Relegatio: Unterschied zwischen den Versionen

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Verbannung auf eine Insel. Sie konnte zeitlich begrenzt (ad tempus) oder auf Dauer (in perpetuum) erfolgen. Der Verurteilte behielt hierbei das Bürgerrecht und die Besitz und Testierrechte, anders als beim exilium.  
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Verbannung auf eine Insel. Sie konnte zeitlich begrenzt (''ad tempus'') oder auf Dauer (''in perpetuum'') erfolgen. Der Verurteilte behielt hierbei das [[Bürgerrecht]] und die Besitz- und Testierrechte, anders als beim ''[[exilium]]''.
  
Häufig ist die relegatio begleitet von der sogenannten motio ordine (Ausstoßung aus dem Stand oder einer politischen Körperschaft wie dem Rat oder dem Senat). In der nachaugusteischen Zeit wurden die relegatio und die motio als Strafen für honestiores, hingegen metallum und gladius, opus publicum und zu entehrende Körperstrafen für humiliores in Quellen belegt.
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Häufig ist die ''relegatio'' begleitet von der sogenannten ''motio ordine'' (Ausstoßung aus dem Stand oder einer politischen Körperschaft wie dem Rat oder dem [[Senat]]). In der nachaugusteischen Zeit wurden die ''relegatio'' und die ''motio'' als Strafen für ''honestiores'', hingegen ''[[Strafrecht#Sanktionen|metallum]]'', ''gladius'' und ''opus publicum'' und zu entehrende Körperstrafen für ''humiliores'' in Quellen belegt.
 
 
[[Kategorie:Römisches Recht]]
 

Aktuelle Version vom 16. November 2008, 18:50 Uhr

Verbannung auf eine Insel. Sie konnte zeitlich begrenzt (ad tempus) oder auf Dauer (in perpetuum) erfolgen. Der Verurteilte behielt hierbei das Bürgerrecht und die Besitz- und Testierrechte, anders als beim exilium.

Häufig ist die relegatio begleitet von der sogenannten motio ordine (Ausstoßung aus dem Stand oder einer politischen Körperschaft wie dem Rat oder dem Senat). In der nachaugusteischen Zeit wurden die relegatio und die motio als Strafen für honestiores, hingegen metallum, gladius und opus publicum und zu entehrende Körperstrafen für humiliores in Quellen belegt.