Über die Lex Fabia zum Menschenraub

  • Er gab Themen und Gesetze, zu denen fast jeder in Rom etwas sagen konnte. Es gab außerdem Themen und Gesetze, mit denen kannte sich zumindest ein erfahrener Magistrat gut genug aus, um bei der Nennung einige Stichworte zumindest zu ahnen, worauf ein Sprecher hinaus wollte. Und es gab Themen und Gesetze, bei denen selbst ein amtierender Consul nur schwer erraten konnte, um was es gehen sollte. So war es auch heute, als Ninnius Hasta den nächsten Tagesordnungspunkt ankündigen musste. "Wir hören nun Iulius Centho, der uns etwas zur Lex Fabia über Menschenraub zu Gehör bringen möchte."

  • Der Aufstand lag nun schon einige Wochen zurück und der Wahlkampf hatte begonnen. Lucius der eine sehr ausführliche Bibliothek besaß in dem auch das eine oder andere alte Gesetzbuch verstaubte. Hatte sich mal wieder gedenken gemacht und nach dem Aufstand war es vielleicht an der Zeit wieder etwas mehr für Rechtssicherheit unter den ärmeren Schichten zu sorgen. „Patres Conscripti!“ Begann er nach dem ihm der Consul das Wort erteilt hatte. „Wie wir alle wissen waren die ärmeren der Stadtbewohner in Aufruhr. Wenn er auch den Göttern sei Dank wieder beendet ist. Doch habe ich mir ein paar Gedanken gemacht und habe eine Lex gefunden das einst in Kraft war. Sie wurde eingeführt um die wachsende Rechtsunsicherheit unter den Ärmeren Schichten zu mildern. In Zeiten in denen wir mit Unzufriedenheit unter den Ärmeren, die auch sicher aus Ängsten resultiert leben. Erscheint es mit vernünftig diese Lex wieder in Kraft zu setzten. Der Paragraph 79 des Codex Iuridicialis scheint mir hier nicht ausreichend zu sein. Darum stelle ich den Antrag die Lex Fabia über Menschenraub mit folgendem Text wieder zum gültigen Recht zu erheben.


    Lex Fabia über Menschenraub:
    Wer wissentlich einen frei geborenen oder frei gelassenen, gegen dessen will kauf oder mit Arglist verkauft oder im Kerker verborgen gehalten hat.
    Wer einen fremden Sklaven oder Sklavin überredet dem Herren oder der Herrin davonzulaufen.
    Oder wer daran Teilhabe hat.
    Soll wenn er höheren Standes ist auf eine Insel deportiert werden.
    Wenn er niederen Standes ist, als Sklaven in die Bergwerke geschickt, oder mit dem Tode bestraft werden.


    Ich möchte aber natürlich festhalten, dass dies nicht für Sklaven gilt die legal nach allen Kriegsbräuchen bei Eroberungen gemacht werden.“


    Lucius straffte sich nach dem er seinen Antrag gestellt hatte. Er war gespannt auf die Reaktionen der Senatoren. Das Strafmaß dieser alten Lex übertraf das des Paragraph 79 der aus seiner Sicht viel zu lasch war bei weitem. Auch wenn es natürlich vermutlich in Rom nicht all zu oft vorkam das ein Mensch illegal versklavt wurde. Legal war ja wenn Menschen als Kriegsbeute versklavt wurden. Das entsprach allen Kriegsbräuchen die er kannte. So hatte es doch Symbolwirkung in die Provinzen wo so etwas sicher durchaus öfter vorkam. Grade die äußerst unbeliebten Steuerpächter, waren bekannt für solche und ähnliche Dinge. Was die Landbevölkerung in den Provinzen oft aufwiegelte.

  • Nun da sich nach einer keinen Weile keine weiteren Fragen auftaten. Stellte sich ernüchtern die Frage ob es keine gab weil sein Antrag so schlüssig war. „Gut dann dann stelle ich den Antrag diese Lex wieder zu geltendem Recht zu erklären.“ Es war ja auch eine recht kurze und eindeutige Lex. Das würde die Rechtssicherheit unter der einfachen Bevölkerung stärken.

  • Der Kaiser war ebenfalls im Senat anwesend und war überrascht, als Iulius Centhos Rede keine Wortmeldungen bekam. Scheinbar waren die Senatoren noch zu sehr damit beschäftigt, sich auf die anstehenden Wahlen vorzubereiten.


    Als den Senator dann aber direkt fortschreiten wollte, meldete Severus sich doch zu Wort: "Ich hätte eine eher formale Frage: Bisher besteht der Codex Iuridicialis aus keinen Einzelgesetzen, sondern wurde von unserem hochverehrten Divus Iulianus eben als Codex zusammengefasst. Wir haben zwar auch alte Einzelgesetze in Gebrauch, besonders was das Privatrecht betrifft. Aber es wäre doch eine Neuerung, Sanktionen für Einzeldelikte wieder über einzelne Leges zu bestimmen." Er sah entschuldigend zu dem Iulier. "In dieser Frage würde ich doch gern eure Meinung hören, ehe wir über dieses durchaus berechtigte Anliegen abstimmen. Immerhin könnte man den Tatbestand und die Strafe auch in den Codex Iuridicialis einflechten, müsste dann aber die genaue Formulierung festlegen."

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  • Macer war an diesem Tag zum ersten Mal seit seiner Rückkehr wieder in seine Senatorentracht geschlüpft, um endlich wieder aktiv am Geschehen Roms teilzunehmen. Ein paar seiner Kollegen staunten nicht schlecht, als sie ihn an den Toren des Senats wiedersahen; offenbar war seine Rückkehr noch nicht überall bekannt.


    Die meiste Zeit des Tages hielt sich Macer aktiv zurück, um erst einmal die Atmosphäre wirken zu lassen. Als dann aber sein geschätzter Kollege Iulius Centho das Wort ergriff, staunte Macer nicht schlecht über den darauf folgenden Inhalt. Natürlich war ihm dieses veraltete Gesetz vertraut, doch dessen Widereinführung hielt er für überflüssig. Er hielt sich mit seiner Meinung aber noch zurück, da der Kaiser das Wort ergriff.

  • Menecrates verfolgte zwar die Debatte, konnte sich aber bisher nicht zu einer Befürwortung oder Ablehnung durchringen. Als das Stichwort Abstimmung fiel, bat er um das Wort und erhob sich anschließend von seinem Platz.

    "Patres Conspritpti, ich weiß nicht, ob es vielen von euch ähnlich geht wie mir oder ob ich zur Minderheit gehöre. Ich halte eine Abstimmung jedenfalls für verfrüht. Fast glaube ich, dass einige - mich eingeschlossen - aktuell zu einer Enthaltung tendieren, dabei halte ich den Grundgedanken dieses Vorstoßes sogar für gut. Nach meiner Ansicht ist das Thema aber nicht genügend ausgegoren und ehe Gegenstimmen das gesamte Konzept beerdigen, möchte ich vorschlagen, diese Debatte zu einem späteren Zeitpunkt erneut vor den Senat zu bringen. Als geeigneter Zeitpunkt erscheint mir der Tag, nachdem die Ergebnisse der von mir geplanten Projektgruppe zu den Ursachen der Unruhen dem Senat präsentiert werden. Kennen wir die Ursachen, wissen wir, was abgestellt oder verbessert werden muss. Das betrifft dann möglicherweise sogar besonders diesen Entwurf von Senator Iulius. Ich vermute ohnehin, dass die schwelenden Unzufriedenheitsherde in den unteren Schichten der Bevölkerung zu finden sind.
    Nur jetzt auf bloßen Verdacht hin etwas zu entscheiden und passende Formulierungen zu suchen, fällt mir persönlich schwer.“

    

  • Nun war Lucius nun doch etwas perplex den er hatte sicher nicht nur einige Sekunden gewartet bis er den Antrag stellte das man die Lex wieder zu geltendem Recht erhob. Genauer hatte er sogar das Gefühl das es Minuten waren. Er wollte mit sein Antrag auch die nun schon unangenehm werdende Stille beenden. Natürlich hatte er das Thema auch angeschnitten um sie vor der Wahl noch mal im Senat ins Gespräch zu bringen. Aber nach der Stille hatte er eigentlich gedacht das das Ganze leicht durchgehen würde. Nun hatte sich der Augustus eingeschaltet und er sah den Augustus etwas perplex an.
    Dann meldete sich Claudius Menecrates direkt im Anschluss an den Augustus zu Wort der ebenfalls keine Abstimmung wollte. Doch nun saß Lucius in der Klemme der Geschäftsordnung, so weit er das beurteilen konnte. Den der Antrag war ja nun formal gestellt und er sag rüber zu den beiden Consuln. „Ehrenwerte Consulen ich bin was die Geschäftsordnung vielleicht nicht ganz so firm wie ihr. Doch ich befürchte das der Antrag bereist ist gestellt oder? So wie ich das sehe müsste man für eine erneute Diskussion den Antrag in einer Abstimmung ablehnen und dann müsste man ihn erneut vorlegen oder?“ Das war natürlich in einer Situation vor der Wahl ein Gau da gabs nichts. Warum hatte man mit den Einwänden gewartet bis er einen formalen Antrag auf eine Abstimmung eingebracht hatte? Er hatte doch wirklich lange gewartet bis er die Abstimmung beantragt hatte.

  • Der Consul schüttelte den Kopf, denn so kompliziert war die Geschäftsordnung gar nicht. "Nein, das ist keineswegs nötig. Vielmehr ist es so, dass die Abstimmung ohnehin frühestens in zwei Tagen stattfinden dürfte. So will es der Codex Universalis. Bis dahin kann also ohnehin noch diskutiert werden und es gibt auch keinen Grund, warum die Abstimmung nicht auf einen späteren Termin festgelegt werden sollte. Und selbstverständlich steht es dir auch frei, den Antrag wieder zurück zu ziehen."

  • Das war doch alles Firlefanz er ließ vom Consul eine Altes Gesetzt auf die Tagesordnung setzten. Alle hatten also gewusst was er heute vortragen wollte. Dann erläuterte er, das Gesetzt und warum er es wieder einführen wollte und als sich dann keiner der Diskussion stellte. Was man ohne viel Phantasie mit Punkt 4 des §7 des Codex Universalis in Einklang bringen konnte und das hatte er getan. Dann fuhr man ihm, nach dem er nach einer gefühlten Ewigkeit der Stillen, nach dem er die Abstimmung beantragt hatte so derb in die Parade. Das lies ihn natürlich kurz vor der Wahl vor dem Senat wie einen Trottel dastehen. Er versucht nicht so pikiert auszusehen wie er es war. „Gut ich bin für die Diskussion offen, so wie ich es eben war als ich mich für die Wiedereinführen der Lex aus sprach. Wer also gern eine Argumentation gegen die Wiedereinführung der Lex Fabia über Menschenraub vor tragen will. Ich bin gern bereit mich der Gegenrede zu stellen. Ich halte die Lex für Sinnvoll, so wie auch zu der Zeit als eingeführt wurde. Um den Ärmeren Sicherheit wenigsten über ihren Freiheit zu geben. Wer etwas dagegen vortragen will. Bitte.“ Nun hatte er sich wieder im Griff und machte eine Geste mit der Hand durch den Raum um jeden einzuladen sich gegen die Lex auszusprechen. Denn immerhin war das hier eine Diskussion der einfachsten Art. Nämlich entweder für oder gegen eine Lex. Denn immer ihn hatte er nicht den Inhalt der Lex zur Diskussion gestellt sondern nur ob sie wieder zu geltendem Recht erhoben wurde oder eben nicht. Denn das war auch der Umfang seines Antrages gewesen.

  • Der Kaiser hatte sich auch gewundert, warum niemand sich zu Wort meldete. Er hatte aber trotzdem abgewartet, falls es zu inhaltlichen Unklarheiten kommen sollte, ehe er seinen eher formalen Einwand eingebracht hatte. Jetzt aber schien der Damm gebrochen.


    "Wie gesagt geht es mir nicht um inhaltliche Einwände, sondern um eine formale Anfrage an das Plenum: Wollen wir den Codex Iuridicialis als geschlossenes Werk erhalten oder entsprechend älteren Gebräuchen auch ergänzende Einzelgesetze im strafrechtlichen Bereich zulassen, wie es bereits im Privatrecht der Fall ist?" wiederholte er deshalb seine Anfrage, auf die seines Erachtens noch niemand Bezug genommen hatte. Immerhin war sie ja unabhängig davon, was Menecrates forderte.

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  • Macer hatte sich bisher nicht zu Wort gemeldet, da er weder vor hatte, Menschenraub zu begehen, noch jemals direkt mit konkreten Fällen befasst war, so dass er sich schlicht keine Meinung dazu bilden konnte, welche Unzulänglichkeiten im derzeitigen Gesetz oder Verbesserungen durch ein anderes Gesetz bestanden. Da nun aber der Kaiser persönlich auf einer formalen Frage insistierte, meldete er sich doch zu Wort. "Wenn ich Senator Iulius korrekt verstanden habe, ist die zur Debatte stehende Lex Fabia so kurz und einfach formuliert, dass sie meines Erachtens problemlos als weitere Sätze zum bestehenden Paragraphen 79 hinzugefügt werden kann oder Teile der jetzigen Formulierung einfach ersetzt. Dies scheint mir in der Sache der pragmatischste Ansatz zu sein, auch wenn es die Gens Fabia um die Ehre bringt, Namensgeber eines Gesetzes zu sein", gab er dann seine Meinung kund.

  • Für Macer war der Zeitpunkt gekommen sich zu Wort zu melden, nachdem ihm sein Namensvetter eine geeignete Vorlage bot. Geduldig wartete er bis ihm das Wort erteilt wurde.
    Ich unterstützte die Idee von Senator Purgitius, die Kernaussagen der Lex Fabia in die bestehenden Gesetze einzuarbeiten. Aus meiner Sicht sind hierzu keine großen Änderungen von Nöten. Schließlich lässt sich §79 des Codex Iuridicialis zur Freiheitsentziehung auch auf das wissentliche Versklaven von Freigeborenen und Freigelassenen anwenden. Das derzeitige Strafmaß von bis zu 8 Monaten halte ich für angemessen angesichts der üblichen Strafen auf andere Delikte die Leben und Freiheit betreffen.
    Das Recht auf die Freilassung von Sklaven ist durch die Lex Germanica Servitium dem Eigentümer vorbehalten. Entsprechend impliziert dies bereits, dass die Freilassung durch einen Dritten als Straftat zu werten ist.

    Er lies kurz seine Ausführungen wirken bevor er zu der, aus seiner Sicht, nötigen Änderung kam. Der einzigste Teil der Lex Fabia, der im bestehenden Gesetz unzureichend abgedeckt ist, ist das Strafmaß für letztgenanntes Delikt. Hier sollte geklärt werden, ob die unrechtmäßige Freilassung von Sklaven als Diebstahl von Eigentum gewertet werden sollte. Wenn dem so wäre, sollte §86 um einen Abschnitt über den Diebstahl von lebendem Eigentum mit entsprechend härterem Strafmaß ergänzt werden.


    Zufrieden lies sich Macer wieder auf seinen Platz nieder und wartete gespannt auf die Reaktion der anderen Senatoren.

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