Municipium: Unterschied zwischen den Versionen
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Als ''Municipia'' wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen Städte Latiums bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (''Munera'') hatten wie die römischen Bürger. Die ''[[Lex Julia municipalis]]'' von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum ''Municipium'' mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Mit der Einrichtung von [[:Kategorie:Provinz|Provinzen]] wurde der Begriff im Sinne eines "Stadtrechtes" auf die Hauptorte von ''[[Civitas|Civitates]]'' übertragen. Der Status eines ''Municipiums'' ist der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen kann; darüber liegt der einer ''[[Colonia]]''. | Als ''Municipia'' wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen Städte Latiums bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (''Munera'') hatten wie die römischen Bürger. Die ''[[Lex Julia municipalis]]'' von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum ''Municipium'' mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Mit der Einrichtung von [[:Kategorie:Provinz|Provinzen]] wurde der Begriff im Sinne eines "Stadtrechtes" auf die Hauptorte von ''[[Civitas|Civitates]]'' übertragen. Der Status eines ''Municipiums'' ist der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen kann; darüber liegt der einer ''[[Colonia]]''. | ||
− | Seit | + | Seit Caesar wurden auch nicht-italische Orte zu Municipa ernannt, und mit Augustus fand M. Verwendung als genereller Begriff für Orte, die keine Coloniae waren. |
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Version vom 12. November 2008, 17:44 Uhr
Als Municipia wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen Städte Latiums bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (Munera) hatten wie die römischen Bürger. Die Lex Julia municipalis von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum Municipium mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Mit der Einrichtung von Provinzen wurde der Begriff im Sinne eines "Stadtrechtes" auf die Hauptorte von Civitates übertragen. Der Status eines Municipiums ist der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen kann; darüber liegt der einer Colonia.
Seit Caesar wurden auch nicht-italische Orte zu Municipa ernannt, und mit Augustus fand M. Verwendung als genereller Begriff für Orte, die keine Coloniae waren.
Quelle (partiell): Wikipedia
Literatur:
Th. Fischer (Hrsg.), Die römischen Provinzen, Stuttgart 2001, S. 51-56
M. Wamser (Hrsg.), Die römer zwischen Alpen und Nordmeer, Mainz 2000, S. 98-107