Strafen (Militär): Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die Einhaltung von Disziplin und Ordnung war ein tragendes Element der römischen Armee und wurde neben dem täglichen Drill durch die Androhung und Verhängung von teilweise drakonischen Strafen gewährleistet. Grundsätzlich oblag die Auswahl der Strafe dem jeweiligen Disziplinarvorgesetzten des betroffenen Soldaten, wobei in der Kaiserzeit bei der [[Todesstrafe]] Ausnahmen gemacht wurden. Disziplinarvorgesetzte der Mannschaftsdienstgrade waren primär die [[Centurio|Centurionen]], darüber hinaus der Legionskommandeur. Stabsoffiziere unterstanden ausschließlich der Disziplinargewalt des Kaisers. | ||
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Als alternative harte Strafmaßnahme stand die unehrenhafte Entlassung (''missio ignominiosa'') zur Verfügung. Der Soldat verlor damit nicht nur seinen Beruf, sondern auch alle ihm im Falle einer ehrenvollen Entlassung zustehenden Privilegien und Belohnungen. | Als alternative harte Strafmaßnahme stand die unehrenhafte Entlassung (''missio ignominiosa'') zur Verfügung. Der Soldat verlor damit nicht nur seinen Beruf, sondern auch alle ihm im Falle einer ehrenvollen Entlassung zustehenden Privilegien und Belohnungen. |
Aktuelle Version vom 23. Januar 2015, 10:23 Uhr
Die Einhaltung von Disziplin und Ordnung war ein tragendes Element der römischen Armee und wurde neben dem täglichen Drill durch die Androhung und Verhängung von teilweise drakonischen Strafen gewährleistet. Grundsätzlich oblag die Auswahl der Strafe dem jeweiligen Disziplinarvorgesetzten des betroffenen Soldaten, wobei in der Kaiserzeit bei der Todesstrafe Ausnahmen gemacht wurden. Disziplinarvorgesetzte der Mannschaftsdienstgrade waren primär die Centurionen, darüber hinaus der Legionskommandeur. Stabsoffiziere unterstanden ausschließlich der Disziplinargewalt des Kaisers.
Inhaltsverzeichnis
Leichte individuelle Strafen
Für kleinere Vergehen einzelner Soldaten, beispielsweise Mängel bei der Stubenkontrolle oder unzureichende Leistungen auf dem Exerzierplatz, konnten von den Centurionen eigenständig leichte Strafen erteilt werden. Dazu gehörten Strafübungen, Strafwachen, Ausgangssperren und niedrige Arbeitsdienste. Besonders alltäglich war die körperliche Bestrafung (castigatio) in Form von Prügeln mit der Vitis, dem Rebstock des Centurio.
Mittlere individuelle Strafen
Bei größeren Vergehend konnten vom Legionskommandeur Soldabzüge, Degradierungen (gradus deiectio) und Strafversetzungen (militiae mutatio) zu einer wenig angesehen Einheit (vom Heer zur Marine; von der Legion zu den Auxiliaren; von der Kavallerie zur Infanterie) verhängt werden. Ebenfalls vom Legionskommandeur angeordet wurde Haft oder die Weisung, einen Tag lang ohne cingulum militare vor dem Stabsgebäude am Pranger stehen zu müssen.
Schwere individuelle Strafen
Die schwerste denkbare Strafe war die Todesstrafe, die nur vom Kaiser als Oberfehlshaber und seinem zuständigen Provinzstatthalter ausgesprochen werden konnte. Sie stand auf Wachvergehen und schweren Ungehorsam sowie gegen Wiederholungstäter bei leichteren Fällen, konnte aber auch gegen überführte Sodomisten und Diebe verhängt werden. Die Durchführung erfolgt in der Regel in Form des fustuariums (von lat. fustis - Prügel, Stock), bei dem der betroffene Soldat von den Kameraden, die er durch seine Verfehlung in Gefahr gebracht hatte, zu Tode geprügelt oder gesteinigt wurde.
Als alternative harte Strafmaßnahme stand die unehrenhafte Entlassung (missio ignominiosa) zur Verfügung. Der Soldat verlor damit nicht nur seinen Beruf, sondern auch alle ihm im Falle einer ehrenvollen Entlassung zustehenden Privilegien und Belohnungen.
Kollektive Strafen
Neben einzelnen Soldaten konnten auch ganze Einheiten (Centurien, Cohorten und auch komplette Legionen bestraft werden. In besonders schweren Fällen von Feigheit vor dem Feind, Meuterei oder Fahnenflucht wurde eine symbolische Hinrichtung der Einheit durch Dezimierung vorgenommen, bei der jeder zehnte Mann durch ein frustuarium hingerichtet wurde. Die Überlebenden trafen dann meist weitere Strafmaßnahmen. Auch die unehrenhafte Entlassung konnte eine ganze Einheit treffen, die in diesem Fall meist zusätzlich unter damnatio memoriae geriet, so dass ihr Andenken durch die systematisch Auslöschung ihres Namens aus allen offiziellen Schriften zerstört wurde.
Als zeitweilige Strafen konnte für Teileinheiten die Verbannung aus dem Lager (extra vallum tendere) angeordnet werden. Zusätzlich oder auch als einzelne Maßnahme konnte die betroffene Einheit gekürzte oder veränderte Nahrungsrationen bekommen, beispielsweise Gerste statt Weizen, weil diese bitter schmeckt und zäher ist und den Soldaten daher mehr Mühe bei der Verarbeitung zu Mehl abverlangt.