Provinzverwaltung

Aus Theoria Romana
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Die Verwaltung einer Provinz basierte auf der Unterteilung des besetzten Gebiets in Civitates, die sich selbst verwalteten, und durch ihre römisch beeinflusste Organisation die Sicherheit und Stabilität der Provinzen gewährleisteten.

Die nächsthöhere Ebene war die Amtsebene des höchsten römischen Beamten in der Provinz: des Statthalters. Hier gibt es größere Unterschiede zwischen senatorischen und kaiserlichen Provinzen, was direkt beim Statthalter anfängt. Dem Statthalter stand bei der Verwaltung der Provinz ein umfassender Stab aus untergebenen Officiales (Beamten) zur Verfügung, die mit verschiedenen, aber selten klar abgegrenzten, Aufgaben betraut wurden. Dabei wurde auch zwischen Beamtentypen unterschieden, die vom Kaiser direkt eingesetzt wurden, und solchen, die der Statthalter zu seiner Unterstützung ernannte.

Die verschiedenen Ämter in der Provinzverwaltung - die kaiserlichen Beamten

Der 'Statthalter' wurde in senatorischen Provinzen Procurator genannt, und dementsprechend vom Senat in sein Amt eingesetzt, während der Vertreter des Kaisers in dessen Provinzen Legatus Augusti Pro Praetore genannt wurde. Die Hauptaufgabe des Statthalters bestand in der Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit in seinem Aufgabenbereich, die militärische Sicherung des besetzten Gebietes und die Vertretung des römischen Rechtssystems in den Provinzen. Aus diesem Grund reiste er oft durch die Civitates der Provinz, hielt Gericht und kontrollierte die Abgabenerhebung in seiner Provinz. Auch stellte er den obersten Befehlshaber in der Provinz dar, was ihm ein außerordentliches Machtpotential verlieh, wie die Geschichte lehrt.

Der 'Corrector' wurde vom Kaiser bei groben Missständen in der Provinz eingesetzt, etwa wenn der Posten des Statthalters nicht besetzt war, oder dieser sich in fataler Art und Weise mit seinem Amt übernommen hatte. Die Befugnisse des Correctors reichen fast an die des Statthalters heran, jedoch ist er in militärischer Hinsicht sehr eingeschränkt, so wurden bei Vorkommnissen in den Legionen eigene Beamte herangezogen.

Der 'Iuridicus' wurde eingesetzt sobald der Statthalter durch stärkere Einbindung in andere Aufgabenbereiche von der Ausübung der Rechtssprechung abgehalten wurde. Der Iuridicus war meist senatorischen Ranges, und unterstand auch direkt dem Kaiser, sprach sich in seinen Urteilen aber meist mit dem Statthalter ab.