Klientel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie:]][[Kategorie:Römisches Recht]]
+
[[Kategorie:Gesellschaft]][[Kategorie:Römisches Recht]]
 
===Republik===
 
===Republik===
  

Version vom 16. Juni 2006, 00:42 Uhr

Republik

Eine Besonderheit der römischen Gesellschaft bildeten die Clientel. Ein Client war ein römischer Bürger, der sich unter den Schutz eines ranghohen Aristokraten begab. Zu den Clienten gehörten Bauern, Handwerker, ganze Dörfer und Städte.

Zwischen Patron und Client bestand am Anfang der Republik ein persönliches Verhältnis. Der Patron kannte seine Clienten und hatte auch einen direkten Kontakt zu ihnen. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit zum Patron musste nicht unbedingt vorhanden sein.

Der Patron sorgte für die wirtschaftliche und soziale Sicherheit seiner Clientel. Er unterstützte seine Clienten bei Gericht oder sorgte für dessen gesellschaftlichen Aufstieg. Der Patron förderte auch Dörfer und Städte, indem er z.B. öffentliche Gebäude finanzierte oder den Ortschaften in juristischen Auseinandersetzungen mit anderen Gemeinden beistand.

Der Client unterstützte seinen Patron vor allem auf politischem Gebiet, indem er seine Stimme dem Patron gab. Die Clienten unterstützten ihren Patron auch finanziell, falls dieser in eine wirtschaftliche Krise geriet. Dieses gegenseitige Verhältnis wurde fides genannt. Wer gegen die fides verstieß, wurde sozial geächtet, egal ob er Patron oder Client war. Es gab aber keine gesetzlichen Bestimmungen für dieses Verhältnis.

Die Clientel entstanden wahrscheinlich schon in römisch-etruskischer Zeit. Die Patrizier Roms waren die einzigen die Rechtsgeschäfte abschließen durften. Die rangniederen Bürger konnten das nicht. Sie benötigten dazu die Unterstützung durch einen Patrizier. Außerdem waren viele Römer wirtschaftlich von den Patriziern abhängig. Besonders eng verbunden waren die Freigelassenen, die weiter eine enge Bindung zu ihrem ehemaligen Besitzer hatten.

Die Ausweitung des römischen Machtbereichs führte dazu, dass immer mehr Menschen das römische Bürgerrecht erhielten. Unter diesen Umständen verlor das Verhältnis zwischen dem Patron und seinen Clienten den persönlichen Charakter. Gleichzeitig errangen die Clienten die privatrechtliche Gleichstellung mit den Patriziern. Die Patrone mussten deshalb auch um Clienten werben, die sich ihrerseits auch neuorientierten. Bedeutende Persönlichkeiten, die sich durch besondere Leistungen auszeichneten, konnten von den Clienten als Patron auserkoren werden.

Ein enges Abhängigkeitsverhältnis zum Patron behielten weiterhin die freigelassenen Sklaven. Hier regelte das Patronatsrecht die Beziehungen. Ein Freigelassener konnte immer noch vom Patron gezüchtigt werden, und der ehemalige Sklave war auch zu Dienstleistungen verpflichtet.

Die Verbindungen der Clienteln zu ihrem Patron konnte mehrere Jahrhunderte überdauern. Die Clientel erlosch nicht mit dem Tod des Einzelnen, sie wurde weiter vererbt. Die traditionelle Clientel zerfiel erst mit dem Ende der Republik. Es entstanden neue, mächtige militärische Clientel.

In der Anfangszeit wurden die Bauern im Kriegsfall ins Heer gerufen. Im Herbst wurden die Soldaten in der Regel wieder entlassen und kehrten auf ihre Höfe zurück. Als Lohn erhielten sie Anteile an der Beute. Mit der Entstehung großer Landgüter verloren zahlreiche Bauern ihren Lebensunterhalt und konnten nicht mehr ihre militärische Ausrüstung selber finanzieren.

Die Heersführer warben deshalb landlose Bürger mit dem Versprechen an, nach dem Krieg Land zu erhalten. Der Heerführer wurde zum Patron des neuen Clientel. Seine Soldaten folgten ihm bedingungslos, und der Heerführer sorgte für das Auskommen seiner Soldaten.

Die militärische Macht in den Händen Einzelner führte nicht nur zum Untergang der Republik, auch die traditionellen Clientel zerbrachen.

Kaiser Augustus schuf später eine militärische und eine zivile Clientel, mit sich an der Spitze. Um andere Clientel zu verhindern, verbot Augustus den Senatoren, durchs Land zu reisen. So sollten sie keine engen Verbindungen zur Bevölkerung aufnehmen können.


Quelle: Jochen Bleicken - Die Verfassung der römischen Republik