Via privata
Version vom 8. Dezember 2006, 23:06 Uhr von Spurius Purgitius Macer (Diskussion | Beiträge)
Alle Straßen, die nicht als Staatsstraße (Via publica) oder Provinzstraße (Via vicinalis) angelegt wurden, galten als Privatstraßen. Sie befanden sich nicht nur auf einzelnen Grundstücken, sondern konnten auch Gutshöfe oder ganze Ortschaften miteinander verbinden. Sie wurden von den Sklaven der Gutsherren angelegt und den Landbesitzern oblag auch der Unterhalt.