Imperium
Im römischen Reich gehörte der Begriff Imperium zum Konzept der rechtlichen Amtsbefugnisse. Ein Mann, der ein Imperium innehatte, hatte absolute Macht innerhalb des Zuständigkeitsbereichs seines Amtes, konnte aber per Veto oder Mehrheitsbeschluss durch den oder die Inhaber eines höhergestellten Imperiums überstimmt werden. Die zwei Arten sind das 'imperium proconsulare' und das 'imperium maius'. Das 'imperium proconsulare' hatte der Legatus augusti pro praetore einer kaiserlichen Provinz inne. Das 'imperium maius' bekam der Inhaber idR für einen bestimmten Auftrag. Innerhalb dieses Auftrages unterstanden ihm alle Inhaber anderer Imperia. Ein ähnliches Imperium maius wurde später ein wichtiger Bestandteil der Amtsgewalt der römischen Kaiser und gab ihnen die Möglichkeit, auch in den Provinzen einzugreifen, die formell dem Senat unterstanden.