VII - Allgemeines zum Eherecht

  • Überliefertes Recht


    Allgemeines zum Eherecht


    Siehe Theoria Romana: Allgemeines Bestimmungen des Eherechts


    Die Peregrini unseres Reiches haben automatisch das conubium, können also nach römischem Recht heiraten.


    Vom Cultus Deorum wird ein zentrales Eheregister geführt, worin Verlobungen, Heiraten und Scheidungen vermerkt werden müssen. Verantwortlich für die Meldung dieser Ereignisse sind die betroffenen Eheleute.