Consul suffectus
Das Amt des Consul suffectus (lat. Suffektkonsul) ist ein Sonderfall des römischen Konsulats.
Im Normalfall amtierten die Magistrate für die Dauer eines vollen Jahres. Wenn ein gewählter Magistratus jedoch innerhalb seiner Amtszeit verstarb oder aus anderen Gründen aus seinem Amt ausschied, wurde ein suffectus (abgeleitet vom lat. sufficere, zu dt. nachwachsen) nachgewählt.
In der Zeit der Republik waren das seltene Ausnahmefälle und es war eine Regelung, die ausschließlich dazu gedacht war, vakant gewordene Ämter nicht für den Rest einer Amtzeit unbesetzt zu lassen. Mit dem 2. Triumvirat (43 bis 30 v. Chr.) kam jedoch die Praxis auf, mehr als ein Paar Consuln pro Jahr zu wählen. Das war vermutlich dem Umstand geschuldet, dass mehrere Interessengruppen befriedigt werden mussten und das zwei zu vergebenen Konsulatsposten zu wenig Spielraum boten, einen Ausgleich zwischen diesen Gruppen herzustellen. Die jeweils zweiten Amtsträger eines Jahres wurden in diesen Fällen dann folgerichtig als Consul suffectus bezeichnet.
Typisch für diese Zeit war zum Beispiel das Jahr 40 v. Chr., in dem zuerst Gnaeus Domitius Calvinus (2) und Gaius Asinius Pollio als Consuln amtierten, um dann durch Lucius Cornelius Balbus Maior und Publius Canidius Crassus abgelöst zu werden.
Unter Augustus wurde es ab dem Jahr 5 n. Chr. üblich, bereits im voraus mehr als zwei Consuln pro Jahr zu bestimmen und diese dann auch jeweils genau eine halbe Amtszeit, also sechs Monate lang, amtieren zu lassen. Später wurde diese Praxis noch inflationärer gehandhabt. Unter Kaiser Nero gab es 55 n. Chr. beispielsweise nicht weniger als neun Consuln (er selbst war von Januar bis Februar einer von ihnen), die dann zum Teil nur noch einen Monat lang im Amt waren. Der Grund für diese Entwicklung ist wohl darin zu sehen, dass sich vor allem neue oder schwache Kaiser genötigt sahen, einflussreiche Senatoren durch derartig freigiebige Ämtervergaben an sich zu binden.
Bis in die Regierungszeit von Kaiser Septimius Severus waren auch die Suffektkonsuln eponym, dass heißt (für das Jahr) namengebend. Erst danach änderte sich das und amtliche Schriftstücke wurden nur noch nach den beiden ersten Consuln, den Consules ordinarii datiert.
Konsuln im 1. Jahrhundert n. Chr.
Literatur: Wikipedia