Promagistrat: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Promagistratur kann entweder das Kommando über eine Armee im Krieg gegen einen Feind beinhalten oder die Statthalterschaft über eine Provinz bedeuten. Aus diesem Grund gab es drei verschiedene Arten von Promagistraten, die entweder durch das ''imperium'' charakterisiert waren oder im Zusammenhang mit dem Militär standen. | + | Die Promagistratur kann entweder das Kommando über eine Armee im Krieg gegen einen Feind beinhalten oder die Statthalterschaft über eine [[:Kategorie:Provinz|Provinz]] bedeuten. Aus diesem Grund gab es drei verschiedene Arten von Promagistraten, die entweder durch das ''imperium'' charakterisiert waren oder im Zusammenhang mit dem Militär standen. |
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− | Der ''''' | + | Der '''''Propraetor''''' war üblicherweise ein [[Praetor]], der nach Absolvierung der Praetur (und noch keines Konsulates) als Statthalter in eine Provinz ohne militärisches Kommando entsandt wurde. |
− | Der ''''' | + | Der '''''Proquaestor''''' war eigentlich nur ein Stellvertreter für einen Propraetor. Seine Tätigkeit resultierte aus den Aufgaben des Provinzquaestors. Proquaestoren wurden - vor allem für Übergangslösungen - nur äusserst selten ernannt. |
Promagistrate wurden gewöhnlich per Senatsbeschluss ernannt. Dabei griff man auf ehemalige Magistrate zurück. Später berief man Magistrate, die gerade amtierten oder die am Ende ihrer Amtszeit angelangt waren. Auch reine Privatleute, die nie die Ämterlaufbahn durchlaufen haben, konnten zu Promagistraten bestimmt werden. Diese Verfahrensweise war zuvor nur selten praktiziert worden. | Promagistrate wurden gewöhnlich per Senatsbeschluss ernannt. Dabei griff man auf ehemalige Magistrate zurück. Später berief man Magistrate, die gerade amtierten oder die am Ende ihrer Amtszeit angelangt waren. Auch reine Privatleute, die nie die Ämterlaufbahn durchlaufen haben, konnten zu Promagistraten bestimmt werden. Diese Verfahrensweise war zuvor nur selten praktiziert worden. | ||
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− | Vorerst war noch festgelegt worden, dass zwischen einer ordentlichen Magistratur und einem Promagistrat fünf Jahre zu liegen haben, doch hob der Consul Pompeius diese Beschränkung 52 v.Chr. offiziell auf. Die Promagistratur war somit unabhängig vom ''[[ | + | Vorerst war noch festgelegt worden, dass zwischen einer ordentlichen Magistratur und einem Promagistrat fünf Jahre zu liegen haben, doch hob der Consul Pompeius diese Beschränkung 52 v.Chr. offiziell auf. Die Promagistratur war somit unabhängig vom ''[[Cursus Honorum]]'' geworden. Mit der Errichtung des Kaiserreiches wurden aus den Promagistraten die kaiserlichen Provinzstatthalter. |
Version vom 13. September 2006, 14:27 Uhr
Ein Promagistrat stellte eine Person dar, die mit der Machtfülle eines Magistrats ausgestattet war, das sich allerdings nur auf Gebiete ausserhalb des stadtrömischen Pomeriums (= rechtliche Stadtgrenze) erstreckte.
Die Promagistratur kann entweder das Kommando über eine Armee im Krieg gegen einen Feind beinhalten oder die Statthalterschaft über eine Provinz bedeuten. Aus diesem Grund gab es drei verschiedene Arten von Promagistraten, die entweder durch das imperium charakterisiert waren oder im Zusammenhang mit dem Militär standen.
Der Proconsul war in der Regel ein Consul, dessen Imperium man verlängert hatte, um es zu ermöglichen, dass er den begonnenen Krieg gegen einen Feind unter seiner Führung beenden konnte. Seit der Mitte des 2.Jh.v.Chr. tauchen die Proconsuln als Statthalter der Provinzen auf. Im Kaiserreich waren die Proconsuln die Statthalter der konsularisch-senatorischen Provinzen, z.B. der Provinz Africa.
Der Propraetor war üblicherweise ein Praetor, der nach Absolvierung der Praetur (und noch keines Konsulates) als Statthalter in eine Provinz ohne militärisches Kommando entsandt wurde.
Der Proquaestor war eigentlich nur ein Stellvertreter für einen Propraetor. Seine Tätigkeit resultierte aus den Aufgaben des Provinzquaestors. Proquaestoren wurden - vor allem für Übergangslösungen - nur äusserst selten ernannt.
Promagistrate wurden gewöhnlich per Senatsbeschluss ernannt. Dabei griff man auf ehemalige Magistrate zurück. Später berief man Magistrate, die gerade amtierten oder die am Ende ihrer Amtszeit angelangt waren. Auch reine Privatleute, die nie die Ämterlaufbahn durchlaufen haben, konnten zu Promagistraten bestimmt werden. Diese Verfahrensweise war zuvor nur selten praktiziert worden.
Theoretisch war der Promagistrat einem echten Magistrat untergeordnet, da er seine Amtsgewalt ausserhalb der Hauptstadt ausübte. Im Gegensatz zu den städtischen Ämtern, die auf ein Jahr befristet waren, wurde der Promagistrat vom Senat für eine bestimmte Amtszeit (üblicherweise einige Jahre) ernannt.
Durch die Reformen Sullas waren Konsulat und Praetur zu reinen Stadtmagistraten geworden (bis dahin konnten beide Magistrate Heere im Felde führen) und es konnten nur mehr Promagistrate militärische Kommandos ausserhalb Italiens ausüben und als Statthalter in die Provinzen geschickt werden.
Vorerst war noch festgelegt worden, dass zwischen einer ordentlichen Magistratur und einem Promagistrat fünf Jahre zu liegen haben, doch hob der Consul Pompeius diese Beschränkung 52 v.Chr. offiziell auf. Die Promagistratur war somit unabhängig vom Cursus Honorum geworden. Mit der Errichtung des Kaiserreiches wurden aus den Promagistraten die kaiserlichen Provinzstatthalter.