Legatus augusti pro praetore: Unterschied zwischen den Versionen

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#REDIRECT [[Statthalter#Die legati Augusti pro praetore]]
Ein ''legatus augusti pro praetore'' ist der Wortbedeutung nach ein Gesandter des [[Kaiser]]s im Range eines ehemaligen ''[[praetor]]s''. Verwendung findet diese Bezeichnung in der [[Kaiserzeit]] ausschließlich für die Statthalter kaiserlicher [[:Kategorie:Provinz|Provinzen]]. In diesen ist formell der amtierende Kaiser der Statthalter im Range eines ''[[Proconsul]]s''. Da er diese Aufgabe allerdings nicht persönlich wahrnehmen kann, entsendet er einen entsprechenden ''legatus'' als Vertreter. Dieser war mindestens ein ehemaliger ''praetor'', konnte jedoch auch ein ehemaliger ''[[consul]]'' sein.
 
 
 
Üblicherweise war in kaiserlich kontrollierten Provinzen immer auch mindestens eine [[Legion]] stationiert, deren Kommando der ''legatus augusti pro praetore'' übernahm. Waren mehrere Legionen in der Provinz vertreten, war er den anderen [[legatus legionis|Legionslegaten]] vorgesetzt.
 

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2011, 20:25 Uhr