Witwen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Ca. 57,4 % der in Rom bestandenen Ehen wurden durch den Tod des Mannes beendet (Im Vergleich 42.6 % durch den Tod der Frau). [1] Dies kam dadurch zustande, dass zum einem die Frauen im Gegensatz zu den Männern bei der Heirat jünger waren [2], als die Frauen und das Untersuchungen zeige, dass Frauen eine längere [[Lebenserwartung]] als Männer besaßen und besitzen. Hinzu kam ein Schub von Witwen zu Kriegszeiten. | |
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Witwen hatten es nicht immer leicht, sich wieder zu verheiraten. Gerade wenn ihr Alter über 30 Jahre war. [3] Andererseits war ihnen die Neuheirat gesetzlich vorgeschrieben, so fern sie keine drei Kinder aus der Ehe mitbrachten. So hatten sie innerhalb von zwei Jahren wieder zu heiraten. [4] Auch war eine Trauerzeit von zehn Monaten für sie festgeschrieben. Ca. ¼ (?) der Witwen heirateten erneut. [5] scharfen Regelungen für Frauen gründeten auf den Frauenmangel im antiken Rom, da es eine Übersterblichkeit von Frauen im gebärfähigen Alter gab und der Fortbestand gesichert werden muss. [6] | Witwen hatten es nicht immer leicht, sich wieder zu verheiraten. Gerade wenn ihr Alter über 30 Jahre war. [3] Andererseits war ihnen die Neuheirat gesetzlich vorgeschrieben, so fern sie keine drei Kinder aus der Ehe mitbrachten. So hatten sie innerhalb von zwei Jahren wieder zu heiraten. [4] Auch war eine Trauerzeit von zehn Monaten für sie festgeschrieben. Ca. ¼ (?) der Witwen heirateten erneut. [5] scharfen Regelungen für Frauen gründeten auf den Frauenmangel im antiken Rom, da es eine Übersterblichkeit von Frauen im gebärfähigen Alter gab und der Fortbestand gesichert werden muss. [6] | ||
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Der Verbleib der Witwe regelte sich zum einem nach der Heiratsart und zum anderen nach dem Kinderreichtum. | Der Verbleib der Witwe regelte sich zum einem nach der Heiratsart und zum anderen nach dem Kinderreichtum. | ||
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, dann durfte sie in der Regel im Haushalt ihres verstorbenen Gemahls bleiben, doch war es seine ‚Sine-Manus’-[[Ehe]], dann ging die Witwe in der Regel zurück in den Haushalt ihrer Eltern. Die erwies sich aber nicht immer als leicht, denn oft war der Vater der Witwe bereist tot. Daher fand sie häufig bei ihrem Bruder Unterkunft. (7) Auch konnte sie bei ihrem erwachsenen (unverheirateten) Sohn unterkommen. | , dann durfte sie in der Regel im Haushalt ihres verstorbenen Gemahls bleiben, doch war es seine ‚Sine-Manus’-[[Ehe]], dann ging die Witwe in der Regel zurück in den Haushalt ihrer Eltern. Die erwies sich aber nicht immer als leicht, denn oft war der Vater der Witwe bereist tot. Daher fand sie häufig bei ihrem Bruder Unterkunft. (7) Auch konnte sie bei ihrem erwachsenen (unverheirateten) Sohn unterkommen. | ||
− | Ein Sonderfall bildet der Umstand, wenn die Ehe Kinder hervorbrachte. Dadurch entstand trotz einer ‚Sine-Manus’-Ehe eine enge Bindung zu der Familie des Verstorbenen, so dass sie dadurch oft in dessen Familie verblieb. (8) | + | Ein Sonderfall bildet der Umstand, wenn die [[Ehe]] Kinder hervorbrachte. Dadurch entstand trotz einer ‚Sine-Manus’-Ehe eine enge Bindung zu der Familie des Verstorbenen, so dass sie dadurch oft in dessen Familie verblieb. (8) |
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Für Witwer bestand nicht die zwingende Pflicht erneut zu heiraten. Auch eine Trauerzeit war für sie nicht vorgeschrieben. Dadurch geschah es nicht selten, dass Witwer nicht wieder heirateten. Dies hatte aber nichts mit einer möglichen Pietät zu seiner verstorbenen Frau zutun. Eher lag es daran, dass die Rolle der Frau in der Familie eindeutig im häuslichen Bereich zu suchen ist. Sie kümmerte sich um die Verwaltung des Haushalts. [9] Zwar gab es auch Männer, die aus diesem Grunde wieder heirateten, doch konnten diese Aufgaben auch von Sklaven erledigt werden. Auch kann davon ausgegangen werde, dass der Altersunterschied zwischen Witwer und einer möglichen Heiratskandidatin so groß war, dass es eine Heirat zu öffentlicher Missbilligung führen konnte, da man annahm, dass ein Ehebruch durch die jüngere Frau provoziert wird. [10] | Für Witwer bestand nicht die zwingende Pflicht erneut zu heiraten. Auch eine Trauerzeit war für sie nicht vorgeschrieben. Dadurch geschah es nicht selten, dass Witwer nicht wieder heirateten. Dies hatte aber nichts mit einer möglichen Pietät zu seiner verstorbenen Frau zutun. Eher lag es daran, dass die Rolle der Frau in der Familie eindeutig im häuslichen Bereich zu suchen ist. Sie kümmerte sich um die Verwaltung des Haushalts. [9] Zwar gab es auch Männer, die aus diesem Grunde wieder heirateten, doch konnten diese Aufgaben auch von Sklaven erledigt werden. Auch kann davon ausgegangen werde, dass der Altersunterschied zwischen Witwer und einer möglichen Heiratskandidatin so groß war, dass es eine Heirat zu öffentlicher Missbilligung führen konnte, da man annahm, dass ein Ehebruch durch die jüngere Frau provoziert wird. [10] | ||
Außerdem stellten sich nicht selten die Kinder des Witwers gegen eine neuen Heirat und es kam zu Streitigkeiten zwischen den Kindern und der neuen Frau. [11] | Außerdem stellten sich nicht selten die Kinder des Witwers gegen eine neuen Heirat und es kam zu Streitigkeiten zwischen den Kindern und der neuen Frau. [11] | ||
− | Eine sozial akzeptierte Lösung war das Konkubinat. [12] | + | Eine sozial akzeptierte Lösung war das [[Konkubinat]]. [12] |
− | + | [1] Krause, 1994 S. 35<br> | |
− | + | [2] Krause, 1994 S. 45 Krause nennt einen durchschnittlichen Altersunterschied von 7-8 Jahren<br> | |
− | + | [3] Krause, S. 81<br> | |
− | + | [4] Ulp. Reg. 14 (FIRA II 277)<br> | |
− | + | [5] Krause, S. 72<br> | |
− | + | [6] Ulp.Reg. 16, 1 (FIRA 278) Eine Frau musste spätestens mit dem 25 Lebensjahr ein Kind aus einer Ehe vorweisen können<br> | |
− | + | [7] Plaut. Aul. 120 ff; Cic. Cluent. 113, 16<br> | |
− | + | [8] Liv. 42,34,3 f<br> | |
− | + | [9] Tert. Castit. 12, 1 f (CCCL 2,1251)<br> | |
− | + | [10] Mart. 10,43<br> | |
− | + | [11] Cic. Alt. 14,17,3<br> | |
− | + | [12] Sen. Benef. 1,9,4<br> | |
Jens-Uwe Krause, Witwen und Waisen im römischen Reich, Stuttgart 1994 3 Bände | Jens-Uwe Krause, Witwen und Waisen im römischen Reich, Stuttgart 1994 3 Bände | ||
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Aktuelle Version vom 8. November 2009, 17:51 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Witwen und Witwer im antiken Rom
Ca. 57,4 % der in Rom bestandenen Ehen wurden durch den Tod des Mannes beendet (Im Vergleich 42.6 % durch den Tod der Frau). [1] Dies kam dadurch zustande, dass zum einem die Frauen im Gegensatz zu den Männern bei der Heirat jünger waren [2], als die Frauen und das Untersuchungen zeige, dass Frauen eine längere Lebenserwartung als Männer besaßen und besitzen. Hinzu kam ein Schub von Witwen zu Kriegszeiten.
Wiederverheiratung von Witwen
Witwen hatten es nicht immer leicht, sich wieder zu verheiraten. Gerade wenn ihr Alter über 30 Jahre war. [3] Andererseits war ihnen die Neuheirat gesetzlich vorgeschrieben, so fern sie keine drei Kinder aus der Ehe mitbrachten. So hatten sie innerhalb von zwei Jahren wieder zu heiraten. [4] Auch war eine Trauerzeit von zehn Monaten für sie festgeschrieben. Ca. ¼ (?) der Witwen heirateten erneut. [5] scharfen Regelungen für Frauen gründeten auf den Frauenmangel im antiken Rom, da es eine Übersterblichkeit von Frauen im gebärfähigen Alter gab und der Fortbestand gesichert werden muss. [6]
Verbleib von Witwen
Der Verbleib der Witwe regelte sich zum einem nach der Heiratsart und zum anderen nach dem Kinderreichtum. War es eine ‚Manus’- , dann durfte sie in der Regel im Haushalt ihres verstorbenen Gemahls bleiben, doch war es seine ‚Sine-Manus’-Ehe, dann ging die Witwe in der Regel zurück in den Haushalt ihrer Eltern. Die erwies sich aber nicht immer als leicht, denn oft war der Vater der Witwe bereist tot. Daher fand sie häufig bei ihrem Bruder Unterkunft. (7) Auch konnte sie bei ihrem erwachsenen (unverheirateten) Sohn unterkommen. Ein Sonderfall bildet der Umstand, wenn die Ehe Kinder hervorbrachte. Dadurch entstand trotz einer ‚Sine-Manus’-Ehe eine enge Bindung zu der Familie des Verstorbenen, so dass sie dadurch oft in dessen Familie verblieb. (8)
Wiederverheiratung von Witwern
Für Witwer bestand nicht die zwingende Pflicht erneut zu heiraten. Auch eine Trauerzeit war für sie nicht vorgeschrieben. Dadurch geschah es nicht selten, dass Witwer nicht wieder heirateten. Dies hatte aber nichts mit einer möglichen Pietät zu seiner verstorbenen Frau zutun. Eher lag es daran, dass die Rolle der Frau in der Familie eindeutig im häuslichen Bereich zu suchen ist. Sie kümmerte sich um die Verwaltung des Haushalts. [9] Zwar gab es auch Männer, die aus diesem Grunde wieder heirateten, doch konnten diese Aufgaben auch von Sklaven erledigt werden. Auch kann davon ausgegangen werde, dass der Altersunterschied zwischen Witwer und einer möglichen Heiratskandidatin so groß war, dass es eine Heirat zu öffentlicher Missbilligung führen konnte, da man annahm, dass ein Ehebruch durch die jüngere Frau provoziert wird. [10] Außerdem stellten sich nicht selten die Kinder des Witwers gegen eine neuen Heirat und es kam zu Streitigkeiten zwischen den Kindern und der neuen Frau. [11] Eine sozial akzeptierte Lösung war das Konkubinat. [12]
[1] Krause, 1994 S. 35
[2] Krause, 1994 S. 45 Krause nennt einen durchschnittlichen Altersunterschied von 7-8 Jahren
[3] Krause, S. 81
[4] Ulp. Reg. 14 (FIRA II 277)
[5] Krause, S. 72
[6] Ulp.Reg. 16, 1 (FIRA 278) Eine Frau musste spätestens mit dem 25 Lebensjahr ein Kind aus einer Ehe vorweisen können
[7] Plaut. Aul. 120 ff; Cic. Cluent. 113, 16
[8] Liv. 42,34,3 f
[9] Tert. Castit. 12, 1 f (CCCL 2,1251)
[10] Mart. 10,43
[11] Cic. Alt. 14,17,3
[12] Sen. Benef. 1,9,4
Jens-Uwe Krause, Witwen und Waisen im römischen Reich, Stuttgart 1994 3 Bände
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