Ordo Decurionum: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | August Fr. Pauly, Georg Wissowa: ''Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft.''<br> | ||
+ | Geza Alföldy, ''Römische Sozialgeschichte'', 2. Auflage, Wiesbaden 1979<br> | ||
+ | Werner Dahlheim, ''Die griechisch römische Antike, Band 2: Rom'', 3. Auflage, München 1997<br> | ||
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Version vom 5. April 2007, 01:25 Uhr
Als ordo decurionum bezeichnet man den Stadtadel einer römischen Stadt (Municipium, Colonia). Dieser bildete den Decurionen-Rat, bzw. Stadtrat, der den römischen Senat als Vorbild hat und ähnlich aufgebaut ist. Der Einfluss des ordo decurionum beschränkt sich im Gegensatz zum ordo senatorius und ordo equester auf die Stadt, in welcher er verliehen worde.
Um in den ordo decurionum aufgenommen zu werden, muss man einige Voraussetzungen erfüllen, die aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. Zum einen musste man freigeborener Bürger dieser Stadt sein und keine Straftat begangen haben. Zum anderen war ein guter Ruf und hohes Ansehen von Vorteil. Desweiteren musste man einen Zensus erbringen, der von Stadt zu Stadt unterschiedlich war. Dieser lag aber häufig in der Nähe von 100.000 Sesterzen. [1]
Über die Aufnahme entschieden in der Regel die Mitglieder des ordo decurionum, die in der Regel gewesene Magistrate (Aedilen, Quaestoren) und Duumviri waren. Aber auch durch das erreichen dieser Ämter wurde man automatisch in den ordo aufgenommen.
Auf die Decurionen kamen allerdings neben dem Aufnahmegeld auch weitere große Kosten zu.[2] So erwartete man von ihnen, dass sie Projekte der Stadt finanzierten. D.h. sie finanzierten Bauten, Spiele, sorgten für die Wasser und Nahrungsversorgung und hatten die Pflicht die Steuern der Stadt aufzutreiben.[3]
Ihre Aufgaben beschränkten sich aber nicht nur auf finanzielle Zuwendungen an die Stadt. Die Magistrate, die aus dem Ordo kamen sprachen Recht, verwalteten die Kassen, übten polizeiliche Funktionen aus und kümmerten sich um die Kulte.
Eine typische Abfolge von Ämtern sah wie folgt aus:
Zuerst wurde ein Decurio aedilis, dann duumvir, bzw. quattuorvir aedilicia potestate, war also so eine Art Vizebürgermeister, bis er dann Bürgermeister (Duumvir) wurde. Im standen dann auch Ämter wie die Quaestur in einer Stadt offen. Auch die städtischen ehrenamtlichen Priesterämter in der Stadt waren begehrt.[4] Die Ämter konnte man dann beliebig wiederholen.
Mit der Mitgliedschaft im ordo decurionum einer Stadt waren vielfach Ehren verbunden. So zum einem auch Ehrenplätze im städtischen Theater.
Die Zahl der Decurionen dürfte im gesamten Reich zwischen 100000 und 150000 gelegen haben.
Literatur
August Fr. Pauly, Georg Wissowa: Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft.
Geza Alföldy, Römische Sozialgeschichte, 2. Auflage, Wiesbaden 1979
Werner Dahlheim, Die griechisch römische Antike, Band 2: Rom, 3. Auflage, München 1997
[1] Dig. 50,2,5-7
[2] Dig. 50,4,14,1
[3] Dig. 50,4,10 f
[4] Alföldy, 1979. S. 115