• Voraussetzungen für die Beförderung zum:


    - Probatus: Ableistung des Eides


    - Nauta: Bestehen des Cursus Nautae (Matrosenbrief), mindestens 2 Wochen
    Erfahrung auf See


    - Gubernator: Bestehen des Cursus Gubernatoris I (Steuermannspatent I),
    mindestens 4 Wochen Erfahrung auf See als Nauta


    - Trierarchus: Bestehen des Cursus Gubernatoris II (Steuermannskurs II),
    Bestehen des nautischen Examen Primum (Kapitänsdiplom) an der
    Academia Militaris, mindestens 6 Wochen Erfahrung auf See als
    Gubernator


    - Nauarchus: Bestehen des Cursus Geographia Nautica, mindestens 8 Wochen
    Erfahrung auf See als Trierarchus oder Centurio Classicus


    OPTIMIST - A PESSIMIST WHO LACKS EXPERIENCE

  • Dienstvorschrift Logbuch/Bericht


    §1 Für nautische Kommandanten besteht die Pflicht, ein Logbuch zu führen.


    §2 (1) Das Logbuch enthält:


    1. Name des Schiffes/Verbandes
    2. Mission
    3. Kursverlauf, Wetterverhältnisse, Reisegeschwindigkeit
    4. Vorkommnisse
    5. gegebenenfalls persönliche Anmerkungen


    (2) Das Logbuch ist muss lückenlos die Ereignisse einer Mission wiedergeben.


    (3) Das Logbuch ist am Ende der Mission dem direkten Vorgesetzten vorzulegen.


    §3 Für die Kommandanten des militärischen Teils besteht eine Berichtspflicht


    §4 (1) Der Bericht enthält


    1. Name des Schiffes/Verbandes
    2. Mission
    3. Wochenverlauf
    4. Vorkommnisse
    5. Persönliche Anmerkung *freiwillig*


    (2) Der Bericht ist wöchentlich dem nautischen Kommandant abzugeben.



    Die Dienstvorschrift tritt am KAL IUL DCCCLV A.U.C. (1.7.2005/102 n.Chr.)


    http://remus-rpg.de/IR/Stempel2.gif

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