Comitium Curiatum: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Curiat Comitien war ursprünglich die Versammlung des Heeres auf dem Marsfeld außerhalb der Stadtmauern. | + | Die Curiat Comitien war ursprünglich die Versammlung des Heeres auf dem Marsfeld außerhalb der Stadtmauern. In späterer Zeit wurden die Comitien zu einer festen Institution mit einem Tagungsort in der Nähe des Senats auf dem Forum. Im Zuge der Ständekämpfe erhielten die Volksversammlung das Recht Gesetze per Plebiszit zu erlassen. Die Vorsitzenden der Volksversammlung waren die Volkstribunen, die sacrosanct („unberührbar“) waren und |
ein Vetorecht bei Beschlüssen des Senats und der Konsuln hatten. In der Kaiserzeit verloren die Curiat Comitien ihre Funktion, Gaius berichtet aber, dass die Kaiser durch einen Beschluss der Comtien ihre Macht erhielten, was aber wohl nur ein frommer Wunsch war. Die Curiat Comitien waren aber wie in der Frühzeit immer noch zuständig bei den Adrogationen und bei der Festlegung und Verlesung von Testamenten. | ein Vetorecht bei Beschlüssen des Senats und der Konsuln hatten. In der Kaiserzeit verloren die Curiat Comitien ihre Funktion, Gaius berichtet aber, dass die Kaiser durch einen Beschluss der Comtien ihre Macht erhielten, was aber wohl nur ein frommer Wunsch war. Die Curiat Comitien waren aber wie in der Frühzeit immer noch zuständig bei den Adrogationen und bei der Festlegung und Verlesung von Testamenten. | ||
''Quelle:'' Manthe; Geschichte des römischen Rechts | ''Quelle:'' Manthe; Geschichte des römischen Rechts |
Version vom 27. Oktober 2005, 11:08 Uhr
Die Curiat Comitien (comitia curiata)
Die Curiat Comitien war ursprünglich die Versammlung des Heeres auf dem Marsfeld außerhalb der Stadtmauern. In späterer Zeit wurden die Comitien zu einer festen Institution mit einem Tagungsort in der Nähe des Senats auf dem Forum. Im Zuge der Ständekämpfe erhielten die Volksversammlung das Recht Gesetze per Plebiszit zu erlassen. Die Vorsitzenden der Volksversammlung waren die Volkstribunen, die sacrosanct („unberührbar“) waren und ein Vetorecht bei Beschlüssen des Senats und der Konsuln hatten. In der Kaiserzeit verloren die Curiat Comitien ihre Funktion, Gaius berichtet aber, dass die Kaiser durch einen Beschluss der Comtien ihre Macht erhielten, was aber wohl nur ein frommer Wunsch war. Die Curiat Comitien waren aber wie in der Frühzeit immer noch zuständig bei den Adrogationen und bei der Festlegung und Verlesung von Testamenten.
Quelle: Manthe; Geschichte des römischen Rechts