Pontifex maximus: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Pontifex Maximus war der Vorsteher des Gremiums, galt als Vorgesetzter der anderen Mitglieder und vertrat das Kollegium nach aussen. Seit dem 3.Jh.v.Chr. wurde er von den 17 Tribus (somit nicht von allen) gewählt.
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Der Pontifex Maximus war der Vorsteher des [[Pontifices|Collegium pontificium]], galt als Vorgesetzter der anderen Mitglieder und vertrat das Kollegium nach aussen. Seit dem 3.Jh.v.Chr. wurde er von den 17 Tribus (somit nicht von allen) gewählt.
  
 
Der oberste Priester hatte nicht nur die Aufsicht über alle anderen Mitglieder und die Kulte, sondern er war zugleich der Hüter des Vestakultes. In dieser Eigenschaft wurde er auch pontifex Vestae genannt. Damit kam ihm zweifaches Disziplinarrecht zu. Einerseits gegenüber seinen Kollegiumsmitgliedern, andererseits gegenüber den [[Vestalinnen]].
 
Der oberste Priester hatte nicht nur die Aufsicht über alle anderen Mitglieder und die Kulte, sondern er war zugleich der Hüter des Vestakultes. In dieser Eigenschaft wurde er auch pontifex Vestae genannt. Damit kam ihm zweifaches Disziplinarrecht zu. Einerseits gegenüber seinen Kollegiumsmitgliedern, andererseits gegenüber den [[Vestalinnen]].

Version vom 2. Juli 2006, 11:00 Uhr

Der Pontifex Maximus war der Vorsteher des Collegium pontificium, galt als Vorgesetzter der anderen Mitglieder und vertrat das Kollegium nach aussen. Seit dem 3.Jh.v.Chr. wurde er von den 17 Tribus (somit nicht von allen) gewählt.

Der oberste Priester hatte nicht nur die Aufsicht über alle anderen Mitglieder und die Kulte, sondern er war zugleich der Hüter des Vestakultes. In dieser Eigenschaft wurde er auch pontifex Vestae genannt. Damit kam ihm zweifaches Disziplinarrecht zu. Einerseits gegenüber seinen Kollegiumsmitgliedern, andererseits gegenüber den Vestalinnen.

Das Amt war hoch angesehen und es bewarben sich nur die vornehmsten Männer. Nur in Ausnahmesituationen konnte jemand Pontifex Maximus werden, der noch nie das Konsulat inne gehabt hatte. Beispiele hierfür sind P.Licinius Crassus 212 v.Chr. und G.Iulius Caesar 63 v.Chr.

Der letzte Pontifex Maximus der Republik war Lepidus. Nach seinem Tod im Jahre 12 v.Chr. liess sich Augustus zum obersten Priester wählen. Seit diesem Zeitpunkt blieb das Amt mit dem Kaisertitel verbunden. Die laufenden Geschäfte im Kollegium wurden von einen pontifex pro magistro wahrgenommen. Auch die ersten christlichen Kaiser nahmen den Titel an und erst Kaiser Gratian zog einen Schlussstrich unter das Relikt heidnischer Religion indem er unter dem Einfluss des Papstes Damasus den Titel ablegte. Dennoch blieb die Würde eines Pontifex Maximus erhalten. Zuerst nur theoretisch, ging der Titel im 5.Jh.n.Chr. auf den Papst über.