Cursus honorum: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Der ''cursus honorum'' (Ehrenlaufbahn) legte schon in der Frühzeit der Republik Reihenfolge und Zeremoniell der Ämter für den einzelnen fest. Die eigentliche Laufbahn begann mit der Übernahme der Quaestur. Danach konnten diverse nicht-obligatorische Vorstufentätigkeiten, wie etwa in der Kommission der ''vigintiseviri'' oder als ''[[Tribunus militum]]'', für die höheren Magistrate folgen. Sie wurde fortgesetzt mit der [[Aedil]]ität oder dem [[Volkstribun]]at. Anschliessend kam mit der Praetur die erste hohe Magistratur an die Reihe. | |
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− | Der cursus honorum (Ehrenlaufbahn) legte schon in der Frühzeit der Republik Reihenfolge und Zeremoniell der Ämter für den einzelnen fest. Die eigentliche Laufbahn begann mit der Übernahme der Quaestur. Danach konnten diverse nicht-obligatorische Vorstufentätigkeiten, wie etwa in der Kommission der vigintiseviri oder als | ||
Den Abschluss der stadtrömischen Karriere bildete das Konsulat. Von nun an ging es ausserhalb Roms weiter. Mit der Errichtung der Provinzen konnte ein ehemaliger [[Praetor]] oder [[Consul]] als Promagistrat Dienst in einer Provinz tun oder das Kommando über einen Feldzug erhalten. Ausserordentliche Ämter sowie die Zensur konnten ebenfalls den krönenden Abschluss einer Karriere bilden. | Den Abschluss der stadtrömischen Karriere bildete das Konsulat. Von nun an ging es ausserhalb Roms weiter. Mit der Errichtung der Provinzen konnte ein ehemaliger [[Praetor]] oder [[Consul]] als Promagistrat Dienst in einer Provinz tun oder das Kommando über einen Feldzug erhalten. Ausserordentliche Ämter sowie die Zensur konnten ebenfalls den krönenden Abschluss einer Karriere bilden. | ||
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter wurde erstmals 180 v.Chr. in der Lex Villia annalis festgeschrieben. Nach zehn Jahren Militärdienst konnte man erstmals mit 27 für dir Quaestur kandidieren. Zwischen den Magistraturen sollte eine Pause von zwei Jahren eingelegt werden. Bei zwei Konsulaten sollten theoretisch zehn Jahre eingeschoben werden. | Ein vorgeschriebenes Mindestalter wurde erstmals 180 v.Chr. in der Lex Villia annalis festgeschrieben. Nach zehn Jahren Militärdienst konnte man erstmals mit 27 für dir Quaestur kandidieren. Zwischen den Magistraturen sollte eine Pause von zwei Jahren eingelegt werden. Bei zwei Konsulaten sollten theoretisch zehn Jahre eingeschoben werden. | ||
− | Die Höhe des Antrittsalters änderte sich mehrmals und unter Sulla waren für die Quaestur 30, | + | Die Höhe des Antrittsalters änderte sich mehrmals und unter Sulla waren für die Quaestur 30, die Aedilität 37, die Praetur 40 und für das Konsulat 43 Jahre vorgesehen. Dennoch gelang es immer wieder einzelnen Personen mit gewichtiger [[Klientel]] (z.B. Pompeius, der ohne Ämterlaufbahn das Konsulat bekleidete) sich über den cursus honorum und die Altersgrenzen hinwegzusetzen. |
Der Abstimmungsmodus in den Versammlungen und die Struktur der Gesellschaft führten dazu, dass etwas das Konsulat nur wenigen einflussreichen Familien zugänglich war. In der Kaiserzeit wurden die Ämter unter dem starken Einfluss der jeweiligen Kaiser mehr oder minder bloß akklamiert, denn wirklich gewählt. | Der Abstimmungsmodus in den Versammlungen und die Struktur der Gesellschaft führten dazu, dass etwas das Konsulat nur wenigen einflussreichen Familien zugänglich war. In der Kaiserzeit wurden die Ämter unter dem starken Einfluss der jeweiligen Kaiser mehr oder minder bloß akklamiert, denn wirklich gewählt. | ||
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− | + | Der ''cursus honorum'' der Kaiserzeit unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von jenem der Republik. Von nun an unterschied man zwei verschiedene Arten von Laufbahnen. Zum einen die senatorische, zum andern die ritterliche. | |
− | Der cursus honorum der Kaiserzeit unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von jenem der Republik. Von nun an unterschied man zwei verschiedene Arten von Laufbahnen. Zum einen die senatorische, zum andern die ritterliche. | ||
===Senatslaufbahn=== | ===Senatslaufbahn=== | ||
− | Die Senatslaufbahn begann im Alter von wenigstens 17 Jahren entweder mit der Übernahme eines Militärtribunats oder dem Dienst bei den [[Vigintisexviri]] in Rom. Darauf folgte die Quaestur bei einem Mindestalter von 25 sowie [[Volkstribun]]at oder [[Aedil]] | + | Die Senatslaufbahn begann im Alter von wenigstens 17 Jahren entweder mit der Übernahme eines [[Tribunus laticlavius|Militärtribunats]] oder dem Dienst bei den [[Vigintisexviri]] in Rom. Darauf folgte die Quaestur bei einem Mindestalter von 25 sowie [[Volkstribun]]at oder [[Aedil]]ität mit wenigstens 27 Jahren. Die Praetur konnte dann mit 30 erreicht werden und das Konsulat im Alter von 32 Jahren. |
Die meisten Ämter waren nur mehr leere Hüllen und besassen keinerlei Machtfülle mehr. Darum wurden die Positionen, an denen man eingesetzt wurde umso wichtiger. Als [[Quaestor]] konnte man so Provinzlegat in einer senatorischen Provinz werden, als [[Praetor]] Legionslegat bzw. Provinzlegat in einer kaiserlichen Provinz und schliesslich als [[Consul]] die diversen Präfekturen. Zusätzlich konnten Senatoren mit den [[Pontifices]], [[Auguren]], [[Fetialen]] und [[Flamines]] diverse hohe Priesterämter bekleiden. | Die meisten Ämter waren nur mehr leere Hüllen und besassen keinerlei Machtfülle mehr. Darum wurden die Positionen, an denen man eingesetzt wurde umso wichtiger. Als [[Quaestor]] konnte man so Provinzlegat in einer senatorischen Provinz werden, als [[Praetor]] Legionslegat bzw. Provinzlegat in einer kaiserlichen Provinz und schliesslich als [[Consul]] die diversen Präfekturen. Zusätzlich konnten Senatoren mit den [[Pontifices]], [[Auguren]], [[Fetialen]] und [[Flamines]] diverse hohe Priesterämter bekleiden. | ||
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=== Ritterlaufbahn === | === Ritterlaufbahn === | ||
− | + | Der ''cursus honorum'' für Ritter war eine Erfindung des [[Augustus]], mit der er sich einen treu ergebenen Beamtenstand schuf und die Verwaltung des Reiches auf solidere Beine stellte. Die nachfolgenden Kaiser übernahmen die Einrichtung, passten sie den jeweiligen Gegebenheiten an und legten ähnliche Massstäbe wie bei der senatorischen Laufbahn an. | |
− | Der cursus honorum für Ritter war eine Erfindung des [[Augustus]], mit der er sich einen treu ergebenen Beamtenstand schuf und die Verwaltung des Reiches auf solidere Beine stellte. Die nachfolgenden Kaiser übernahmen die Einrichtung, passten sie den jeweiligen Gegebenheiten an und legten ähnliche Massstäbe wie bei der senatorischen Laufbahn an. | ||
Am Beginn standen militärische Ämter. Es bürgerte sich ein, dass man mit den Tres militiae equestres drei verschiedene Kommanden zu absolvieren hatte. Zur Auswahl standen Militärtribunate oder die Präfektur über eine Kohorte, Hilfstruppen oder eines Flügels der Reiterei. | Am Beginn standen militärische Ämter. Es bürgerte sich ein, dass man mit den Tres militiae equestres drei verschiedene Kommanden zu absolvieren hatte. Zur Auswahl standen Militärtribunate oder die Präfektur über eine Kohorte, Hilfstruppen oder eines Flügels der Reiterei. |
Aktuelle Version vom 14. Januar 2015, 17:22 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ämterlaufbahn in der Republik
Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können musste man römischer Vollbürger sein und zumindest in der frühen und mittleren Republik zehn Jahre im Militär gedient haben. Später genügte ein kürzerer Militärdienst. Weiters durfte man nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein und die notwendigen Altersgrenzen erreicht haben.
Der cursus honorum (Ehrenlaufbahn) legte schon in der Frühzeit der Republik Reihenfolge und Zeremoniell der Ämter für den einzelnen fest. Die eigentliche Laufbahn begann mit der Übernahme der Quaestur. Danach konnten diverse nicht-obligatorische Vorstufentätigkeiten, wie etwa in der Kommission der vigintiseviri oder als Tribunus militum, für die höheren Magistrate folgen. Sie wurde fortgesetzt mit der Aedilität oder dem Volkstribunat. Anschliessend kam mit der Praetur die erste hohe Magistratur an die Reihe.
Den Abschluss der stadtrömischen Karriere bildete das Konsulat. Von nun an ging es ausserhalb Roms weiter. Mit der Errichtung der Provinzen konnte ein ehemaliger Praetor oder Consul als Promagistrat Dienst in einer Provinz tun oder das Kommando über einen Feldzug erhalten. Ausserordentliche Ämter sowie die Zensur konnten ebenfalls den krönenden Abschluss einer Karriere bilden.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter wurde erstmals 180 v.Chr. in der Lex Villia annalis festgeschrieben. Nach zehn Jahren Militärdienst konnte man erstmals mit 27 für dir Quaestur kandidieren. Zwischen den Magistraturen sollte eine Pause von zwei Jahren eingelegt werden. Bei zwei Konsulaten sollten theoretisch zehn Jahre eingeschoben werden.
Die Höhe des Antrittsalters änderte sich mehrmals und unter Sulla waren für die Quaestur 30, die Aedilität 37, die Praetur 40 und für das Konsulat 43 Jahre vorgesehen. Dennoch gelang es immer wieder einzelnen Personen mit gewichtiger Klientel (z.B. Pompeius, der ohne Ämterlaufbahn das Konsulat bekleidete) sich über den cursus honorum und die Altersgrenzen hinwegzusetzen.
Der Abstimmungsmodus in den Versammlungen und die Struktur der Gesellschaft führten dazu, dass etwas das Konsulat nur wenigen einflussreichen Familien zugänglich war. In der Kaiserzeit wurden die Ämter unter dem starken Einfluss der jeweiligen Kaiser mehr oder minder bloß akklamiert, denn wirklich gewählt.
Ämterlaufbahn in der Kaiserzeit
Der cursus honorum der Kaiserzeit unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von jenem der Republik. Von nun an unterschied man zwei verschiedene Arten von Laufbahnen. Zum einen die senatorische, zum andern die ritterliche.
Senatslaufbahn
Die Senatslaufbahn begann im Alter von wenigstens 17 Jahren entweder mit der Übernahme eines Militärtribunats oder dem Dienst bei den Vigintisexviri in Rom. Darauf folgte die Quaestur bei einem Mindestalter von 25 sowie Volkstribunat oder Aedilität mit wenigstens 27 Jahren. Die Praetur konnte dann mit 30 erreicht werden und das Konsulat im Alter von 32 Jahren.
Die meisten Ämter waren nur mehr leere Hüllen und besassen keinerlei Machtfülle mehr. Darum wurden die Positionen, an denen man eingesetzt wurde umso wichtiger. Als Quaestor konnte man so Provinzlegat in einer senatorischen Provinz werden, als Praetor Legionslegat bzw. Provinzlegat in einer kaiserlichen Provinz und schliesslich als Consul die diversen Präfekturen. Zusätzlich konnten Senatoren mit den Pontifices, Auguren, Fetialen und Flamines diverse hohe Priesterämter bekleiden.
Die Ämter wurden normalerweise in der vorgesehenen Reihenfolge absolviert, doch hatte der Kaiser das Recht jede beliebige Person durch adlectio (Wahl) zum Magistrat zu bestimmen. Nicht vom Kaiser vergebene Positionen wurden von Senat bestimmt. Die Versammlungen hatten in der Kaiserzeit diesbezüglich keine Kompetenzen mehr. Im Laufe der Zeit bürgerte sich für die Mitglieder des senatorischen Adels der Titel clarissimus (Erlauchter) ein.
Ritterlaufbahn
Der cursus honorum für Ritter war eine Erfindung des Augustus, mit der er sich einen treu ergebenen Beamtenstand schuf und die Verwaltung des Reiches auf solidere Beine stellte. Die nachfolgenden Kaiser übernahmen die Einrichtung, passten sie den jeweiligen Gegebenheiten an und legten ähnliche Massstäbe wie bei der senatorischen Laufbahn an.
Am Beginn standen militärische Ämter. Es bürgerte sich ein, dass man mit den Tres militiae equestres drei verschiedene Kommanden zu absolvieren hatte. Zur Auswahl standen Militärtribunate oder die Präfektur über eine Kohorte, Hilfstruppen oder eines Flügels der Reiterei.
Im Alter von 27 Jahren konnte man die eigentliche Laufbahn, die sich aus zwei Stufen zusammensetzte, beginnen. Als erstes kamen die Ämter der Prokuratoren. Dabei handelte es sich um Provinzstatthalterschaften, Finanzverwalter der Provinzen oder a rationibus (Verwalter der kaiserlichen Kasse; in etwa ein Finanzminister) oder die Leitung der kaiserlichen Kanzlei.
Die zweite Stufe beinhaltete die Ämter der Präfekten, wie praefectus annonae (Proviantmeister von Rom), praefectus vigilum (Kommandant der Feuerwehr) oder die Flottenpräfekten. An der Spitze standen der praefectus urbi (Stadtpräfekt von Rom), der praefectus Aegypti (Statthalter von Ägypten) und natürlich der praefectus praetorio (Prätorianerpräfekt)
Wie die Senatoren hatten auch die Ritter mit den haruspices und den luperkalen Anspruch auf diverse Priesterämter. Seit Hadrian erscheinen - ebenfalls wie bei den Senatoren - diverse Ehrentitel. Sie lauteten hierarchisch aufsteigend egregius (ausserordentlich), perfectissimus (vollkommen) und eminentissmus (hervorragend).
Unter Kaiser Konstantin gingen die Ritter im Senatorenstand auf und der cursus honorum wurde vereinheitlicht. Ende des 4.Jh.n.Chr. erfolgte noch die Integration der vier obersten Hofämter in die Laufbahn. Von den stadtrömischen Magistraten blieben nur die Praetur und das Konsulat für die Ämterfolge obligatorisch.
Wie in der Republik waren die Magistraturen unbezahlte Ehrenämter. Die Übernahme einer Position in der Verwaltung wurde jedoch besoldet. Mit Claudius bürgerten sich Rangklassen ein, die bei den Senatoren von 300.000 bis 1 Million Sesterzen und bei den Rittern von 60.000 bis 200.000, seit Marc Aurel bis 300.000, Sesterzen pro Position und Jahr reichten.