Augur: Unterschied zwischen den Versionen
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− | [[Auspizien]] wurden schon von alters her durchgeführt und der Sage nach wurden die Auguren entweder von [[Romulus]] oder [[Numa Pompilius]] zum Kollegium erhoben. Besonderen Einfluss erlangten sie mit dem Augur Attius Navius zu Zeiten des Königs Tarquinius Priscus. Dieser widersetzte sich der vom König angestrebten Änderung der Centuriatsverfassung. Voller Zorn wollte der König dessen Weissagekunst diskreditieren und beauftragte ihn durch den Vogelflug zu erkunden, ob der nächste Wunsch des Königs durchführbar sei. Navius beobachtete die Vögel und bejahte. Daraufhin musste der Augur mit einem Messer einen Schleifstein durchschneiden. Wider erwarten gelang es ihm und begründete damit das hohe Ansehen der Auguren. | + | [[Auspizien]] wurden schon von alters her durchgeführt und der Sage nach wurden die Auguren entweder von [[Romulus]] oder [[Numa Pompilius]] zum Kollegium erhoben. Besonderen Einfluss erlangten sie mit dem Augur Attius Navius zu Zeiten des Königs [[Tarquinius Priscus]]. Dieser widersetzte sich der vom König angestrebten Änderung der Centuriatsverfassung. Voller Zorn wollte der König dessen Weissagekunst diskreditieren und beauftragte ihn durch den Vogelflug zu erkunden, ob der nächste Wunsch des Königs durchführbar sei. Navius beobachtete die Vögel und bejahte. Daraufhin musste der Augur mit einem Messer einen Schleifstein durchschneiden. Wider erwarten gelang es ihm und begründete damit das hohe Ansehen der Auguren. |
Entsprechend der Anzahl der Tribus bestand das Kollegium ursprünglich aus drei, seit der lex ogulnia von 300 v.Chr. aus neun Mitgliedern, von denen fünf Plebejer sein mussten. Mit [[Sulla]] erhöhte sich ihre Zahl auf 15. Caesar missachtete die bislang geltende Teilbarkeit des Gremiums durch drei und fügte einen auf 16 hinzu. Das Kollegium ergänzte sich bis zum Ende des 2. Jh. v. Chr. durch Kooptation (Hinzuwahl neuer Mitglieder durch die alten Mitglieder). Durch die lex Domitia wurde die Auswahl der Mitglieder (aller Kollegien) eingeschränkt, da das Gesetz festlegte, dass maximal zwei alte Mitglieder den gleichen Namen eines neuen Mitglied auf die Kandidatenliste setzen durften. Die Wahl selbst erfolgte minor pars populi, d.h. es wurden Personen aus den Tribus gelost (in diesem Fall 17) die die Wahl vornahmen. In der Kaiserzeit ging dieses Wahlrecht an den Senat über und wurde durch das kaiserliche Vorschlagsrecht beschnitten. Das Kollegium existierte weiter, doch nur mit religiöser und somit ohne politischer Bedeutung. | Entsprechend der Anzahl der Tribus bestand das Kollegium ursprünglich aus drei, seit der lex ogulnia von 300 v.Chr. aus neun Mitgliedern, von denen fünf Plebejer sein mussten. Mit [[Sulla]] erhöhte sich ihre Zahl auf 15. Caesar missachtete die bislang geltende Teilbarkeit des Gremiums durch drei und fügte einen auf 16 hinzu. Das Kollegium ergänzte sich bis zum Ende des 2. Jh. v. Chr. durch Kooptation (Hinzuwahl neuer Mitglieder durch die alten Mitglieder). Durch die lex Domitia wurde die Auswahl der Mitglieder (aller Kollegien) eingeschränkt, da das Gesetz festlegte, dass maximal zwei alte Mitglieder den gleichen Namen eines neuen Mitglied auf die Kandidatenliste setzen durften. Die Wahl selbst erfolgte minor pars populi, d.h. es wurden Personen aus den Tribus gelost (in diesem Fall 17) die die Wahl vornahmen. In der Kaiserzeit ging dieses Wahlrecht an den Senat über und wurde durch das kaiserliche Vorschlagsrecht beschnitten. Das Kollegium existierte weiter, doch nur mit religiöser und somit ohne politischer Bedeutung. | ||
− | Der Dienst der Auguren währte ein Leben lang, jedoch konnten andere Magistrats- und Priesterämter übernommen werden. Ein Augur genoss grosses Ansehen und er hatte bei der Ausübung seiner Pflichten Anrecht auf die toga praetexta (Toga mit Purpurstreifen). Bei den Spielen durfte er an einem Ehrenplatz teilnehmen. Als Zeichen ihres Amtes trugen sie den ''lituus'' (Krummstab), der in frühester Zeit wohl ein Zauberstab gewesen war und mit dem sie das ''templum'' (rechteckige Beobachtungszone) abgrenzten, und die ''trabea'' (Toga entweder rein purpurn oder mit purpurnen, weissen oder scharlachroten Streifen gemustert). Trotz der immer geringer werdenden Tätigkeit, blieb das Augurenamt bis zum Ende der Republik hoch angesehen. | + | Der Dienst der Auguren währte ein Leben lang, jedoch konnten andere Magistrats- und Priesterämter übernommen werden. Ein Augur genoss grosses Ansehen und er hatte bei der Ausübung seiner Pflichten Anrecht auf die [[Toga|''toga praetexta'']] (Toga mit Purpurstreifen). Bei den Spielen durfte er an einem Ehrenplatz teilnehmen. Als Zeichen ihres Amtes trugen sie den ''lituus'' (Krummstab), der in frühester Zeit wohl ein Zauberstab gewesen war und mit dem sie das ''templum'' (rechteckige Beobachtungszone) abgrenzten, und die ''trabea'' ([[Toga]] entweder rein purpurn oder mit purpurnen, weissen oder scharlachroten Streifen gemustert). Trotz der immer geringer werdenden Tätigkeit, blieb das Augurenamt bis zum Ende der Republik hoch angesehen. |
===Tätigkeit=== | ===Tätigkeit=== |