Pontifex maximus: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der oberste Priester hatte nicht nur die Aufsicht über alle anderen Mitglieder und die Kulte, sondern er war zugleich der Hüter des | + | Der oberste Priester hatte nicht nur die Aufsicht über alle anderen Mitglieder und die Kulte, sondern er war zugleich der Hüter des [[Vesta]]kultes. In dieser Eigenschaft wurde er auch ''pontifex Vestae'' genannt. Damit kam ihm zweifaches Disziplinarrecht zu; einerseits gegenüber seinen Kollegiumsmitgliedern, andererseits gegenüber den [[Vestalin]]nen. |
− | Das Amt war hoch angesehen und es bewarben sich nur die vornehmsten Männer. Nur in Ausnahmesituationen konnte jemand | + | Das Amt war hoch angesehen und es bewarben sich in der [[Republik]] nur die vornehmsten Männer. Nur in Ausnahmesituationen konnte jemand ''pontifex maximus'' werden, der noch nie das [[Consul|Konsulat]] inne gehabt hatte. Beispiele hierfür sind Publius Licinius Crassus 212 v. Chr. und [[Gaius Iulius Caesar (2)|Gaius Iulius Caesar]] 63 v. Chr. |
− | Der letzte | + | Der letzte ''pontifex maximus'' der Republik war [[Marcus Aemilius Lepidus (3)|Marcus Aemilius Lepidus]]. Nach seinem Tod im Jahre 12 v. Chr. ließ sich [[Augustus]] selbst zum obersten Priester wählen. Seit diesem Zeitpunkt war das Amt mit dem Kaisertitel verbunden. Die laufenden Geschäfte im Kollegium wurden von einem ''pontifex pro magistro'' wahrgenommen. Auch die ersten christlichen Kaiser nahmen den Titel an und erst Kaiser [[Gratian]] zog einen Schlussstrich unter das Relikt heidnischer Religion indem er unter dem Einfluss des Papstes Damasus den Titel ablegte. Dennoch blieb die Würde eines ''pontifex maximus'' erhalten. Zuerst nur theoretisch, ging der Titel im 5. Jh. n. Chr. auf den Papst über. |
Aktuelle Version vom 18. Juli 2014, 19:39 Uhr
Der pontifex maximus war der Vorsteher des collegium pontificum, galt als Vorgesetzter der anderen Mitglieder und vertrat das Kollegium nach außen. Seit dem 3. Jh. v. Chr. wurde er von 17 der 21 tribus Roms gewählt.
Der oberste Priester hatte nicht nur die Aufsicht über alle anderen Mitglieder und die Kulte, sondern er war zugleich der Hüter des Vestakultes. In dieser Eigenschaft wurde er auch pontifex Vestae genannt. Damit kam ihm zweifaches Disziplinarrecht zu; einerseits gegenüber seinen Kollegiumsmitgliedern, andererseits gegenüber den Vestalinnen.
Das Amt war hoch angesehen und es bewarben sich in der Republik nur die vornehmsten Männer. Nur in Ausnahmesituationen konnte jemand pontifex maximus werden, der noch nie das Konsulat inne gehabt hatte. Beispiele hierfür sind Publius Licinius Crassus 212 v. Chr. und Gaius Iulius Caesar 63 v. Chr.
Der letzte pontifex maximus der Republik war Marcus Aemilius Lepidus. Nach seinem Tod im Jahre 12 v. Chr. ließ sich Augustus selbst zum obersten Priester wählen. Seit diesem Zeitpunkt war das Amt mit dem Kaisertitel verbunden. Die laufenden Geschäfte im Kollegium wurden von einem pontifex pro magistro wahrgenommen. Auch die ersten christlichen Kaiser nahmen den Titel an und erst Kaiser Gratian zog einen Schlussstrich unter das Relikt heidnischer Religion indem er unter dem Einfluss des Papstes Damasus den Titel ablegte. Dennoch blieb die Würde eines pontifex maximus erhalten. Zuerst nur theoretisch, ging der Titel im 5. Jh. n. Chr. auf den Papst über.