Sklaven: Unterschied zwischen den Versionen
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'''''S'''''klaven waren ursprünglich in Rom ausschliesslich Schuldsklaven. Erst im Laufe der Zeit wurden auch Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht und als die Schuldsklaverei im 2.Jh. v.Chr. verboten wurde, offiziell auf Druck der Bevölkerung, wurden fast nur noch Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht. Durch die vielen Eroberungsfeldzüge der Römer kamen immer mehr [[Kriegsgefangene]], wodurch die Schuldsklaverei uninteressant wurde. | '''''S'''''klaven waren ursprünglich in Rom ausschliesslich Schuldsklaven. Erst im Laufe der Zeit wurden auch Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht und als die Schuldsklaverei im 2.Jh. v.Chr. verboten wurde, offiziell auf Druck der Bevölkerung, wurden fast nur noch Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht. Durch die vielen Eroberungsfeldzüge der Römer kamen immer mehr [[Kriegsgefangene]], wodurch die Schuldsklaverei uninteressant wurde. |
Version vom 8. November 2005, 23:53 Uhr
Sklaven waren ursprünglich in Rom ausschliesslich Schuldsklaven. Erst im Laufe der Zeit wurden auch Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht und als die Schuldsklaverei im 2.Jh. v.Chr. verboten wurde, offiziell auf Druck der Bevölkerung, wurden fast nur noch Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht. Durch die vielen Eroberungsfeldzüge der Römer kamen immer mehr Kriegsgefangene, wodurch die Schuldsklaverei uninteressant wurde.
Der Sklave hatte im römischen Recht keine Persönlichkeit und keine Rechtsfähigkeit. Er galt als reiner Sachgegenstand und Gegenstand zum Handel. Sklavenkinder waren von von Geburt an Sklaven und Freigeborene konnten jederzeit, sofern sie nicht Römer waren zu Sklaven werden (Kriegsgefangene). Der Herr hatte das Recht über Leben und Tod des Sklavens zu bestimmen. Wenn der Sklave Geld verdiente, gehörte dies dem Herrn. Dies entwickelte sich im Laufe der Zeit aber zu dem so genannten Pekulienwesen, welches dem Sklaven erlaubte in beschränkter Weise eigenes Vermögen (peculium) zu erwerben und sich dadurch vielleicht auch irgendwann freizukaufen. es gab viele Möglichkeiten der Freilassung:
- per testamentum: letzter Wille im Testament des Herren
- per vindictam: vor dem Magistrat wurde ein Rechtsakt durchgeführt
- per censum: der Herr liess den Sklaven als freien Bürger in die Bürgerrolle eintragen
- per epistolam: Zusendung eines Freibriefs
- per mensam, per convivium, inter amicos: eine einfache Willenserklärung des Herrn
Der freigelassene Sklave besaß dann das Bürgerrecht, stand aber als Klient immer noch zu dem Herrn, der ihn freigelassen hatte in einem Abhängigkeitsverhältnis. Der Freigelassene übernahm in der Regel Vor- und Familienname seines Herrn und fügte seinen eigenen Rufnamen mit einem Hinweis auf seine Freilassung hinzu. Für das Beispiel heisst der ehemalige Besizter "Lucius Vellius Maior", der Sklave "Creticus":
- "Lucius Vellius L(uci) l(ibertus) Creticus" = "Lucius Vellius Creticus, Freigelassener des Lucius."
Möglich waren jedoch auch abgekürzte Formen dieser Regeln, in welcher der Familienname so abgeändert wurde, dass er eine Zugehörigkeit zur Familie ohne Verwandtschaft anzeigte:
- "Lucius Vellianus Maior Creticus"
- "Lucius Vellianus Creticus"
Da in der frühen Kaiserzeit die Zahl der Freigelassenen zu stark zunahm, erließ Kaiser Augustus ein Gesetz, welches die Freilassungen beschränkte. So musste der Freigelassene mindestens 30 Jahre alt sein, aber auch andere Regelungen gab es für diesen Fall und doch nahm die Zahl der Freigelassenen weiter zu.
Durch willkürliche und grausame Behandlung der Sklaven gab es wiederholt blutige Sklavenaufstände und drei Sklavenkriege, wovon der bekannteste der Spartacus-Aufstand sein dürfte (73-71 v.Chr.), der für Rom sehr gefährlich wurde und zum Schluß niedergeschlagen werden konnte und die Sklaven alle ans Kreuz geschlagen wurden.