Parentalia: Unterschied zwischen den Versionen

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13.-21.Februar
 
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Festtage zu Ehren der Verstorbenen. Man suchte die Nähe zu den Verstorbenen, was auch einschloss, auf den Gräbern zu speisen.
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Ein Totenfest, an welchem der Verstorbenen gedacht wurde und die Ahnen geehrt wurden (''di parentum'' = die Geister der verstorbenen Voreltern).
  
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Während dieser Tage (''dies parentales'') legten die Ritter und Senatoren die ''toga praetexta'' ab, es durften keine Hochzeiten abgehalten werden und die Tempel blieben geschlossen. Die Gräber der Angehörigen wurden geschmückt und die Geister der Verstorbenen mit Opfern geehrt. Das Mahl wurde mit den Ahnen geteil, was auch einschloss auf den Gräbern zu speisen.
  
''Quelle:'' Jörg Rüpke: Die Religion der Römer, C.H. Beck, München 2001, S. 72
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Die Parentalia schlossen mit dem Festtag der [[Feralia]] am 21. Februar. Am folgenden Tag, dem 22. Februar, wurde dann für die noch Lebenden das Familienfest der [[Caristia]] angeschlossen.
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''Quellen:'' Jörg Rüpke: ''Die Religion der Römer'', C.H. Beck, München 2001, S. 72 & Georg Wissowa: ''Religion und Kultus der Römer'', München 1912, S. 232/233

Version vom 18. November 2005, 20:27 Uhr

13.-21.Februar

Ein Totenfest, an welchem der Verstorbenen gedacht wurde und die Ahnen geehrt wurden (di parentum = die Geister der verstorbenen Voreltern).

Während dieser Tage (dies parentales) legten die Ritter und Senatoren die toga praetexta ab, es durften keine Hochzeiten abgehalten werden und die Tempel blieben geschlossen. Die Gräber der Angehörigen wurden geschmückt und die Geister der Verstorbenen mit Opfern geehrt. Das Mahl wurde mit den Ahnen geteil, was auch einschloss auf den Gräbern zu speisen.

Die Parentalia schlossen mit dem Festtag der Feralia am 21. Februar. Am folgenden Tag, dem 22. Februar, wurde dann für die noch Lebenden das Familienfest der Caristia angeschlossen.


Quellen: Jörg Rüpke: Die Religion der Römer, C.H. Beck, München 2001, S. 72 & Georg Wissowa: Religion und Kultus der Römer, München 1912, S. 232/233