Peregrinus
Version vom 23. Dezember 2008, 22:22 Uhr von Spurius Purgitius Macer (Diskussion | Beiträge)
Als peregrinus bezeichneten die Römer einen Menschen, der frei geboren war, jedoch nicht das römische Bürgerrecht besaß. Rechtlich steht er damit über den Sklaven und unter den römischen Bürgern. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies auf den größten Teil der Einwohner der römischen Provinzen und damit auf den größten Teil der Einwohner des Reiches insgesamt zutrifft.
Aus seinem Status ergaben sich für einen peregrinus einige rechtliche Nachteile gegenüber einem römischen Bürger:
- Er war nicht wahlberechtigt bei den Wahlen in Rom. In der Praxis dürfte dieser Nachteil als wenig gravierend empfunden worden sein.
- Er hatte nicht das Recht, bei Rechtsstreitigkeiten auf eine Verhandlung vor einem Praetor in Rom bestehen zu können. Allgemein bevorzugte das römische Recht römische Bürger gegenüber peregrini.
- Er hatte nicht die Möglichkeit, als Berufssoldat in der Legion, den Cohortes Urbanae oder den Cohortes Praetoriae zu dienen. Stattdessen standen ihm nur der Dienst in den Hilfstruppen, der Classis oder den Vigiles offen.
- Er konnte keine Ehe mit einer Person mit Bürgerrecht eingehen.
Durch den Militärdienst, andere besondere Leistungen oder gezielte Romanisierungsstrategien des Kaisers konnten peregrini das römische Bürgerrecht erhalten und damit einen höheren gesellschaftlichen Status erlangen.