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+ | Als Rom noch Monarchie war und der König verstarb, so gab es ein interregnum (Zeit zwischen zwei Herrschern). Auch nach der Vertreibung der Könige blieb dieser Begriff bestehen für den Fall, dass beide [[Consul|Consuln]] während ihrer Amtszeit starben oder aus anderen Gründen ausschieden. | ||
− | In ältester Zeit hatte der Senat das Recht der Auspizien gehabt und übte es in diesem Fall aus. Er loste mit dem interrex einen Zwischenkönig aus seinen Reihen aus, der die gleichen Befugnisse wie ein echter König hatte. Um Machtmissbrauch zu vermeiden, amtierte er nur für fünf Tage. Nach Ablauf dieser Frist ernannte der interrex seinen Nachfolger und so weiter. Damit überbrückte man die Zeit bis zu den Neuwahlen der [[Consul]] | + | In ältester Zeit hatte der [[Senat]] das Recht der [[Auspizien]] gehabt und übte es in diesem Fall aus. Er loste mit dem ''interrex'' einen Zwischenkönig aus seinen Reihen aus, der die gleichen Befugnisse wie ein echter König hatte. Um Machtmissbrauch zu vermeiden, amtierte er nur für fünf Tage. Nach Ablauf dieser Frist ernannte der ''interrex'' seinen Nachfolger und so weiter. Damit überbrückte man die Zeit bis zu den Neuwahlen der [[Consul|Consuln]] (Während des Königtums bis zur Bestellung eines neuen Königs). |
Wichtigste Aufgaben waren nach Ausfall der höchsten Staatsämter die ordnungsgemässe Durchführung der Wahlen, die Übergaben der Staatsämter und die Beachtung der religiösen Formen. | Wichtigste Aufgaben waren nach Ausfall der höchsten Staatsämter die ordnungsgemässe Durchführung der Wahlen, die Übergaben der Staatsämter und die Beachtung der religiösen Formen. | ||
− | In das Amt des interrex konnten nur patrizische Senatoren gewählt werden. Die [[Consul]] | + | In das Amt des ''interrex'' konnten nur patrizische Senatoren gewählt werden. Die [[Consul|Consuln]], die nach einem derartigen ''interregnum'' nachgewählt wurden nannte man Suffektconsuln. Mit der Errichtung des Kaiserreiches verschwand diese alte Einrichtung aus der römischen Verfassungspraxis. |
Aktuelle Version vom 3. April 2007, 16:53 Uhr
Als Rom noch Monarchie war und der König verstarb, so gab es ein interregnum (Zeit zwischen zwei Herrschern). Auch nach der Vertreibung der Könige blieb dieser Begriff bestehen für den Fall, dass beide Consuln während ihrer Amtszeit starben oder aus anderen Gründen ausschieden.
In ältester Zeit hatte der Senat das Recht der Auspizien gehabt und übte es in diesem Fall aus. Er loste mit dem interrex einen Zwischenkönig aus seinen Reihen aus, der die gleichen Befugnisse wie ein echter König hatte. Um Machtmissbrauch zu vermeiden, amtierte er nur für fünf Tage. Nach Ablauf dieser Frist ernannte der interrex seinen Nachfolger und so weiter. Damit überbrückte man die Zeit bis zu den Neuwahlen der Consuln (Während des Königtums bis zur Bestellung eines neuen Königs).
Wichtigste Aufgaben waren nach Ausfall der höchsten Staatsämter die ordnungsgemässe Durchführung der Wahlen, die Übergaben der Staatsämter und die Beachtung der religiösen Formen.
In das Amt des interrex konnten nur patrizische Senatoren gewählt werden. Die Consuln, die nach einem derartigen interregnum nachgewählt wurden nannte man Suffektconsuln. Mit der Errichtung des Kaiserreiches verschwand diese alte Einrichtung aus der römischen Verfassungspraxis.