Quaestio: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
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(kein Unterschied)

Version vom 18. Februar 2006, 14:37 Uhr

Wurde ein Sklave des Ehebruchs angeklagt oder als Zeuge geladen, kann der Kläger eine sogenannte quaestio verlangen, ein Frageverfahren verbunden mit Folter.

Der Sklave wurde hierbei in seinem Wert geschätzt, danach befragt und nach dieser quaestio vom Staat erworben (letzteres deswegen, damit gesichert war, daß der Sklave die Wahrheit sagte und nicht aus Furcht vor seinem Herrn falsch oder gar kein Zeugnis ablegte). Wurde der Sklave freigesprochen (bzw. als Zeuge in jedem Fall) hatte der Kläger dem Eigentümer des Sklaven die durch die quaestio erfolgten körperlichen Schäden oder den Tod in doppeltem Wert zu ersetzen. Wegen der quaestio wurden zeitliche Einschränkungen der Freilassung bestimmt, um zu verhindern, daß mögliche Zeugen durch Freilassung entzogen werden, die Sklaven durften nicht vor dem 60. Tag nach Klagseinbringung freigelassen werden.