Lucius Marcius Philippus: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
K
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie:Person| Marcius Philippus Lucius]]
+
{{Personenverzweigung}}
Lucius Marcius Philippus (* ca. 102 v. Chr., † nach 43 v. Chr.) war ein Politiker der ausgehenden römischen Republik und ''[[Consul]]'' des Jahres 56 v. Chr. <br>
+
* [[Lucius Marcius Philippus (1)]] – ''[[consul]]'' im Jahr 91 v. Chr.
<br>
+
* [[Lucius Marcius Philippus (2)]] ''consul'' im Jahr 56 v. Chr., Stiefvater von [[Augustus]]
Marcius Philippus wurde im Jahr 62 v. Chr. ''[[Praetor]]'' und war anschließend zwei Jahre lang,  von 61 bis 60 v. Chr., Statthalter der Provinz [[Syria]]. 56 v. Chr. amtierte er zusammen mit [[Gnaeus Cornelius Lentulus Marcellinus]] als ''Consul''. <br>
+
* [[Lucius Marcius Philippus (3)]] – ''[[consul suffectus]]'' im Jahr 38 v. Chr.
Zwei Jahre zuvor, 58 v. Chr., hatte er [[Atia]] geheiratet, die in erster Ehe mit [[Gaius Octavius]] liiert gewesen war, mit dem sie einen Sohn hatte, den späteren [[Kaiser]] [[Augustus]].
 
Marcius Philippus war damit Augustus’ Stiefvater. <br>
 
<br>
 
Nach der Ermordung [[Gaius Iulius Caesar|Iulius Caesars]] (44 v. Chr.) soll er Augustus (damals noch Octavian) zusammen mit dessen Mutter Atia empfohlen haben, die Erbschaft Caesars auszuschlagen. Octavian (Augustus) nahm sie trotz dieses Rats dennoch an. Nichtsdestoweniger unterstützte Marcius Philippus ihn weiterhin nach Kräften, so auch gegen [[Marcus Tullius Cicero|Cicero]]. Im darauf folgenden Jahr 43 v. Chr. zog er sich dann aber aus der Politik zurück, nachdem es ihm nicht gelungen war, eine Versöhnung zwischen [[Marcus Antonius]] mit dem [[Senat]] zu erreichen. <br>
 
Das genaue Jahr seines Todes ist nicht bekannt.
 
<br>
 
<br>
 
<br>
 
Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Lucius_Marcius_Philippus Wikipedia]
 

Aktuelle Version vom 25. Juli 2010, 14:16 Uhr

Diese Seite ist eine Personenübersicht zur Unterscheidung mehrerer Personen mit demselben Namen.