ist egal, ob diese nun über zwei Monate oder zwölf Monate veräußert wird. Wenn alles verkauft ist dann ist alles verkauft und in meinem Officium waren so manche Personen welche auf dieses Geld angewiesen sind. Warum sollten wir denen Fristen setzen die trauern? Warum sollten wir Waren für unverkäuflich erklären wenn sie am Tage zuvor noch im gleichen Zustand zum Verkauf angeboten wurden? Ich plädiere stark dafür den zeitlichen Aspekt dieses Gesetzes ersatzlos zu streichen.
    Patres conscripti, ich bitte euch darum meine Vorschläge zu durchdenken. Ehrenwerter Consul ich bedanke mich für das Wort und übergebe dir eben jenes wieder."
    ein kurzes Nicken und schon war Scato fertig und setzte sich wieder in die Reihen seiner jungen patrizischen Entourage.

  • Das Thema Märkte interessierte Menecrates nicht nur, weil er selbst einmal mit Herz und Seele Aedil war, sondern auch aus privaten Gründen. Zum Vermögen der Claudia gehörten etliche Betriebe, es gab selbstverständlich auch Erbschaften, bei denen Betriebe und Waren den Besitzer wechselten und das eine oder andere an den bestehenden Gesetzen fand er auch überarbeitungsreif.
    Daher meldete er sich zu gegebener Zeit zu Wort.


    "Manchen der Vorschläge finde ich gut, andere würde ich nicht unterstützen. Ich gehe einmal der Reihe nach durch.
    Beim §5 Absatz 2 bin ich nicht auf deiner Seite. Ich bin kein Freund von überteuerten Waren und oft genug kaufe ich bei diesen Händlern auch nicht ein. Gäbe es eine noch größere Abweichungsmöglichkeit zum empfohlenen Preis, sehe ich sogar die Gefahr, dass sich einzelne auf Kosten von vielen eine goldene Nase verdienen. Ich halte diese Preissteuerung von Seiten des Staates für sinnvoll und ich sehe bisher auch nicht, dass der Staat seine mögliche Macht ausnutzt.
    Es ist vielmehr so, dass ich dem Argument, die bisherige Toleranzgrenze könne Händler in den Ruin treiben, nicht folgen kann. Ich selbst besitze seit Jahrzehnten Betriebe, mein Verwalter ist ebenfalls im Besitz einiger gut laufender Betriebe. Soweit ich weiß, bietet er seine Waren grundsätzlich zum üblichen Marktpreis an, ich jedenfalls schlage nie einen Aufpreis auf meine Waren auf. Von Ruin kann bei mir keine Rede sein, eher wächst das Vermögen durch die Betriebsführungen.


    Ich plädiere also dafür, die Steuerungsmöglichkeit für den Staat nicht einzuschränken.“


    Er erinnerte sich des nächsten Vorschlags und begann seine Ausführungen.
    "Bei Absatz 3 des gleichen Paragraphen geht es ja nur um den zweiten Teil des Absatzes. Den ersten würde ich auch unverändert lassen. Im zweiten Teil sehe ich hingegen tatsächlich einen Handlungsbedarf. Ich habe der Argumentation des amtierenden Aedils nichts hinzuzufügen. Ich unterstütze den Antrag. Wenn jemand der Allgemeinheit Gutes tun will, warum sollten wir ihn daran hindern oder einschränken?"


    Menecrates konnte sich nicht vorstellen, dass solche Spenden überhand nehmen würden. Sogleich sprang er in das nächste Thema.


    "Beim Paragraph 10 muss ich gestehen, eigene Interessen mit ins Spiel zu bringen. Allerdings bin ich überzeugt, kein Einzelfall zu sein. Ich selbst führe noch Erbstücke in meinem Bestand, die mir bereits vor Jahren vererbt wurden. Ich kann sie nicht weiterveräußern, weil ich innerhalb der kurzen Frist nicht dazugekommen bin und es jetzt nicht mehr darf. Zum Wegwerfen sind sie mir aber auch zu schade. Ich bin kein Freund von sinnloser Verschwendung. Als Spende für die Allgemeinheit sind sie nicht zu gebrauchen, weil es u.a. Lizenzen und Minenrechte sind.
    Ich unterstütze das Bestreben, die zeitliche Befristung für den Verkauf von Erbmasse zu streichen."


    Er setzte sich wieder und wartete ab, ob ausführlichere Begründungen notwendig werden würden.

  • Auch Macer war an Marktthemen immer sehr interessiert und hörte daher aufmerksam zu. Noch während er nachdachte, kamen bereits erste Antworten aus den Reihen des Senats und auch diese hörte sich Macer noch gut an, bevor er sich ebenfalls zu Wort meldete.


    "Ich kann mich Claudius Menecrates anschließen, was die Ablehnung des ersten Vorschlags betrifft. Ich halte die derzeitige Regelung ebenfalls für sinnvoll und kann keine Schwächen in ihr erkennen, die es zu beheben gilt", positioniert er sich dann zum ersten Vorschlag. "Noch dazu kann ich die Argumentation für die Neuerung nur schwer nachvollziehen. Es wurde gesagt, dass er den Markt weniger bürokratisch machen soll, aber dann wurde neben der Anhebung der Grenze auch noch eine staatliche Unterschneidungsquote von 50% eingeführt. Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, was das überhaupt sein soll, scheint mir das die Regelung doch eher komplizierter zu machen, als die Bürokratie zu senken", führte er dann weiter aus.


    Auch beim zweiten Punkt war es eher die Bürokratie, die ihm Sorgen machte, als der eigentliche Inhalt des Vorschlags. "Bezüglich der Spenden kann ich mir eine Lockerung ebenfalls vorstellen. Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie der Aedil überwachen soll, dass es den nötigen Geldfluss gab und was genau das bedeuten beziehungsweise bewirken soll. Aedil Flavius, vielleicht magst du das noch etwas erläutern?", hakte er daher nach.


    Zum dritten Punkt hatte er schließlich nichts weiter beizutragen, und da er gerade ohnehin eine Frage gestellt hatte, beließ er es auch dabei, um schneller eine Antwort erhalten zu können.

  • Nicht ganz ohne Genugtuung nahm Scato die Worte des Claudiers zur Kenntnis. Gut, die Änderungen bezüglich des Artikel 2 des §5 waren durchaus radikal und ließen die Wirtschaft ein wenig von der Leine doch Scato vertraute hier auf den Unternehmergeist, und das andere Händler ihre Chancen zum Preiskampf auf dem Markt wahrnahmen...
    ...scheinbar sahen das nicht alle so und nachdem sich immer mehr Senatoren gegen diesen Vorschlag aussprachen, hakte Scato diesen Punkt bereits ab da er offensichtlich nicht mehrheitsfähig war.
    Sein zweiter Punkt erntete jedoch weitaus mehr Zustimmung, und auch der Purgitius schien seinem Vorschlag nicht abgeneigt, stellte jedoch eine Frage welche sich Scato auch anschickte zu beantworten. Er erhob sich erneut und ergriff zeitlich das Wort.
    "Ehrenwerte Kollegen, zunächst einmal bedanke ich mich für die konstruktiven Vorschläge. Der Senat lebt vom Wissen eines jeden nicht wahr?" fragte Scato rhetorisch um den anderen Senatoren ein wenig zu schmeicheln bevor er sich konkret an Senator Purgitius wandte, "Nun Senator, ein berechtigter Einwand keine Frage. Ich betrachte dieses Gesetz als eine Hürde für Wohltaten und Spenden die sich dem Volk nicht erklären lässt und um deren Abschaffung wir uns als Vertreter eben jenes Volkes bemühen sollten. Als Besitzer eigener Betriebe und als Aedil der täglich mit Betriebsbesitzern spricht sehe ich aber auch die Notwendigkeit des Kaufens und des Verkaufens, der lebendigen Märkte in welchen Waren gegen Geld getauscht werden. Eine gespendete Ware sollte auch mit Kosten einhergehen, die Märkte sollen nicht zu reinen Ausgabestellen von Waren verkommen, wodurch die reichen die armen Händler verdrängen und dann anschließend die Märkte nach Gutdünken beherrschen können. Es ist diese Verdrängung die ich einzudämmen versuche. Radikalerweise würde ich sogar dafür plädieren, dass niemand Waren aus seinem eigenen Betrieben spenden darf, somit verliert niemand Geld der kein Geld verlieren will, die Märkte bleiben intakt und die armen und schwachen unseres Reiches müssten dennoch nicht hungern sofern sie nicht das nötige Geld aufbringen können. Die Herkunft der Waren wäre für die Aedile recht einfach zu überwachen. Natürlich könnte der von mir befürchtete Fall auch überhaupt nicht eintreten und es trifft eine Form der Selbstregulation ein. Derartige Spenden werden meines Wissens noch sowieso nur zu hohen Feiertagen und Wahlen getätigt."

  • Die Antwort überraschte Macer ein wenig und schien ihm den Vorschlag wenig praxisnah erscheinen zu lassen. "Ich kann dir nicht ganz folgen, Flavius", hakte er daher nach. "Nehmen wir mich als Beispiel. Ich betreibe ein Landgut in Oberitalien, auf dem ich Obstplantagen habe. Wenn ich nun hier in Rom kostenfrei Äpfel verteile, wie willst du feststellen, ob dies meine sind oder welche, die ich von einem anderen Obstbauern gekauft habe? Und selbst wenn du dies feststellen kannst, wieso sollte es einen Unterschied machen, ob ich ihm diese abgekauft habe und er dafür im Gegenzug welche von meinen gekauft hat, oder ob wir einfach Äpfel in entsprechender Menge getauscht haben oder ob ich eben meine eigenen verteile? Immerhin hatte ich ja auch ohne Kauf Kosten, um diese Äpfel überhaupt zu produzieren und nach Rom bringen zu lassen", führte er aus.


    "Aber ich kann deine Bedenken und die Intention deines Vorschlags natürlich verstehen. Es darf nicht sein, dass ein reicher Händler seine Waren so lange verschenkt, bis einer seiner Konkurrenten bankrott ist", ergänzte Macer dann noch zur Klarstellung der Intention seines Beitrags. "Aber genau dafür gibt es ja schon den ersten Teil des Absatzes, der die günstige Abgabe untersagt, wenn es darum geht, Konkurrenten vom Markt fern zu halten. Denn auch das müssen wir sehen: Sollte es tatsächlich eine reichen Wohltäter geben, der die Armen Roms dauerhaft kostenfrei mit Brot versorgt, dann mag er damit vielleicht verhindern, dass mehr Bäcker gewinnbringend arbeiten, aber seine Intention dürfte eine andere sein. Da wäre es dann wohl eher die Aufgabe des Kaisers, zu intervenieren, wenn er die Hohheit über die Armenspeisung behalten möchte, als dass es eine Frage für die Curia ist, ob ein Mann die Erzeugnisse seines Betriebes aus Mildtätigkeit verschenken darf."

  • Scatos Antwort auf Macers Frage zauberte eher Fragezeichen als Antworten in Menecrates' Gesicht. Bei Gelegenheit würde er Scato sagen, dass er gute Ideen, aber grottenschlechte Argumentationen besaß. Er würde es großväterlich äußern, nicht verletzend.
    Schöner Weise brachte Macer die Lösung auf den Punkt.


    "Ich schließe mich dem Vorschlag von Senator Purgitius an. Eine praktikable und praxisnahe Lösung."

  • Traditio et Progressio - Tradition und Fortschritt, so lautete das Motto der Iulii Caepiones. Und obgleich er selbst durchaus gewisse Fortschritts-Tendenzen in sich trug - als plebeischer Senator gegenüber den altehrwürdigen Patriziern, als aufgestiegener Sohn eines Soldaten gegenüber herkömmlichen Senatorensöhnen, als Mann, der andere Männer liebte und es in der Tat mehr als nur einmal bereits bedauert hatte, dass die gesellschaftlichen Konventionen ihn zum Zusammenleben mit einer Frau zwangen, ihm selbiges mit einem anderen Mann indes verboten -, war er ebenfalls mehr als nur ein einziges Mal darauf gestoßen, dass er doch auch recht traditionelle Werte in seinem Kopfe trug. Er wählte Amtspräferenzen nach familiärer Tradition, hatte seinem Erstgeborenen traditionell den eigenen Namen weitergegeben, interessierte sich für und argumentierte auch in der Vergangenheit nicht nur einmal aus der Geschichte.
    So war es letztlich wohl das Schicksal des Iuliers, dass auch die Tradition ihrerseits Dives ihre Aufmerksamkeit schenkte - und dem Senator ein tückisches Fieber gesandt hatte, welches er zwar letztlich überstand, welches seiner Aedilität jedoch jeden Erfolg und Glanz genommen hatte; ganz so wie auch die Aedilität seines Cousins Centho unter anderen Vorzeichen vermutlich ebenfalls anders - besser - verlaufen wäre.


    Heute nun fand eine der ersten Sitzungen des stadtrömischen Ältestenrates statt, zu denen auch Dives wieder anwesend war. Er wirkte durchaus noch etwas blass um die Nase und bewegte sich weniger jugendlich-dynamisch, mehr angeschlagen-geschwächt. Doch er war anwesend und brachte nach anfänglicher Zurückhaltung auch seine Meinung ein. Dazu ließ er sich zu gegebener Zeit durch den die Sitzung leitenden Consul das Wort erteilen:
    "Ich möchte zunächst dem Aedilis Flavius meinen Dank aussprechen dafür, die Lex Mercatus auf die Tagesordnung des Senats gebracht zu haben, da auch ich der Auffassung bin, dass dieses Gesetz, auf dessen Grundlage nicht selten, sondern viel zu häufig geklagt wird", musste der Senator selbstredend vor allem an die Klage seiner Gattin gegen seinen guten Freund Sedulus denken, "durchaus der Überarbeitung durch den Senat bedarf." Er nickte dem Patrizier mit einem schmalen Lächeln zu, während er kurz Luft holte.


    "Anschließend muss ich jedoch auch dem Praetor Claudius und dem Consular Purgitius - ohne die vorgebrachten Argumente noch einmal unnötig zu repetieren - zustimmen, was den ersten Teil ihrer Response angeht.", erklärte er dann und nickte neuerlich getragen. "Hinsichtlich der Spenden möchte ich indes etwas mehr sagen. Denn zwar teile ich die Ansicht, dass hier Lockerungen vorstellbar wären. Gleichzeitig jedoch hege ich auch einige Bedenken." Dives hustete einmal und räusperte sich anschließend, bevor er fortfuhr.
    "Als jemand, der einerseits selbst wirtschaftlich aktiv ist, auf der anderen Seite aber zugleich auch als Senator der Urbs, dem römischen Volke und dem Augustus verpflichtet ist, betrachte und begreife ich die aktuelle Fassung nämlich als einen ausgleichenden Kompromiss. Denn ich frage euch, was ist im Sinne der Wirtschaft und ihrer Händler? - In ihrem Sinne ist es, dass sie zu fairen und gerechten Bedingungen wirtschaften und handeln können. Entsprechend also frage ich weiter; spielt es für sie eine Rolle, aus welcher Intention heraus und welchem Motiv ich als Senator dem Volk Gemüse von meinen Feldern oder Brot, welches ich zuvor selbst erst gekauft habe, spende? Spielt es für sie eine Rolle, aus welchem Motiv heraus ich damit ihrem Absatz zweifelsohne schade?", fragte er rhetorisch, ließ eine Zäsur und beantwortete die Frage anschließend gleich selbst. "Nein, ich glaube, das spielt für die Wirtschaft und ihre Händler primär keine Rolle." Letztlich sahen die Betriebseigner wohl ohnehin auch nicht viel mehr als den Rückgang ihres Absatzes - über einen gewissen, aktuell beschränkten Zeitraum hinweg.


    "Auf der angekündigt anderen Seite natürlich stehen nun die Wohlhabenden unter uns. Manche von ihnen wollen die ärmeren Schichten unserer Gesellschaft mit Spenden unterstützen - sei es, um nebenbei das eigene Ansehen in der Bevölkerung zu erhöhen und auf diesem Wege auch den eigenen Einfluss zu mehren und das Gewicht der eigenen Stimme zu stärken; sei es, um nebenbei wirtschaftlicher Konkurrenz zu schaden und einen hohen Marktanteil zu verteidigen; sei es, um politischer Konkurrenz zu schaden, indem zum selben Zeitpunkt deutlich mehr gespendet wird als von einem anderen, dessen Spenden sodann weniger vom Volke wahrgenommen werden; oder sei es - wie der Aedil Flavius bereits ausführte -, um einfach nur dem weniger monetär privilegierten Volke etwas Gutes zu tun.", führte der Iulier etwas ausführlicher auch die zweite Seite aus.
    "Damit haben wir das Interesse der Wohlhabenden, möglichst oft, möglichst lange und möglichst viel spenden zu können. Und wir haben das Interesse der Handelnden und Wirtschaftenden, nur möglichst selten, möglichst kurz und möglichst wenig durch Akteure beeinflusst zu werden, die gleiche Produkte zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten an ihre Kunden und Konsumenten zu bringen versuchen.", stellte Dives gegenüber. "Ich frage mich daher, sollten wir tatsächlich den aktuellen Kompromiss und Interessenausgleich inform der Zwei-Wochen-Frist ersatzlos streichen und damit die Interessen der Mäzene _über_ die Interessen der Wirtschaft heben?", stellte der Senator fragend in den Raum und hätte selbstredend auch im umgekehrten Falle - beim Vorschlag der Stärkung der Wirtschaft zu Lasten der Mäzene - diese Frage in den Raum gestellt. Denn hier vertrat er wohl wieder einmal einen eher traditionalistischen Standpunkt, lieber an einem offenkundig lange Zeit funktionierenden Interessenausgleich festzuhalten als Gefahr zu laufen, eine der beiden Interessengruppen zu verprellen und damit Unruhe zu provozieren.


    Während er auf den aus seiner Sicht ebenfalls validen Punkt des Purgitiers hinsichtlich der Überwachung des nötigen Geldflusses beziehungsweise auf die logisch erscheinende Kritik an einem möglichen Verbot von Spenden eigenproduzierter Waren nicht weiter einging, um seinen Redebeitrag nicht unnötig in die Länge zu ziehen, erlaubte er sich stattdessen zum Abschluss noch eine Meinungsäußerung auch zum dritten der drei flavischen Vorschläge.
    "In diesem Sinne möchte ich auch hinsichtlich der Erbschaften anfügen, dass wir es auch hier mit dem Fall zu tun haben, dass jemand, der geerbte Waren ohne eigene Betriebskonzession für die entsprechende Branche zum Verkauf anbietet, wohl eindeutig zu den Akteuren am Markt gezählt werden muss, deren Eingreifen von Wirtschaft und Handel eher weniger gewünscht sein dürfte.", wies der Senator einmal mehr darauf hin, dass man zwar sagte, Konkurrenz belebe das Geschäft, dass die Unternehmer selbst jedoch zumeist eher wenig Interesse an direkter Konkurrenz - ob durch großzügige Spender oder reiche Erben - hatten. "Dem geäußerten Argument des Praetor Claudius möchte ich zuletzt noch entgegen halten, dass mir aus meiner eigenen Amtszeit durchaus noch die Aufzeichnungen zu einem Fall in Erinnerung sind, bei dem - für mein magistratisches Handeln anschließend richtungsweisend - entschieden wurde, dass dieser Paragraph der Lex Mercatus so auszulegen sei, dass - die Genehmigung durch einen Aedilen vorausgesetzt - jeder Erbe jederzeit jede ihm vermachte Sachware öffentlich veräußern kann. Dabei gilt, wie angegeben, eine Frist von zwei Monaten (2 RL-Wochen) für den Zeitraum, in welchem die genehmigten Erbsachen veräußert werden können. Eine Frist hingegen, wie lange nach dem Tod des Erblassers oder wie lange nach dem Abschluss des Erbprozesses durch die Decemviri jemand spätestens einen entsprechenden Antrag bei den Aedilen einreichen kann, darf oder muss, kannte man jedoch nicht - solange niemand dieselbe Erbschaft mehrfach nach diesem Paragraphen anbieten möchte.", teilte der Iulier abschließend sein Wissen mit dem patrizischen Praetor, um nicht nur dessen vorheriges Argument zu entkräften, sondern dem Claudier zudem womöglich auch einen nützlichen Tipp noch weiterzugeben. "Es sollte folglich auch aktuell bereits möglich sein, vor zehn Jahren geerbte Waren - sofern sie nicht durch Verderben oder, im Falle von Lizenzen und Minenrechten, Ablaufen mangelhaft sind - bei den Aedilen für den öffentlichen Verkauf anzumelden und nach Erhalt der entsprechenden Genehmigung dann innerhalb des befristeten Zeitfensters auch öffentlich zu verkaufen.", beendete der Senator seinen Beitrag und nickte zuerst dem Praetor Urbanus, anschließend dem leitenden Consul zu, bevor er sich unter einem dezenten Stöhnen ob der trotz seiner noch immer nicht vollständigen Genesung unternommenen Anstrengung wieder setzte.

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • "Senator Purgitius, natürlich sind Äpfel ein geschickt gewähltes Beispiel und ich gebe zu, dass ich diese doch recht simplen Produkte nur schwerlich zu ihrem Urpsrung zurückverfolgen kann. Meine angedachte Lösung war allenfalls ein Kompromiss und in der Tat möchte ich das Plenum in meine Reformpläne einbeziehen." erklärte Scato diplomatisch und fuhr fort "Und in der Tat ist mein Ansatz allenfalls ein Kompromiss. Es ist meiner noch recht jungen Amtszeit geschuldet, dass ich diese Reformpläne eventuell noch etwas grob zur Diskussion freigebe, damit ich selbst auch noch die eventuelle Umsetzung durchführen - und bei Bedarf - verbessern kann. Wie dem auch sei, meine eigentliche Intention ist die komplette Streichung der Spendenfrist, weshalb ich deinen Beitrag zur Diskussion auch ausdrücklich begrüße, hat er doch die gleiche Intention wie es die meine ist und dazu auch noch äußerst praktikabel."
    Lobend anerkennend nickte er dem Senator zu und wandte sich dann an den iulischen Senator...
    "Senator Iulius! Es freut mich natürlich, dass du meine Begeisterung für die Lex Mercatus teilst! Und in der Tat, die Lex Mercatus hat ihre Tücken und Fallstricke weshalb sie durchaus einer Überarbeitung bedarf." erklärte Scato und sprach weiter, "Bezüglich deiner Bedenken hinsichtlich des Gesetzes §5 Absatz 3: Wie Senator Purgitius stellen wir keineswegs die Interessen der Mäzene über die der Wirtschaft. Der Staat, und ich bedanke mich für die aufmerksame und gute Argumentation, hat auch weiterhin die Möglichkeit derlei Treiben zu beenden. Die zeitliche Begrenzung solcher spenden auf diese kurze Zeit ist jedoch einfach nicht zu erklären. Sollte es besorgte Händler geben deren Geschäfte betroffen sind, und ich wäre eigentlich überrascht wenn die die nichts haben und auf Spenden angewiesen sind nun für einen massiven Umsatzeinbruch verantwortlich wären, können sie sich ja in Zukunft unbürokratisch bei den Aedilen melden." merkte Scato an und wandte sich dann den Erbschaften zu "Während dein Argument natürlich legitim ist und der ehrenwerte Senator Claudius seine Waren noch immer veräußern darf ändert es nichts an der Grundsituation. Eine Erbschaft bleibt eine Erbschaft. Sie ist keine stetige Einnahmequelle und auch keine stetige Konkurrenz. Zumeist, und ich habe selbst dutzende Erbschaften behandelt, verhältnismäßig klein. Ich sehe keinerlei plausiblen Grund an sich gute Waren verfallen zu lassen sofern man sie nicht innerhalb einer willkürlich gesetzten Zeit veräußern kann."

  • Es gab viel zu hören, als Iulius Dives sprach. Vor allem aber fiel Menecrates auf, dass der Iulier zwar anfänglich begrüßte, die Lex Mercatus zu überarbeiten, aber letztlich keine der zur Diskussion stehenden Änderungen unterstützte.
    Über § 5 Abs. 2 mussten sie nicht mehr streiten. Alle Wortmeldungen liefen darauf hinaus, dass dieser § unverändert blieb.


    Bei § 5 Abs. 3 Satz 2 sah das schon anders aus, aber eine Einigung schien entfernt, deswegen griff Menecrates diesen Punkt noch einmal auf.
    "Ich begreife die Spenden in erster Linie als Wohltätigkeit und würden wir die Empfänger der Spenden befragen, würden sie sich vermutlich für noch häufigere, aber vor allem längere Spendenzeitraume aussprechen.
    Wir haben bisher ausschließlich die Positionen der Spender und deren Mitbewerber am Markt betrachtet. Es gehört meiner Ansicht nach eine erhebliche Portion krimineller Energie dazu, um Spenden für politische Ziele oder als Instrument zur Schädigung von Mitbewerbern am Markt zu missbrauchen. Müssen wir solche Ausschreitungen wirklich in der Lex Mercatus berücksichtigen?"
    Menecrates sparte sich zu erwähnen, dass er von alleine nicht auf solche Möglichkeiten der Fehlnutzung gekommen wäre. Er könnte sonst als überaus naiv gelten, was er zuweilen wohl auch war.


    "Was den § 10 Abs. 2 betrifft… Wenn ich mir den Gesetzestext durchlese, erkenne ich nicht, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, mittels Antrag Erbstücke auf legale Weise zu verkaufen. Die zweiwöchige Frist wäre in dem Fall für mich in Ordnung. Es müsste nur ein Passus aufgenommen werden, der auf diese zusätzliche Möglichkeit hinweist. Im Augenblick liest sich dieser Absatz für mich aber so, dass nach dem Verstreichen der ersten Frist keine zweite Antragstellung auf Verkauf der Erbmasse möglich ist. Ich sehe leider im aktuellen Gesetzestext nicht die Auslegung, von der du, Senator Iulius, gesprochen hast."

  • Lange Zeit hatte sich Sextus aus Roms Öffentlichkeit zurückgezogen. Er war es auch einfach leid, die ständigen Intrigen und Ränke, das andauernde Auf und Ab, die immer mehr ausufernden Feindseligkeiten. Und wofür? Damit sich irgendwelche Idioten mit vornehmlich schwachem Selbstbewusstsein einmal stark fühlen konnten? Sextus hatte nicht vor, sich in die Gemeinschaft derer zu reihen, die unter diese Definition fielen. Daher hatte er sich eine schöne, lange, ausgedehnte Auszeit genommen, teilweise in seinem lange vermissten Etruria, vor allem in Tarquinia und Volci bei entfernten Verwandten und Freunden von früher. Unter anderem hatte er dort auch eine neue Ehefrau gefunden, deren größter Vorzug neben ihrer Mitgift war, dass sie noch einige Jahre bei ihren Eltern bleiben würde, ehe sie zu ihm tatsächlich nach Rom kommen würde. Für beide Seiten ein äußerst erfreulicher Umstand.


    Die Marktgesetze – da konnte er selbst doch nicht so ganz aus seiner Haut – waren doch etwas, deren Novellierung er sich nach wie vor verpflichtet fühlte und beizeiten auch noch voranbringen wollte. Dass jetzt wiederum an Kleinigkeiten herumgeschraubt wurde, war nicht das, was er angedacht hatte, aber genug, um der Debatte interessiert zu lauschen.


    Beim ersten Punkt des Flavius musste Sextus sich schon arg auf die Zunge beißen, zeigten die wenigen Worte Scatos doch bereits, wie wenig er den momentanen Gesetzestext verstand, und noch erschreckender, wie wenig Ahnung von Marktmechanismen der neue Ädil mitbrachte. Doch zum Glück brachten auch sogleich andere Senatoren auf den Punkt, was an diesem Vorschlag so unumsetzbar war, dass Sextus nicht seine Stimme dazugesellen musste und somit seine flavischen verbündeten nicht zu verärgern brauchte.


    Insgesamt war Sextus weitestgehend der Meinung von Senator Iulius Dives, der sich seit seiner Zeit als ostianischer Hafenverwalter durchaus zum Politiker gemausert hatte. Zumindest, was den Schutz der einfachen Händler anging, den die Senatoren Flavius und Claudius geflissentlich außer acht zu lassen gedachten. Ein Schelm, wer böses hierbei dachte.
    Allerdings war die Lösung für die ganze Frage für Sextus so derart offensichtlich, dass sie vermutlich zu einfach war, als dass jemand anderes sie bislang gesehen hatte.


    Also erhob er sich, um – nach langer Zeit einmal wieder – das Wort zu erheben. “Ich muss Senator Iulius insoweit zustimmen, dass es für Händler auf den Märkten sehr wohl einen Unterschied macht, wie lange die Ware, die sie für Geld zu verkaufen gedenken, auf den Märkten umsonst zur Verfügung stehen. Während für die werte Senatorenschaft der Verlust von 30 oder 40 Sesterzen vermutlich nicht weiter ins Gewicht fallen wird, oder als wohltätige Spende für die Allgemeinheit verstanden wird, müssen wir uns dabei gewahr bleiben, dass derselbe Betrag für eine römische Familie aus der Subura der Lohn eines ganzen Monats – eines guten Monats! - ist. Der Sold eines Legionärs, der zum Schutze Roms zur Not sein Leben lässt, beträgt ebenfalls 30 Sesterzen!


    Anbetracht dieser Tatsachen sehe ich nicht, dass wir diesen Vorwurf einfach beiseite wischen können. Vielmehr denke ich, dass den Händlern durch den Gesetzestext jederzeit die Sicherheit gegeben sein muss, dass sie durch ihr Handwerk auf Dauer überleben können und auch für sie die reiche Senatorenschaft ein Beschützer, und kein Konkurrent ist.
    Daher muss eine gesetzliche Regelung ihre Bedürfnisse auch berücksichtigen, und die Möglichkeit zur Verteidigung ihres Wohlstandes muss möglichst überschaubar und leicht umsetzbar sein.


    Und da Ädil Flavius bereits selbst gesagt hat, dass sich eine Spendetätigkeit fast ausschließlich im Zuge eines Wahlkampfes oder zu hohen Feiertagen auftritt, ist ihre zeitliche Begrenzung auch sehr wohl verständlich. Immerhin gehen selbst die längsten von Roms Feiertagen keine zwei Wochen.“
    Eine kurze Redepause, um das gesagte sacken zu lassen und den Senator Iulius sich so in seiner Zustimmung sonnen zu lassen, ehe Sextus fortfuhr.
    “Allerdings – und hier muss ich den Senatoren Claudius und Flavius zustimmen – ist Großzügigkeit und Fürsorge an sich etwas, das gewürdigt werden sollte, und nicht bestraft werden. Ebenso stimme ich ihnen zu, dass eine zeitliche Begrenzung teilweise schwierig ist, denn: Was soll man tun, wenn es doch einmal tatsächlich zweiwöchige Brotspenden auf Kosten eines Magistrats beispielsweise gegeben hat, wenn dann noch gutes Brot übrig ist? Kann er wirklich nun dazu verpflichtet sein, gutes Brot wegzuwerfen, weil er es nicht einmal mehr verschenken darf, nur weil man für einen oder zwei Tage zu viel gekauft hatte?“
    Das sollte nun auch die Gegenseite etwas bauchpinseln, hoffte Sextus.


    Denn jetzt kam die Kür, die so verblüffend einfach für Sextus war, dass er sich wirklich fragte, wie diese bislang übersehen worden sein konnte.


    “Anstatt also an der reinen Länge einer Spendetätigkeit dieses Gesetz festmachen zu wollen und hierüber zu diskutieren, warum ein neues Gesetz zu Spenden nicht davon unabhängig formulieren und statt den Tagen der Spende nicht vielmehr ihre Höhe überwachen? Ich hielte es für das am einfachsten zu überwachende, wenn wir den bisherigen Vorgang einfach umkehren:
    Anstatt von den Ädilen zu verlangen, Kalender zu führen über die Länge einer Spende, warum nicht einfach beschließen, dass Spenden in ihrer Höhe, und vielleicht noch dem Grunde nach einfach beim Ädil angemeldet werden und von diesem genehmigt werden müssen? Ob ich nun sechshundert Brote an zwei Tagen oder an zwanzig Tagen verteile, ist doch kaum entscheidend, es bleiben immer sechshundert Brote.
    Die Notwendigkeit, dies bei den Ädilen im Vorfeld zu melden und eine Genehmigung einzuholen, ermöglicht eine hinreichende Marktkontrolle, so dass ausgeschlossen werden kann, dass die Spendentätigkeit tatsächlich den Händlern die Grundlage entzieht, da der Ädil die Menge notfalls auf ein vernünftiges Maß reduzieren kann. Ebenso können Händler ihre Klagen auch an den Ädil richten, so dass dieser bei der Genehmigung von Spenden diese auch berücksichtigen kann. Ebenso wird auffallen, wenn eine Person wiederholt sehr viel zu spenden gedenkt, da es nun in den Aufzeichnungen der Ädile protokolliert werden würde. Dies würde zu mehr Transparenz führen.


    In den Gemeinden außerhalb Roms könnten dies natürlich die örtlichen Ädile durchführen, so dass sich die Überprüfung nicht allein auf Rom konzentriert.


    So wäre die Länge einer Spendentätigkeit irrelevant geworden, dennoch würde den Händlern ein Instrument der Sicherheit an die Hand gegeben, da diese ja jederzeit bei den Ädilen die Listen zur Spendentätigkeit einsehen und gegebenenfalls Einwendungen erheben könnten.


    Und sollte diese einfache Möglichkeit dem Senat noch nicht präzise genug sein, könnte man sogar eine Höchstsumme in das Gesetz einfügen, bis zu der eine Privatperson Waren spenden kann. Beispielsweise bis zu einer Höchstgesamtsumme von zweitausend Sesterzen pro Jahr, wobei ich diese Restriktion für nicht unbedingt notwendig erachte, ihre Möglichkeit aber auch erwähnen möchte.!

  • Da es mehrere Response auf die divitische Wortmeldung gab, musste sich der iulische Senator in der Folge noch einmal das Wort erbitten.
    "Da mehrfach bereits das Argument anklang, ein großzügiger Spender verderblicher Waren wäre nach Ablauf der Spendenfrist dazu gezwungen, nicht verteilte Waren wegzuwerfen, obgleich jene noch genießbar sind, möchte ich an dieser Stelle auf die vom Consular Purgitius angesprochene Armenspeisung hinweisen.", bezog sich Dives grob auf die Worte seines Mitsenators und wandte dabei auch seinen Blick kurz in dessen Richtung. "Ich persönlich sähe keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Spende aller nicht verteilten Reste an die Cura Annonae, welche meines Erachtens nach verantwortlich sein dürfte für die principale Armenspeisung, in irgendeiner Weise gegen die Lex Mercatus verstieße.", hielt er dem zuvor gezeichneten Bild zu Haufe verschimmelnden Brotes und en masse verfaulenden Gemüses entgegen. Ein ziehender Schmerz in der rechten Seite zwang den Iulier zu einer kurzen Zäsur.


    "Jedoch muss ich gestehen, dennoch dem Vorschlag des Senators Aurelius nicht abgeneigt zu sein, da seine Rede doch einige in meinen Augen äußerst überzeugende Argumente enthielt.", legte Dives dar, ohne jedoch besagte Argumente noch einmal zu repetieren. "In diesem Sinne also würde ich einen solchen Vorschlag gerne unterstützen - unter der Maßgabe, dass in der Tat der Senat auch eine konkrete, auf ein Jahr bezogene Höchstsumme festsetzt, bis zu der eine Privatperson Waren spenden kann. Denn tatsächlich erscheint es mir eine größere Rechtssicherheit zu geben, wenn eine Lex hier einen Anhaltspunkt für eine angemessene Spendenhöhe vorgibt, als wenn jeder Magistrat hier von Grund auf ein eigenes Maß finden muss.", leitete er über zum letzten Punkt.


    "Denn an dieser Stelle bin ich einmal mehr bei der Veräußerung von Erbschaften ohne Betriebskonzession.", wandte der Iulier seinen Blick für einen kurzen Moment in Richtung des claudischen Praetor Urbanus, bevor er wieder in den gesamten Raum hinein sprach. "Hier steht in der aktuellen Fassung des Gesetzes nur festgeschrieben, dass der Verkauf einer Erbschaft ohne Betriebskonzession zunächst vom Aedil genehmigt werden muss. Und es steht geschrieben, dass die Veräußerung - besser, der 'Zeitraum der Veräußerung' - auf maximal zwei Monate begrenzt ist.", versuchte sich Dives noch einmal in einer Erklärung. "Nicht festgelegt ist ein 'Zeitraum der Antragstellung' oder etwas Vergleichbares, sodass hier wohl einzig die Interpretation der amtierenden Aedilen darüber entscheidet, ob diese den 'Zeitraum der Antragstellung' als beschränkt ansehen oder nicht.", brachte der divitische Senator auf den Punkt und füllte einen Augenblick lang seine Lungen mit neuer Luft.


    "Folglich, Praetor Claudius, vermag ich dir auch nur sagen zu können, dass dieses Gesetz in meiner Amtszeit so ausgelegt wurde, dass du jederzeit hättest den Verkauf von geerbten und noch immer gültigen Lizenzen und Minenrechten beantragen können. Dieser wäre dir sodann sehr wahrscheinlich auch genehmigt worden - unter der Maßgabe einzig, dass der 'Zeitraum der Veräußerung' auf zwei Monate (2 RL-Wochen) begrenzt ist und reichsweit kein weiteres Mal beantragt werden kann.", wandte er seinen Blick langsam zum Aedilis Flavius. "Inwiefern die amtierenden Aedilen hier eine andere, aber sicherlich ebenso gesetzeskonforme Rechtsauffassung vertreten, vermag ich natürlich nicht zu sagen." Dives neigte seinen Kopf leicht zur Seite. "Und genau das ist der Grund, aus dem ich beim Vorschlag des Senators Aurelius für eine klar festgesetzte Höchstgrenze plädieren würde.", beendete er diese Wortmeldung schlussendlich und setzte sich mit einem leichten Kratzen im Hals wieder auf seinen Platz.

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    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Macer blickte sich etwas überrascht um, als er die Stimme von Aurelius Lupus vernahm, den er schon lange nicht mehr im Senat hatte sprechen hören. Er hatte ihn auch heute beim Betreten der Curia nicht bemerkt, aber er freute sich, dass er da war. Was zweifellos auch an dem Vorschlag lag, den er einbrachte. Gleich nachdem Iulius Dives diesem zugestimmt und ihn ergänzt hatte, meldete sich auch Macer zu Wort. "Auch mir gefällt der Vorschlag des Kollegen Aurelius recht gut", gab er zunächst bekannt. "Ob wir die von Iulius Dives befürwortete Festlegung auf eine Obergrenze tatsächlich brauchen, weiß ich nicht, aber ich lasse mich gerne überzeugen. Vielleicht reicht es auch festzulegen, dass Spenden ab einer bestimmten Höhe nicht von einem Aedil alleine genehmigt werden können, sondern die Zustimmung zweier Aedile benötigen. Das Kollegialitätsprinzip pflegen wir ja auch an vielen anderen Stellen sehr erfolgreich", erinnerte Macer eher beiläufig an einen der Grundpfeiler des römischen Amtssystems. Sein eigentlicher Punkt für den Beitrag war aber ein anderer. "Viel wichtiger erscheint mir jedoch eine Regelung, die verhindert, dass die Aedile Spenden grundsätzlich untersagen und damit zum Beispiel massiv in den Wahlkampf eingreifen!" Er machte eine Pause, damit sich alle der Tragweite dieses Einwandes bewusst werden konnten. Für diejenigen, denen dennoch nicht klar wurde, was er meinte, erläuterte er es aber auch noch einmal. "Denn sonst könnte es passieren, dass die Aedilen einem Kandidaten Spenden untersagen, einem anderen jedoch gestatten und somit die öffentliche Meinung beeinflussen, indem der eine Kandidat als spendabel dasteht, der andere jedoch als geizig. Das Problem sollte sich allerdings nach demselben Schema lösen lassen, wie die bereits diskutierte Obergrenze: Wir legen einen Betrag fest, bis zu dem Spenden in der Regel gestattet sind und von den Aedilen nur unter besonderen Umständen und mit einer separaten Begründung untersagt werden dürfen. Zwar sollte eine Begründung meines Erachtens ohnehin obligatorisch sein, aber so wie einigen von euch offenbar eine besondere Behandlung hoher Spenden wichtig ist, so ist mir eben die Freiheit kleiner Spenden wichtig."

  • Menecrates meldete sich auch noch einmal zu Wort. Ihm gefiel die Richtung nicht und das wollte er wenigstens zur Sprache bringen, anstatt es in sich zu vergraben.


    "Mir ist das alles zu bürokratisch. Die Vorschläge verkomplizieren Spenden, anstatt sie zu erleichtern, denn so habe ich die Intension unseres amtierenden Aedils verstanden. Ich bin unbedingt für eine selbstbestimmte Festlegung der Spendenhöhe und ich bin gegen eine Einflussnahme der Aedile diesbezüglich. Mir ist spontan nicht bekannt, dass Spenden je in ihrer angesetzten Höhe ausgeufert wären. Warum müssen wir diese hypothetische Bedrohung - ich nenne es mal so - jetzt in die Abwicklung von Spenden mit einbeziehen?


    Ich schlage hingegen vor, dass ein Aedil, der ja ohnehin zur Kontrolle von Spendenabläufen verpflichtet ist, zunächst an einen Spender, der nach seiner Ansicht den Bogen überspannt - und damit meine ich die Länge seiner Spendenzeit - eine Abmahnung schickt, die zunächst ohne Konsequenzen bleibt. Bei Ignoranz des Angeschrieben nach Fristsetzung sollte dann ein Edict folgen."

  • Aufmerksam folgte der iulische Senator den Ausführungen seines purgitischen Standesgenossen und nickte hier und dort. Denn so wie Dives es als wichtig erachtete, im aurelischen Vorschlag die Seite der Händler durch eine feste Höchstsumme vor zu Spender-freundlichen Aedilen abzusichern, brachte der Consular eine Mindestsumme zur Sprache, die nun im divitischen Verständnis als Umkehrung der Höchstsumme lediglich einer Absicherung auch der Spender vor zu Händler-freundlichen Aedilen darstellte.


    "Zunächst möchte ich zum Wortbeitrag des Consulars Purgitius sagen, dass ich es im Sinne eines ausgleichenden Kompromisses nur gerecht fände, wenn in der Tat beide Seiten - sowohl die Händler als auch die Spender - jeweils konkret gesetzlich abgesichert wären.", begann Dives, nachdem er sich neuerlich das Wort beim Consul erbeten hatte. "So nähme eine Höchstsumme den Händlern ihre Existenzsorgen im Falle sehr großer Spenden, wie umgekehrt eine Mindestsumme den Spendern die Sorge nähme, womöglich als geizig zu gelten, eines Mittels des Wahlkampfes beraubt zu sein oder ähnliches. - Ich möchte dem Consular folglich zustimmen." Dass gerade das Argument des Wahlkampfes, welches der Purgitier ins Spiel gebracht hatte, durchaus auch eine Schwachstelle hatte, äußerte Dives indes nicht. Letztlich nämlich könnte auch eine Mindestsumme für erlaubte Spenden nicht verhindern, dass ein Aedil dem Candidatus X nur ebendiese Mindestsumme an Spenden gestattete, während er Candidatus Y die volle Höchstsumme an Spenden zugestand. Auch auf diesem Wege folglich könnte ein Aedil zweifellos den Versuch unternehmen, Einfluss auf die Wahlen zu nehmen - umso stärker, je größer die gesetzliche Differenz aus Höchst- und Mindestsumme wäre. Gerade diese Abhängigkeit wäre wohl ein weiterer Grund, den Raum für Spenden nicht nur in eine Richtung nach unten zu begrenzen...


    "Anschließend möchte ich versuchen die Frage des Praetor Claudius zu beantworten. Warum müssen wir diese hypothetische Bedrohung jetzt in die Abwicklung von Spenden mit einbeziehen?", repetierte der Iulier, bevor er seinen Worten eine künstliche Pause folgen ließ. "Ich denke, dass wir im Grundsatz jedwedes Gesetz in der Art gestalten sollten, dass wir hypotetische Bedrohungen der einen oder der anderen Art berücksichtigen - um anschließend nach bestem Vermögen vermittels des Gesetzes dafür zu sorgen, dass identifizierte Bedrohungen auch tatsächlich hypotetischer Natur bleiben.", erklärte Dives seine persönliche Sicht, bevor ihn ein kurzes Husten unterbrach. Dieses führte in der Folge auch dazu, dass der Iulier ein spontanes Beispiel, in welchem ein anderes Gesetzeswerk - der Codex Militaris - ebenfalls eine hypotetische Bedrohung - durch ehemalige Unfreie im Exercitus Romanus - nach bestem Vermögen zu eliminieren suchte, für den Augenblick wieder verwarf.
    "Im Gegenzug möchte ich dem Praetor Claudius jedoch auch selbst eine Frage, eine Verständnisfrage, stellen.", setzte er nach der kleinen Unterbrechung stattdessen fort. "Aktuell besteht im betreffenden Paragraphen 5 die Möglichkeit, nicht jedoch die Pflicht, einen gegen die preislichen Regelungen verstoßenden Betrieb mit einer Strafabgabe zu belegen.", nahm Dives Bezug auf die zweite Tabula des flavischen Antragstellers. "Verstehe ich dich richtig, dass dein letzter Vorschlag nun in die Richtigung gehen soll, den Aedilen genauer vorzugeben, wie sie im Falle 'den Bogen überspannender Spender' vorzugehen haben?", erkundigte er sich, da dies wohl durchaus ein neuer Gedanke wäre, über dessen Für und Wider - bisher hatte niemand ein Argument oder Gegenargument dazu geäußert - man dann wohl nachdenken müsste.

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  • Scato war durchaus zufrieden, dass er mit seinem Antrag scheinbar ein doch recht interessantes und vieldiskutiertes Thema getroffen hatte. Mittlerweile hatte sich die Diskussion so verselbstständigt, dass er selbst nur einer von vielen war der konstruktive Vorschläge zu diesem Thema eingebracht hatte. Die Vorschläge des Purgitiers sowie der des Aureliers gefielen ihm. Sie waren schlicht und unbürokratisch, womit sie leicht zu kontrollieren waren und auch vom einfachen Volk zu verstehen...
    ...nicht dass ihn gerade DAS brennend interessieren würde, aber es war ein Nebeneffekt der mit der einfachen Art und Weise einherging.
    Bevor er selbst versuchen würde die Diskussion zusammenzufassen und somit in ein neues Gesetz zu pressen ließ er die Diskussionsteilnehmer allerdings noch offene Fragen beantworten. Das es eine Änderung geben würde erschien nun doch recht wahrscheinlich, weshalb er nun noch gespannt auf die Ausführungen des Claudiers wartete.

  • Nachdem Iulius endete, wiegte Menecrates den Kopf und erhob sich erneut, weil er direkt angesprochen wurde.
    "Die Limitierungen dürfen nach meiner Ansicht jedoch den Spender nicht geißeln. Wenn wir die Abwicklung zu kompliziert gestalten, könnten Spendenwillige in ihrer Anzahl zurückgehen. Ich persönlich würde es als sehr lästig empfinden, zuerst eine Freigabe vom Aedil zu erwirken, bevor ich Spenden verteilen kann. Das unterbindet jede Spontanität. Außerdem möchte ich noch einmal betonen: Wir reden im Grundsatz ja über eine wohltätige Angelegenheit und keine kriminelle."
    Warum Scato still blieb, erschloss sich Menecrates nicht. Er schien die Gesetzesänderung aus der Hand geben zu wollen.
    "Zu deiner Frage, Senator Iulius. Ja, ich würde eher die Stellschraube hinten drehen als vorn. Das heißt: Handlungsfreiheiten vorn, also beim Spendenakt, und bei Überziehung der allgemein gültigen Frist ein Eingreifen der Aedile. Aber auch hier favorisiere ich nicht die Holzhammermethode, sondern einem möglichen Edict sollte zwingend eine Abmahnung vorausgehen. Das Edict sollte einen Strafbetrag ausweisen, die Abmahnung nur eine Androhung von Strafe beinhalten."
    Er beendete die Ausführung durch eine kurze Atempause, bevor er den Hintergedanken all dessen nachschob.
    "Mir ist es ein Anliegen, Willkür zu verhindern oder sie wenigstens zu minimieren - sowohl, wenn ein Aedil das Verteilen von Spenden beeinflussen kann als auch dann, wenn er die Wahl hätte, wie und ob er einschreitet, wenn Verstöße vorliegen."

  • Eigentlich hatte Sextus angenommen, dass der Flavier, der diese Debatte ja immerhin gestartet hatte und dem es ein Anliegen war, besagte Gesetze zu ändern, sich wenigstens minimal an der Diskussion beteiligen würde. Stattdessen lehnte der junge Mann sich zurück und ließ die älteren Senatoren scheinbar einfach mal machen, ohne sich selbst weiter zu rühren.
    Ich werde mich nicht über Kleinigkeiten aufregen wiederholte Sextus im Geiste sein selbstauferlegtes Dogma und vertrieb alle Gedanken daran, was er getan hätte, würde er sich zutrauen, genügend Stimmen für ein eigenes Aedilat zusammen zu bekommen. Stattdessen tat er einfach, was er getan hätte, wäre er der Aedil und nicht der Flavier. Nämlich seinen eigenen Vorschlag anpassen und ausformulieren.


    “Die Senatoren Purgitius und Claudius haben durchaus Einwände eingebracht, die Gehör finden sollten. Aber wäre es hierfür nicht die einfachste Möglichkeit, wir würden ein Gesetz – meinem vorherigen Vorschlag als Grundidee folgend - wie folgt einfach formulieren.
    Erstens: Alle Sach- und Lebensmittelspenden von Privatpersonen müssen angemeldet werden.
    Ohne Genehmigung durch die Aedilen vorerst, sondern als prinzipiellen Vorgang im Vorfeld einer Spende. Da man diese ja auch zuerst selbst einkaufen muss und Helfer beim Verteilen beschaffen oder einstellen muss, sowie die Waren zu ihrem Verteilort transportieren muss, ist ein einfaches Schreiben, das bei den Schreibern der Aedilen abgegeben werden kann, denke ich kein zu großer Mehraufwand und dürfte die gesamte Verteilung nicht im Mindesten ihrer Spontaneität berauben.


    Zweitens: Sach- und Lebensmittelspenden über einem Gesamtwert von... 500 Sesterzen bedürfen der Genehmigung durch einen Aedil.


    Das entspräche dem Gegenwert zweier ganzer Rinder oder Pferde. Damit dürfte auch das Verteilen von Lebensmittelspenden aus Opfertieren, welches wir alle ja regelmäßig pflegen, noch genehmigungsfrei und damit unproblematisch sein. Auch sind allgemeine Brotspenden und kleinere Feste so gut abgedeckt. Mehr als zwei Rinder bei einem Opfer eines Privatmannes zu verbrauchen ist wohl äußerst selten, und auch die üblichen Hochzeiten in unseren Kreisen sollten mit diesem Budget reichlich ausgestattet werden können, um die weniger begüterte Nachbarschaft an den Resten noch gut teilhaben lassen zu können.


    Drittens – um Senator Iulius zu beruhigen und den Vorschlag des Senators Purgitius aufzugreifen: Sollten von einer Einzelperson in einem Jahr Sach- und Lebensmittelspenden in Höhe von 2000 Sesterzen getätigt worden sein, benötigt jede weitere Sach- oder Lebensmittelspende im selben Jahr der Genehmigung beider Aedile.


    Ich denke, auch größere und wohlhabendere Familien werden weder 4 ihrer jungen Männer gleichzeitig in die Ämterlaufbahn entlassen und dafür jeweils einen Wahlkampf ausrichten müssen, noch vier Hochzeiten feiern, so dass dieser Teil durchaus als eine Art der Reglementierung für das vernünftige Maß gesehen werden kann. Zumal sich für mehr Spenden auch erst einmal beide Aedile aussprechen müssen.“
    Das war zumindest einmal ein Vorschlag, wie ein möglicher, neuer Paragraph aussehen könnte, und Sextus war mit seinen Gedankengängen da auch recht zufrieden.


    Bevor dies aber durch die geworfene Nebelkerze bezüglich Verstößen zu sehr in eine Seitendiskussion abdriftete, fügte er doch noch ein paar Sätze an.


    "Die Vorgehensweise bei Verstößen gegen die Lex Mercatus könnte sicherlich eine eigene Sitzung Wert sein. Allerdings finde ich es nicht unbedingt zielführend, eine Diskussion hierüber unbedingt am Punkt der Spendentätigkeit festzumachen. Denn ein Verstoß gegen diesen Paragraphen ist nicht anders zu werten, als ein Verstoß gegen einen anderen Paragraphen, so dass die Strafvorschriften hierzu in ihrer Gesamtheit einer Änderung bedürften, wenn man sie denn ändern wollte, was angesichts eines bislang reibungslos funktionierenden Systems mir doch arg unnötig erscheint.“ Was freundlich ausgedrückt soviel hieß wie: Beim Thema bleiben, bitte.

  • Macer wiegte den Kopf leicht hin und her, während er der weiteren Diskussion folgte. Es wurden interessante Aspekte angesprochen und zu vielem konnte er zumindest teilweise zustimmend nicken.


    "Auch ich möchte mich gerne ausdrücklich dem Ansinnen anschließen, die Sache möglichst unbürokratisch zu regeln", eröffnete er dann auch seinen nächsten Wortbeitrag. "Daher bin ich auch mit dem Vorschlag von Senator Aurelius noch nicht ganz glücklich, denn eine vorherige Anmeldung mag vielleicht kein großer Aufwand sein, aber es ist noch immer ein Aufwand. Ich schlage daher vor, die Regelung noch etwas großzügiger zu gestalten und zu gestatten, dass Kleinspenden auch rückwirkend gemeldet werden können. Letztlich obliegt es ja ohnehin jedem Spender, sorgfältig darauf zu achten, die gesetzten Grenzen nicht zu überschreiten und wer dies tut, dem können wir meines Erachtens auch ruhig zugestehen, sich erst nachträglich zu melden. Allzu großzügig braucht die Frist für mögliche Nachmeldungen vielleicht auch gar nicht gewählt zu sein, aber so würde die Last der Bürokratie sicher noch einmal ein wenig mildern und auch spontane Spenden ermöglichen. Nicht zuletzt würde es uns auch bei der - bisher nicht diskutierten - Frage entlasten, was zu passieren hat, wenn ein Spender eine Spende über 200 Sesterzen anmeldet, aber letztlich nur Waren im Wert von 50 Sesterzen abgibt. Sind dann trotzdem 200 Sesterze von seinem jährlichen Kontingent verwirkt, oder nur 50? Müsste er für letzteres nicht ohnehin eine nachträgliche Meldung an den Aedil machen? Ist es dagegen von vorneherein gestattet, erst rückwirkend zu melden, könnte er einfach gleich den tatsächlichen Betrag melden." Macer blickte lächelnd in die Runde in der Hoffnung, dass alle so wie er von der Einfachheit des Vorschlags überzeugt waren.

  • Aurelius' Einführung klang vielversprechend, mit der er den Eindruck erweckte, er wolle auf die Einwände eingehen. Das tat er dann auch, nur lag Menecrates mit seinen Ansichten noch immer meilenweit entfernt von denen der anderen. Am nächsten kam ihm noch der letzte Vorschlag von Purgitius Macer. Er gab der Versuchung, sich einfach - wie schon öfters - herauszuhalten, dieses Mal nicht nach, sondern meldete sich noch einmal zu Wort.


    "Je länger ich der Diskussion folge, umso dringlicher wird mein Wunsch, Spenden - wie bisher - ohne jede Anmeldung, weder hinterher noch vorher, zulassen zu wollen. Ich sehe gar keinen Nutzen in einer Anmeldepflicht, weder für den Aedil, für den ist die Bearbeitung von Anmeldungen Mehrarbeit, noch für den Spendenwilligen, der Umstände hat. Wie schnell wird es wohl passieren, bis jemand solche Anmeldungen vergisst? Was wiederum Mehrarbeit für die Aedile bedeutet.
    So leid es mir für diejenigen tut, die sich hier mit viel Kreativität und Mühe eingebracht haben, ich kann dem nicht zustimmen."

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