Überarbeitung Codex Militaris im Zuge der Änderung der Lex Germania Servitium

  • Nachdem ich auf dem Forum von einem Bittsteller auf mein Versäumnis aufmerksam gemacht worden war, hatte ich dies bei den Consuln angemeldet und erhielt in einer der folgenden Sitzungen die Möglichkeit, dies auch den restlichen Senatoren zu tun.


    Patres conscripti, ich trete heute vor euch, um einen Fehler zu gestehen! Mit einer "captatio benevolentiae" hatte schon manche gute Rede begonnen, aber diese würde nicht gut werden, das wusste ich schon jetzt. Auch war ich mir der Reaktion eines Flavius Gracchus bereits sehr sicher.

    Bei meinem Vorschlag zur Änderung der Lex Germania Servitium habe ich natürlich auch den Codex Militaris gelesen und kam damals zum Schluss, dass dieser nicht angepasst werden müsste. Leider hat sich nun gezeigt, dass dies falsch ist und mir damals ein kleines aber wichtiges Wort untergegangen ist.


    Zum Thema "Berufung in den Dienst des Exercitus Romanus" steht im Codex Militaris wörtlich folgender Satz: "Zum Dienst im Exercitus Romanus wird nur berufen, wer männlich und ingenuus ist, nicht jünger als 16 und nicht älter als 40 Jahre ist, einen gesunden und vollständigen Körper hat, mindestens fünf Pes und sieben Uncia groß ist und gute Sehkraft hat, einen guten Leumund hat, unverheiratet ist und keine ehrlosen Tätigkeiten ausgeübt hat."


    An diesem Satz scheiterte ein Mann, der sich vor wenigen Tagen zum Dienst in die classis Misenensis melden wollte. Er konnte dem Rekrutierungsoffizier nämlich nicht beweisen, dass er frei geboren wurde. Ein Umstand, der die gesamten Bestrebungen unserer so deutlich angenommenen Reform der Lex Germania Servitium komplett zunichte macht.


    Ich beantrage daher die Streichung der Worte "und ingenuus" aus diesem Satz. Liberti sollen gemäss unserem Willen, den wir mit der Änderung der Lex Germania Servitium deutlich gemacht haben, die Möglichkeit haben, sich im Exercitus Romanus das Bürgerrecht zu erarbeiten, falls sie die körperlichen und moralischen Voraussetzungen erfüllen.


    Der Dienst in den Legionen, den Cohortes Urbanae und den Cohortes Praetoriae verbietet der Codex Militaris im darauf folgenden Satz weiterhin und dies soll auch so bleiben. Legionen, CU und CP müssen zwingend weiterhin ausschliesslich von römischen Bürgern gestellt werden.


    Gleichzeitig muss in diesem Fall einen Abschnitt weiter unten der folgende Satz durch das Wort "Libertus" ergänzt werden: "Wer sich als römischer Bürger, Peregrinus oder Socius zum Dienst in der Auxilia bei den Cohorten, den Alae oder der Classis meldet, verpflichten sich auf 25 Jahre." Hier müssen neu die Liberti auch genannt werden.


    Da der Urheber des Codex Militaris, Senator Lucius Iulius Centho, seit einigen Tagen wieder in Rom ist, möchte ich ihn bitten, seine Meinung zu dieser kleinen Änderung bekannt zu geben.


    Eventuell war dies nun ein guter Schachzug. War der damalige Urheber selbst nicht gegen diese Veränderung, so bestand eine etwas grössere Chance, dass sich am Ende eine Mehrheit der Senatoren für die neue Formulierung aussprach, selbst wenn die Patrizier teilweise wieder dagegen sein würden.

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO ALBATA

    SODALIS - AUGUSTALES

    Klient - Marcus Decimus Livianus

  • Das Centho wegen dieses Gesetzes würde vorsprechen müssen das hätte er auch nicht gedacht. Aber nach dem ihm Florus auf dem Forum erklärt hatte welche Gesetzesneuerungen es gegeben hatte und ihm die Geschichte mit dem Bittsteller aufgekommen war, war er natürlich bereit gewesen dem Anverwandten beizuspringen. Nach dem nun Florus seinen Teil dazu vorgetragen hatte und dabei mehr Reue gezeigt hatte als notwendig den solche Sachen passierten nun mal stand er auf und wartet darauf das er Consul ihm das worterteilte als dieses geschehen war begann auch er. Patres conscripti.
    Als ich seiner Zeit die Präzisierung des Codex Militaris eingebracht hatte, war die Rechtslage noch eine andere und da sie sich nun geändert hat. Müssen wir nun unsere Pflicht tun und den Codex Militaris wieder anpassen. Wie mein Vorredner schon ausgeführt hat ist das Wort nach der Änderung der Lex Germania Servitium obsolet geworden. Ich schließe mich daher dem Antrag des Senators Annaeus an. Bei dem zweiten Satz zur Verpflichtungszeit schlage ich eine deutliche Vereinfachung vor. Da die vorhängenden Textpassagen schon alles andere Regeln.

    Wer sich zum Dienst in der Auxilia bei den Cohorten, den Alae oder der Classis meldet, verpflichten sich auf 25 Jahre.“
    Damit war erst mal sein Standpunkt vorgetragen und auch er setzte sich erst mal wieder auf seine Bank.

  • Es gab wohl keinen Senator, welcher in seiner Laufbahn nicht einen Fehler hatte begangen - manche größere, andere kleinere, doch zweifelsohne alle mindestes einen. Dies Eingeständnis Annaeus' hätte darob keinen Grund zu Missmut geboten, hätte der Senator nicht im nächsten Satze die leidige Lex Germania Servitium erwähnt. Als hätte der Senat in Hinblick auf diese Gesetzesänderung nicht bereits genug Atemluft vergeudet an die Belange freigelassener Sklaven, welche Flavius Gracchus mindestens so sehr tangierten wie die Parasiten im Fell cappadocischer Maultiere. Er ließ ein leises, aber doch höhrbares Stöhnen aus seiner Kehle echappieren - was in seinem Falle ein deutliches Zeichen des Missfallens war, hielt er seine Emotionen im Senat sonsting doch eher unter Kontrolle -, und verschränkte seine Arme. Der Fehler Florus' war indes nichts, was Gracchus geringschätzig bewertete, denn obgleich er zeigte, dass der junge Senator in seiner Arbeit mit Gesetzen noch zu lernen hatte, war es doch ein allzu menschliches Versäumnis, und Menschlichkeit war nichts, was Gracchus verurteilte - zumindest so sie der flavischen Definition entsprach, und damit Fehler inkludierte, Sklaven jedoch exkludierte. Dass der Annaeus sich der Unterstützung Iulius Centhos versicherte, wandelte die Angelegenheit in des Flaviers Augen nicht eben zum Positiven, doch er war nicht geneigt, mehr Verschwendung an senatorischer Atemluft zuzulassen, darob warf er mit frostigem Unterton ein:

    "Selbst die besten unter uns sind nicht gefeit vor Fehlern. Dieser scheint indes in der Tat einfach zu korrigieren, darob stimme ich Senator Anneus' Antrag zu, welcher jener Ri'htung folgt, die der Senat ohnehin bereits hat eingeschlagen, und beantrage meinerseits, ob dieser Causa nicht noch einen halben Vormittag zu vergeuden, sondern uns wichtigeren Angelegenheiten zuzuwenden. Der Vereinfachung Senator lulius' pflichte ich indes nur bei, sofern mit 'Wer' am Ende nicht auch noch Sklaven Tür und Tor der Hilfseinheiten geöffnet werden."

    Gleichwohl der Gedanke an sich dem Flavier ernst war, so lag doch eine Spur von Spott in seinen letzen Satze, um der Lächerlichkeit dieser gesamten Gesetzesänderung zugunsten Freigelassener Rechung zu tragen.

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Auch Manius Flavius Gracchus Minor, seit wenigen Tagen nun unter die Reihen der Aedilicii adlegiert und somit nunmehr einige Reihen in Richtung der Consuln aufgerückt, partizipierte pflichtbewusst an jener Session und teilte in reduzierter Form die Ennuyanz Manius Maiors, als Annaeus Florus und dann auch noch Iulius Centho aufs Neue jene Causa ansprachen, die bereits zuvor in unsäglicher Intensität war erörtert worden. Ehe daher eine sonderliche Debatte mochte aufkommen, beeilte er sich, dem Votum seines Vaters sich anzuschließen und somit bereits zum Anfang zu signalisieren, dass dies nicht der Debatte wert war.

    "Ich pflichte meinem Vater bei: Dies stellt eine marginale Korrektur dar, welche keiner neuerlichen Debatte bedarf. Hinsichtlich des Antrags von Iulius Centho teile ich die Bedenken, das Kind gleichsam mit dem Bade auszugießen und das Exercitus auch für Knaben, Sklaven oder Greise zu öffnen. Obschon ich selbstredend hinreichend Vertrauen in die Kommandeure unserer Einheiten habe, dass sie auch ohne explizite legale Regulierung jenes verhüten werden."

    Immerhin trug der jeweilige Legatus oder Praefectus Verantwortung für die Musterung der Tirones, sodass er auch jenseits der explizit genannten Kategorien zweifelsohne jene abwies, die zum Dienste nicht taugten.

  • Jedwede Änderung des Codex Militaris weckte Menecrates' Interesse. Umso genauer hörte er jeweils zu und umso kritischer wägte er ab. In diesem Fall handelte es sich aber nur um eine Formalität, der er ohne Weiteres zustimmen konnte. Bevor er sich zu Wort meldete, machte er aber eine interessante Entdeckung: Gab es früher im Senat ein großes Lager und diverse Einzelkämpfer, zeichneten sich mittlerweile kleine Grüppchen in erhöhter Anzahl ab. Beinahe wirkten sie wie Paare, denen jeweils eine verwandtschaftliche Beziehung zugrunde lag. Für Menecrates hatte sich wenig geändert: Damals wie heute sah er sich als Einzelkämpfer. Für große Lager eignete er sich nicht und als Teil eines Paares fehlte - zumindest bislang - das passende Gegenstück.


    "Die Streichung findet meine Zustimmung, ebenso die Ergänzung 'Libertus'. Ich persönlich würde den Schlusssatz nicht ändern, sondern ergänzen, stelle mich aber auch nicht quer, falls der Mehrheit die von Senator Iulius vorgeschlagene Kürzung besser gefällt."

  • Einige der wichtigsten und einflussreichsten Senatoren hatten damit ihre Meinung kundgetan und es folgten weitere Männer, welche ihre Zustimmung für einen von ihnen äusserten, entweder in die Richtung, dass schon genügend darüber gesprochen war und man vorwärts machen sollte, oder zum Thema, dass man den Codex Militaris anpassen müssen.


    Die Consuln liessen dies noch etwas weiter laufen und als es eine erste Lücke gab in den Voten, ergriff der heute die Sitzung leitende Consul das Wort:


    Der Antrag von Senator Lucius Annaeus Florus Minor ist angenommen. Der Codex Militaris wird derart angepasst, dass die nötigen Worte am ersten Ort gestrichen und am zweiten Ort eingefügt werden, damit keinerlei Ermessensspielraum bleibt.


    Dann wandte er sich freundlich zum Senator Flavius Gracchus und dessen Gesinnungskollegen zu und hängte mit einem leichten Lächeln an: Damit ist genug Zeit an die Sache der Liberti gegeben worden und wir fahren mit der weiteren Tagesordnung fort.


    Sim-Off:

    5 von 5 momentan anwesenden stimmberechtigten Senatoren haben sich positiv zur Änderung geäussert, damit ist der Antrag angenommen. Der Codex Militaris wird sofort entsprechend angepasst.


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