Stände: Unterschied zwischen den Versionen

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==Stände==
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==Sklaven==
 
 
===Sklaven===
 
 
Sklaven haben im römischen Recht keine Persönlichkeit und keine Rechtsfähigkeit. Sie gelten nur als Sachgegenstand und Gegenstand des Handels. Sklavenkinder werden von Geburt an Sklaven, freigeborene können aus verschiedenen Gründen zu Sklaven werden. Der Besitzer hat das Recht über Leben und Tod des Sklaven zu bestimmen. Was der Sklave verdient, gehört dem Herrn. Erst im Laufe der Zeit änderte sich dieses und der Sklave konnte nebenher Geld verdienen und sich auch gegebenenfalls damit frei kaufen.
 
Sklaven haben im römischen Recht keine Persönlichkeit und keine Rechtsfähigkeit. Sie gelten nur als Sachgegenstand und Gegenstand des Handels. Sklavenkinder werden von Geburt an Sklaven, freigeborene können aus verschiedenen Gründen zu Sklaven werden. Der Besitzer hat das Recht über Leben und Tod des Sklaven zu bestimmen. Was der Sklave verdient, gehört dem Herrn. Erst im Laufe der Zeit änderte sich dieses und der Sklave konnte nebenher Geld verdienen und sich auch gegebenenfalls damit frei kaufen.
 
Es gab verschiedene Möglichkeiten zu einem Sklaven zu werden. In Rom war die Schuldsklaverei üblich, nebenher wurden in geringem Maße auch Kriegsgefangene versklavt. Nachdem im 2. Jh. v. Chr. die Schuldsklaverei verboten wurden und immer mehr Kriegsgefangene als Sklaven verkauft wurden, stützte sich der Handel fast ausschliesslich auf jene.
 
Es gab verschiedene Möglichkeiten zu einem Sklaven zu werden. In Rom war die Schuldsklaverei üblich, nebenher wurden in geringem Maße auch Kriegsgefangene versklavt. Nachdem im 2. Jh. v. Chr. die Schuldsklaverei verboten wurden und immer mehr Kriegsgefangene als Sklaven verkauft wurden, stützte sich der Handel fast ausschliesslich auf jene.
  
===Liberti===
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==Liberti==
 
siehe [[Freigelassene|Freigelassene Sklaven]]
 
siehe [[Freigelassene|Freigelassene Sklaven]]
  
===Peregrini===
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==Peregrini==
Die Peregrini sind die Einwohner des Imperiums, die kein Bürgerrecht besitzen. Es sind Provinzbewohner, Freigelassene oder Einwanderer. Aufgrund des fehlenden Bürgerrechts können sie nicht wählen, für öffentliche Ämter kandidieren und im Cultus Deorum dienen. In der Armee können sie lediglich zwischen den Auxiliareinheiten und der Flotte wählen. Allerdings dürfen sie Betriebe eröffnen und Handel treiben.
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Die Peregrini sind die Einwohner des Imperiums, die kein Bürgerrecht besitzen. Es sind die ursprünglichen Einwohner der Provinzen oder Einwanderer. Aufgrund des fehlenden Bürgerrechts können sie nicht wählen, für öffentliche Ämter kandidieren und im Cultus Deorum dienen. In der Armee können sie lediglich zwischen den Auxiliareinheiten und der Flotte wählen. Allerdings dürfen sie Betriebe eröffnen und Handel treiben.
 
 
===Plebejer===
 
Die Plebejer sind das Volk, das nicht dem alten Adel, den Patriziern (lat. patres "Väter, Vorfahren"), angehört. Es besteht vor allem aus Bauern und Handwerkern. Zur Zeit der späten Republik unterliegt plebs einer Bedeutungsverschiebung. Der Begriff dient nun zur sozialen Differenzierung aller Bürger unterhalb des Senatoren- und Ritterstands. Es wird zwischen den städtischen (ausschliesslich die Stadt Rom) Plebejern, der plebs urbana, und den ländlichen, der plebs rustica unterschieden.
 
 
 
===Patrizier===
 
Patrizier stellen die Oberklasse in der Frühzeit des antiken Rom dar. Sie sind die Familien berühmter oder einflussreicher Vorfahren. Das Wort Patrizier (patricius) leitet sich vom lateinischen Wort pater, patres (Väter, Vorfahren) ab. Die Patrizier nehmen für sich in Anspruch, die Nachfahren der Gründungsväter Roms zu sein.
 
 
 
 
 
==Ordines==
 
 
 
===Ordo Decurionum===
 
siehe [[Ordo Decurionum]]
 
  
===Ordo Equester===
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==Plebejer==
siehe [[Ordo Equester]]
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Die Plebejer sind das Volk und stellen den weitaus größten Teil der Bevölkerung. Es besteht vor allem aus Bauern und Handwerkern. Zur Zeit der späten Republik unterliegt plebs einer Bedeutungsverschiebung. Der Begriff dient nun zur sozialen Differenzierung aller Bürger unterhalb des Senatoren- und Ritterstands. Es wird zwischen den städtischen (ausschliesslich die Stadt Rom) Plebejern, der plebs urbana, und den ländlichen, der plebs rustica unterschieden.
  
===Ordo Senatorius===
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==Patrizier==
Senatoren an sich sind stets wichtige und respektierte Personen im Reich. Trotz der eigentlich niemals irgendwo niedergeschriebenen Rechte des Senats und der Rechtskraft eines seiner Beschlüsse wurde bis Augustus die römische Politik durch den Senat bestimmt.
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Patrizier stellen die Oberklasse in der Frühzeit des antiken Rom dar. Sie sind die Familien berühmter oder einflussreicher Vorfahren. Das Wort Patrizier (patricius) leitet sich vom lateinischen Wort pater, patres (Väter, Vorfahren) ab. Die Patrizier nehmen für sich in Anspruch, die Nachfahren der Gründungsväter Roms zu sein und haben über Generationen ein gewisses Selbstverständnis als vornehmer Stand entwickelt. Stärker ausgeprägt ist diese Arroganz bei den Gentes Maiores, deren Familien schon seit Jahrhunderten dem Adel angehören. Die Gentes Minores hingegen wurden erst in jüngerer Vergangenheit von den Kaisern geadelt. Mitglieder der Gentes Maiores können, falls sie zum Tode verurteilt werden, stattdessen das Exil wählen.

Version vom 15. Juni 2006, 20:52 Uhr

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Sklaven

Sklaven haben im römischen Recht keine Persönlichkeit und keine Rechtsfähigkeit. Sie gelten nur als Sachgegenstand und Gegenstand des Handels. Sklavenkinder werden von Geburt an Sklaven, freigeborene können aus verschiedenen Gründen zu Sklaven werden. Der Besitzer hat das Recht über Leben und Tod des Sklaven zu bestimmen. Was der Sklave verdient, gehört dem Herrn. Erst im Laufe der Zeit änderte sich dieses und der Sklave konnte nebenher Geld verdienen und sich auch gegebenenfalls damit frei kaufen. Es gab verschiedene Möglichkeiten zu einem Sklaven zu werden. In Rom war die Schuldsklaverei üblich, nebenher wurden in geringem Maße auch Kriegsgefangene versklavt. Nachdem im 2. Jh. v. Chr. die Schuldsklaverei verboten wurden und immer mehr Kriegsgefangene als Sklaven verkauft wurden, stützte sich der Handel fast ausschliesslich auf jene.

Liberti

siehe Freigelassene Sklaven

Peregrini

Die Peregrini sind die Einwohner des Imperiums, die kein Bürgerrecht besitzen. Es sind die ursprünglichen Einwohner der Provinzen oder Einwanderer. Aufgrund des fehlenden Bürgerrechts können sie nicht wählen, für öffentliche Ämter kandidieren und im Cultus Deorum dienen. In der Armee können sie lediglich zwischen den Auxiliareinheiten und der Flotte wählen. Allerdings dürfen sie Betriebe eröffnen und Handel treiben.

Plebejer

Die Plebejer sind das Volk und stellen den weitaus größten Teil der Bevölkerung. Es besteht vor allem aus Bauern und Handwerkern. Zur Zeit der späten Republik unterliegt plebs einer Bedeutungsverschiebung. Der Begriff dient nun zur sozialen Differenzierung aller Bürger unterhalb des Senatoren- und Ritterstands. Es wird zwischen den städtischen (ausschliesslich die Stadt Rom) Plebejern, der plebs urbana, und den ländlichen, der plebs rustica unterschieden.

Patrizier

Patrizier stellen die Oberklasse in der Frühzeit des antiken Rom dar. Sie sind die Familien berühmter oder einflussreicher Vorfahren. Das Wort Patrizier (patricius) leitet sich vom lateinischen Wort pater, patres (Väter, Vorfahren) ab. Die Patrizier nehmen für sich in Anspruch, die Nachfahren der Gründungsväter Roms zu sein und haben über Generationen ein gewisses Selbstverständnis als vornehmer Stand entwickelt. Stärker ausgeprägt ist diese Arroganz bei den Gentes Maiores, deren Familien schon seit Jahrhunderten dem Adel angehören. Die Gentes Minores hingegen wurden erst in jüngerer Vergangenheit von den Kaisern geadelt. Mitglieder der Gentes Maiores können, falls sie zum Tode verurteilt werden, stattdessen das Exil wählen.