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− | + | Sie gingen dem Amtsinhaber stets voran um ihm den Weg durch die Menge zu bahnen und - wie bereits angeführt - Respekt zu verschaffen. Durch das ''Imperium'' des Magistrats oblag ihnen anfangs auch noch die Vollstreckung der Todesurteile. Sie trugen als Symbol über Leben und Tod des römischen Bürgers an der linken Schulter die ''[[Fasces]]'' (Rutenbündel). Außerhalb der Stadt Rom wurde in dem Rutenbündel halb verborgen, aber erkennbar ein Beil mitgeführt. "Religiöse" Liktoren hingegen hatten nur zwei zusammengebundene Stäbe zum Zeichen ihres Status´. | |
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Wie einst die Könige, hatten die beiden [[Consul]]n das Recht von je zwölf Liktoren begleitet zu werden. Dem gerade nicht amtierenden Magistrat gingen sie ohne ihre Rutenbündel voran. Der [[Praetor]] konnte sich innerhalb Roms auf zehn, ausserhalb der Stadt auf sechs Liktoren stützen. Kaiserliche Legaten kamen auf fünf. Der [[Dictator]] konnte infolge der Aussergewöhnlichkeit seines Amtes und der Gefahr, die die Krisenzeit für die er gewählt wurde mit sich brachte, über 24 Liktoren verfügen. Die Kaiser beanspruchten ursprünglich zwölf Liktoren. [[Domitian]] erhöhte ihre Zahl auf 24. | Wie einst die Könige, hatten die beiden [[Consul]]n das Recht von je zwölf Liktoren begleitet zu werden. Dem gerade nicht amtierenden Magistrat gingen sie ohne ihre Rutenbündel voran. Der [[Praetor]] konnte sich innerhalb Roms auf zehn, ausserhalb der Stadt auf sechs Liktoren stützen. Kaiserliche Legaten kamen auf fünf. Der [[Dictator]] konnte infolge der Aussergewöhnlichkeit seines Amtes und der Gefahr, die die Krisenzeit für die er gewählt wurde mit sich brachte, über 24 Liktoren verfügen. Die Kaiser beanspruchten ursprünglich zwölf Liktoren. [[Domitian]] erhöhte ihre Zahl auf 24. | ||
− | Plebejische Magistrate hatten kein Anrecht auf sie. Es gab in der römischen Gesellschaft jedoch Personen, die keine Magistrate waren, und die Dienste dieser Leibwache dennoch beanspruchen durften. Dem | + | Plebejische Magistrate hatten kein Anrecht auf sie. Es gab in der römischen Gesellschaft jedoch Personen, die keine Magistrate waren, und die Dienste dieser Leibwache dennoch beanspruchen durften. Dem ''Flamen Dialis'' (Priester des [[Iuppiter]]), wie auch den [[Vestalin]]nen, ging bei ihren Rundgängen durch die Stadt ein Liktor voran. |
− | Die Liktoren rekrutierten sich aus römischen Bürgern und vor allem Freigelassenen. Der dem Magistrat zunächst gehende Liktor wurde als | + | Die Liktoren rekrutierten sich aus römischen Bürgern und vor allem Freigelassenen. Der dem Magistrat zunächst gehende Liktor wurde als ''Lictor primus'' oder ''Lictor proximus'' bezeichnet. Die Statthalter in den [[:Kategorie:Provinz|Provinzen]] besassen ähnliche Formationen, die ''Statores'' genannt wurden. |
Quelle: ''ImperiumRomanum.com'' | Quelle: ''ImperiumRomanum.com'' |
Aktuelle Version vom 3. April 2007, 16:53 Uhr
Die Lictores waren ursprünglich jene Diener des römischen Königs, die ihn als Leibgarde beschützen sollten. Mit der Errichtung der Republik wies man sie jenen Magistraten zu, die über das Imperium verfügten. In der Kaiserzeit standen sie dadurch auch dem Kaiser zu. Auch einige religiöse Würdenträger (z.B. Pontifices) hatten das Recht auf Liktoren, diese unterschieden sich jedoch ein wenig von ihren Kollegen.
Es zeigte sich aber bald, dass diese Leibwache zu schwach war, um die Magistrate - besonders in Krisensituationen oder im Feld - zu schützen. Deshalb wurden nach und nach die Extraordinarii mit dem Schutz der Consuln, die ja auch Feldherrn waren, beauftragt. Aus beiden Formationen sollten sich schliesslich die Prätorianer entwickeln. Aus Tradition wurden die Liktoren jedoch beibehalten, verschafften sie doch alleine durch ihr Auftreten Respekt.
Sie gingen dem Amtsinhaber stets voran um ihm den Weg durch die Menge zu bahnen und - wie bereits angeführt - Respekt zu verschaffen. Durch das Imperium des Magistrats oblag ihnen anfangs auch noch die Vollstreckung der Todesurteile. Sie trugen als Symbol über Leben und Tod des römischen Bürgers an der linken Schulter die Fasces (Rutenbündel). Außerhalb der Stadt Rom wurde in dem Rutenbündel halb verborgen, aber erkennbar ein Beil mitgeführt. "Religiöse" Liktoren hingegen hatten nur zwei zusammengebundene Stäbe zum Zeichen ihres Status´.
Wie einst die Könige, hatten die beiden Consuln das Recht von je zwölf Liktoren begleitet zu werden. Dem gerade nicht amtierenden Magistrat gingen sie ohne ihre Rutenbündel voran. Der Praetor konnte sich innerhalb Roms auf zehn, ausserhalb der Stadt auf sechs Liktoren stützen. Kaiserliche Legaten kamen auf fünf. Der Dictator konnte infolge der Aussergewöhnlichkeit seines Amtes und der Gefahr, die die Krisenzeit für die er gewählt wurde mit sich brachte, über 24 Liktoren verfügen. Die Kaiser beanspruchten ursprünglich zwölf Liktoren. Domitian erhöhte ihre Zahl auf 24.
Plebejische Magistrate hatten kein Anrecht auf sie. Es gab in der römischen Gesellschaft jedoch Personen, die keine Magistrate waren, und die Dienste dieser Leibwache dennoch beanspruchen durften. Dem Flamen Dialis (Priester des Iuppiter), wie auch den Vestalinnen, ging bei ihren Rundgängen durch die Stadt ein Liktor voran.
Die Liktoren rekrutierten sich aus römischen Bürgern und vor allem Freigelassenen. Der dem Magistrat zunächst gehende Liktor wurde als Lictor primus oder Lictor proximus bezeichnet. Die Statthalter in den Provinzen besassen ähnliche Formationen, die Statores genannt wurden.
Quelle: ImperiumRomanum.com