Aequitas: Unterschied zwischen den Versionen

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Aequitas stellte keine aus der religiösen Sphäre entsprungene Figur dar, sondern war schlichtweg ein Begriff, dem - wie so vielen anderen auch - Verehrung zuteil wurde. Als Attribute gab man der weiblichen Figur meist die Waage und das Füllhorn; beides Elemente, die auch bei anderen Personifikationen und Gottheiten in Erscheinung traten.
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[[Kategorie:Personifikation]]
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''Aequitas'' stellte keine aus der religiösen Sphäre entsprungene Figur dar, sondern war schlichtweg ein Begriff, dem - wie so vielen anderen auch - Verehrung zuteil wurde. Als Attribute gab man der weiblichen Figur meist die Waage und das Füllhorn; beides Elemente, die auch bei anderen Personifikationen und Gottheiten in Erscheinung traten.
  
Speziell bezeichnete man mit Aequitas im römischen Rechtsdenken eine konkrete Vorgangsweise in Bezug auf Gerechtigkeit. Schon die Herleitung des Namens von aequus für gleich, billig, unparteiisch oder gleichartig legt diesen Sinn nahe. Konkret ging es um die Gleichartigkeit von juristischen Entscheidungen auf der Basis gleichartiger vorangegangener Fälle. Eine Gleichheit vor dem Gesetz war damit nicht gemeint.
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Speziell bezeichnete man mit Aequitas im römischen Rechtsdenken eine konkrete Vorgangsweise in Bezug auf Gerechtigkeit. Schon die Herleitung des Namens von ''aequus'' für gleich, billig, unparteiisch oder gleichartig legt diesen Sinn nahe. Konkret ging es um die Gleichartigkeit von juristischen Entscheidungen auf der Basis gleichartiger vorangegangener Fälle. Eine Gleichheit vor dem Gesetz war damit nicht gemeint.
  
Natürlich versteckt sich hinter Aequitas auch der Wunsch nach einer berechenbaren Rechtsauslegung, doch geht der Begriff weiter und will die Manifestierung der Gerechtigkeit im Recht selbst erreichen. Dass dies ein schwieriges Unterfangen ist, war natürlich bekannt. Der Jurist Celsus aus der hohen Kaiserzeit bezeichnete folglich das Recht als ars boni et aequi (Kunst des Guten und Gleichen). Damit sollte jeder schon alleine aus dem Gesetz heraus erkennen, warum es dieses gab. Die logische Schlussfolgerung daraus war, dass der Begriff in die philosophisch-religiöse Sphäre des Rechts Eingang fand. In diesem Sinne als Idealbild der Gesetzgebung und Rechtssprechung erschien Aequitas auf diversen Münzen mit ihren erwähnten Attributen.
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Natürlich versteckt sich hinter ''Aequitas'' auch der Wunsch nach einer berechenbaren Rechtsauslegung, doch geht der Begriff weiter und will die Manifestierung der Gerechtigkeit im Recht selbst erreichen. Dass dies ein schwieriges Unterfangen ist, war natürlich bekannt. Der Jurist [[Celsus]] aus der hohen Kaiserzeit bezeichnete folglich das Recht als ''ars boni et aequi'' (Kunst des Guten und Gleichen). Damit sollte jeder schon alleine aus dem Gesetz heraus erkennen, warum es dieses gab. Die logische Schlussfolgerung daraus war, dass der Begriff in die philosophisch-religiöse Sphäre des Rechts Eingang fand. In diesem Sinne als Idealbild der Gesetzgebung und Rechtssprechung erschien ''Aequitas'' auf diversen [[Münzen]] mit ihren erwähnten Attributen.
  
Liess sich das hehre Ziel der Aequitas in einem Stadtstaat noch einigermassen verwirklichen, kam es mit der Ausdehnung des Imperiums immer mehr zu einer Differenz zwischen Vorgabe und Realität. Auch die Juristen der Kaiserzeit waren sich dieses Problems bewusst und sogar Ulpian, der grosse Jurist der 1.Hälfte des 3.Jh.n.Chr., anerkennt die Problematik.
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Liess sich das hehre Ziel der ''Aequitas'' in einem Stadtstaat noch einigermassen verwirklichen, kam es mit der Ausdehnung des Imperiums immer mehr zu einer Differenz zwischen Vorgabe und Realität. Auch die Juristen der Kaiserzeit waren sich dieses Problems bewusst und sogar [[Ulpian]], der grosse Jurist der 1.Hälfte des 3.Jh.n.Chr., anerkennt die Problematik.
  
Seit [[Caracalla]] wurde diese Diskrepanz immer grösser und auch bizarrer. Der Kaiser als oberster Rechtsschöpfer und sich schon halb in religiöser Sphäre befindlich stand automatisch für den Begriff der Aequitas, obwohl die Politik eine völlig andere sein konnte. Entweder wurde der Begriff bewusst missachtet um mit Gegnern besser fertig werden zu können oder es kam mit tiefster Verklärung des Rechts zu nicht exekutierbaren Gesetzen. So etwa wenn Konstantin sagt: Placuit in omnibus rebus praecipuam esse iustitiae aequitatisque quam stricti iuris rationem. (Es ist allen Sachen von Gerechtigkeit und Gleichheit besser im einzelnen zu urteilen, als das strenge Recht auszulegen.) Seine Politik sah ein bisschen anders aus...
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Seit [[Caracalla]] wurde diese Diskrepanz immer grösser und auch bizarrer. Der [[Kaiser]] als oberster Rechtsschöpfer und sich schon halb in religiöser Sphäre befindlich stand automatisch für den Begriff der ''Aequitas'', obwohl die Politik eine völlig andere sein konnte. Entweder wurde der Begriff bewusst missachtet um mit Gegnern besser fertig werden zu können oder es kam mit tiefster Verklärung des Rechts zu nicht exekutierbaren Gesetzen. So etwa wenn Konstantin sagt: ''Placuit in omnibus rebus praecipuam esse iustitiae aequitatisque quam stricti iuris rationem.'' (Es ist allen Sachen von Gerechtigkeit und Gleichheit besser im einzelnen zu urteilen, als das strenge Recht auszulegen.) Seine Politik sah ein bisschen anders aus...
  
Speziell seit [[Theodosius I.]] wurde dann deutlich, dass Aequitas nun kein hehrer Begriff mehr war, sondern nach Gutdünken von der kaiserlichen Kanzlei bestimmt wurde. Da bis in die Spätantike Aequitas und Recht in einem Konglomerat aufgefasst wurden, kam es erst danach der Aequitas zu, moralischer Wertmassstab des Rechts zu sein. Deshalb lebte die Figur auch unter dem Christentum weiter, da sie keine Gottheit im engeren Sinn war und lediglich einen herbeiführungswürdigen Umstand verdeutlichte.
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Speziell seit [[Theodosius I.]] wurde dann deutlich, dass ''Aequitas'' nun kein hehrer Begriff mehr war, sondern nach Gutdünken von der kaiserlichen Kanzlei bestimmt wurde. Da bis in die Spätantike ''Aequitas'' und Recht in einem Konglomerat aufgefasst wurden, kam es erst danach der ''Aequitas'' zu, moralischer Wertmassstab des Rechts zu sein. Deshalb lebte die Figur auch unter dem Christentum weiter, da sie keine Gottheit im engeren Sinn war und lediglich einen herbeiführungswürdigen Umstand verdeutlichte.

Aktuelle Version vom 31. August 2015, 20:23 Uhr

Aequitas stellte keine aus der religiösen Sphäre entsprungene Figur dar, sondern war schlichtweg ein Begriff, dem - wie so vielen anderen auch - Verehrung zuteil wurde. Als Attribute gab man der weiblichen Figur meist die Waage und das Füllhorn; beides Elemente, die auch bei anderen Personifikationen und Gottheiten in Erscheinung traten.

Speziell bezeichnete man mit Aequitas im römischen Rechtsdenken eine konkrete Vorgangsweise in Bezug auf Gerechtigkeit. Schon die Herleitung des Namens von aequus für gleich, billig, unparteiisch oder gleichartig legt diesen Sinn nahe. Konkret ging es um die Gleichartigkeit von juristischen Entscheidungen auf der Basis gleichartiger vorangegangener Fälle. Eine Gleichheit vor dem Gesetz war damit nicht gemeint.

Natürlich versteckt sich hinter Aequitas auch der Wunsch nach einer berechenbaren Rechtsauslegung, doch geht der Begriff weiter und will die Manifestierung der Gerechtigkeit im Recht selbst erreichen. Dass dies ein schwieriges Unterfangen ist, war natürlich bekannt. Der Jurist Celsus aus der hohen Kaiserzeit bezeichnete folglich das Recht als ars boni et aequi (Kunst des Guten und Gleichen). Damit sollte jeder schon alleine aus dem Gesetz heraus erkennen, warum es dieses gab. Die logische Schlussfolgerung daraus war, dass der Begriff in die philosophisch-religiöse Sphäre des Rechts Eingang fand. In diesem Sinne als Idealbild der Gesetzgebung und Rechtssprechung erschien Aequitas auf diversen Münzen mit ihren erwähnten Attributen.

Liess sich das hehre Ziel der Aequitas in einem Stadtstaat noch einigermassen verwirklichen, kam es mit der Ausdehnung des Imperiums immer mehr zu einer Differenz zwischen Vorgabe und Realität. Auch die Juristen der Kaiserzeit waren sich dieses Problems bewusst und sogar Ulpian, der grosse Jurist der 1.Hälfte des 3.Jh.n.Chr., anerkennt die Problematik.

Seit Caracalla wurde diese Diskrepanz immer grösser und auch bizarrer. Der Kaiser als oberster Rechtsschöpfer und sich schon halb in religiöser Sphäre befindlich stand automatisch für den Begriff der Aequitas, obwohl die Politik eine völlig andere sein konnte. Entweder wurde der Begriff bewusst missachtet um mit Gegnern besser fertig werden zu können oder es kam mit tiefster Verklärung des Rechts zu nicht exekutierbaren Gesetzen. So etwa wenn Konstantin sagt: Placuit in omnibus rebus praecipuam esse iustitiae aequitatisque quam stricti iuris rationem. (Es ist allen Sachen von Gerechtigkeit und Gleichheit besser im einzelnen zu urteilen, als das strenge Recht auszulegen.) Seine Politik sah ein bisschen anders aus...

Speziell seit Theodosius I. wurde dann deutlich, dass Aequitas nun kein hehrer Begriff mehr war, sondern nach Gutdünken von der kaiserlichen Kanzlei bestimmt wurde. Da bis in die Spätantike Aequitas und Recht in einem Konglomerat aufgefasst wurden, kam es erst danach der Aequitas zu, moralischer Wertmassstab des Rechts zu sein. Deshalb lebte die Figur auch unter dem Christentum weiter, da sie keine Gottheit im engeren Sinn war und lediglich einen herbeiführungswürdigen Umstand verdeutlichte.