Parentalia: Unterschied zwischen den Versionen

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13.-21.Februar
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13.-21. [[Februarius|Februar]]
  
Festtage zu Ehren der Verstorbenen. Man suchte die Nähe zu den Verstorbenen, was auch einschloss, auf den Gräbern zu speisen.
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Ein Fest zu Ehren der verstorbenen Vorfahren, der ''divi parentes'' (Geister der verstorbenen Voreltern). Es handelt sich um einen Zeitraum (''dies parentales'') von neun Tagen (''nundinae'', die frühere Wocheneinheit), in welchem die Verstorbenen geehrt wurden. Die Feiertage werden eingeleitet mit einem Opfer der obersten Vestalin, der ''Virgo maxima Vestalis'' am Mittag des 13. und enden mit den [[Feralia]] am 21. Februar. Am folgenden Tag, dem 22. Februar, wurde dann für die noch Lebenden das Familienfest der [[Caristia]] angeschlossen.
  
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Alle Tempel bleiben während Parentalia geschlossen, die Senatoren und Magistrate legen ihre Amtszeichen ab (vorallem die ''toga praetexta'') und es durften keine Feiern, welche glückbringender Vorzeichen bedurften (z.B. Hochzeiten) abgehalten werden. Die Gräber der Angehörigen wurden geschmückt und die Geister der Verstorbenen mit Opfern geehrt. Das Mahl wurde mit den Ahnen geteilt, was auch einschloss auf den Gräbern zu speisen.
  
Quelle: Jörg Rüpke: Die Religion der Römer, C.H. Beck, München 2001, S. 72
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Um die in dieser Zeit umherwandernden Geister der Toten zu besänftigen, wurden in den privaten Haushalten Gaben wie Salz, Brot, Wein und Kränze aufgestellt.
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[[Quellen_zum_Kalender#Inscr|Inscr. It. XIII2]], S. 408; <br>
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Eisenhut, [[Quellen_zum_Kalender#RE|RE]] Suppl. XII, Sp. 979; <br>
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Spira, [[Quellen_zum_Kalender#Pauly|Kl. Pauly]] IV, Sp. 512; <br>
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Le Bonniec, [[Quellen_zum_Kalender#LAW|LAW]], S. 2221; <br>
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[[Quellen_zum_Kalender#Scullard|Scullard]], S. 113; <br>
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Jörg Rüpke, ''Die Religion der Römer'', C.H. Beck, München 2001, S. 72;<br>
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Georg Wissowa: ''Religion und Kultus der Römer'', München 1912, S. 232/233;

Aktuelle Version vom 30. Juni 2006, 14:55 Uhr

13.-21. Februar

Ein Fest zu Ehren der verstorbenen Vorfahren, der divi parentes (Geister der verstorbenen Voreltern). Es handelt sich um einen Zeitraum (dies parentales) von neun Tagen (nundinae, die frühere Wocheneinheit), in welchem die Verstorbenen geehrt wurden. Die Feiertage werden eingeleitet mit einem Opfer der obersten Vestalin, der Virgo maxima Vestalis am Mittag des 13. und enden mit den Feralia am 21. Februar. Am folgenden Tag, dem 22. Februar, wurde dann für die noch Lebenden das Familienfest der Caristia angeschlossen.

Alle Tempel bleiben während Parentalia geschlossen, die Senatoren und Magistrate legen ihre Amtszeichen ab (vorallem die toga praetexta) und es durften keine Feiern, welche glückbringender Vorzeichen bedurften (z.B. Hochzeiten) abgehalten werden. Die Gräber der Angehörigen wurden geschmückt und die Geister der Verstorbenen mit Opfern geehrt. Das Mahl wurde mit den Ahnen geteilt, was auch einschloss auf den Gräbern zu speisen.

Um die in dieser Zeit umherwandernden Geister der Toten zu besänftigen, wurden in den privaten Haushalten Gaben wie Salz, Brot, Wein und Kränze aufgestellt.



Quellen:
Inscr. It. XIII2, S. 408;
Latte, S. 98;
König, S. 48;
Eisenhut, RE Suppl. XII, Sp. 979;
Spira, Kl. Pauly IV, Sp. 512;
Le Bonniec, LAW, S. 2221;
Scullard, S. 113;
Jörg Rüpke, Die Religion der Römer, C.H. Beck, München 2001, S. 72;
Georg Wissowa: Religion und Kultus der Römer, München 1912, S. 232/233;