Officium

Aus Theoria Romana
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Der Begriff Officium bezeichnet im Lateinischen allgemein verschiedene Pflichten, aber auch den Mitarbeiterstab eines Magistraten, Curatoren und weiteren Amtsträgern. Charakteristisch war dabei, dass jeder neue Amtsträger sein officium neu einrichtete, sodass eine große personelle Diskontinuität bestand, was sich wiederum sehr negativ auf seine Effizienz auswirkte.

Typischerweise wurde nur ein sehr kleiner Teil der Mitarbeiter eines Amtsträgers staatlich besoldet - wie etwa die legati von Statthaltern oder Apparitoren. Neben diesen griff man vor allem auf Freunde (amici, vor allem Juristen) als Berater, sowie persönliche Freigelassene zurück. Der Beraterstab eines Magistraten wurde dabei als consilium bezeichnet (wie auch das consilium principis), zu dem auch subalterne Magistrate (etwa ihre Quaestoren, unterstellte Legaten), in einigen Fällen aber auch Amtskollegen zählten. Eine Sonderstellung kam dabei den Consuln zu, die sich neben privaten Beratungsgremien auch auf die Priesterkollegien und den Senat stützen konnten.

Eine wichtige Rollen innerhalb der officia kam den scribae als spezialisierten Kräften zu, die sich häufig aus dem Ritterstand, zumindest jedoch aus Freigeborenen rekrutierten. Während die einfachen Kopisten (scribae librarii - wohl meist Sklaven) die gewöhnlichen Schreibarbeiten übernahmen, waren sie für die Finanzbuchhaltung, die Führung der Archive, aber auch das Vorbereiten von Entscheidungen zuständig. Ihre Bedeutung wird daran deutlich, dass einem Promagistrat nur zwei für die Buchhaltung, allen anderen Magistraten sogar nur ein Scriba vom Staat zugeteilt war (mit Ausnahme der Consuln und des Kaisers).

Eine ebenso wichtige Rolle innerhalb des magistratischen officium spielten auch die accensi (Amtsdiener), die als Vertrauensleute aus dem persönlichen Umfeld des Amtsträgers stammten, häufig also ebenfalls persönliche Freigelassene waren. Im Gegensatz zu den übrigen apparitores finanzierte der Staat diese nur für consularische und praetorische Ämter.

Neben diesen gehörten schließlich Liktoren, Viatores (die bei Amtsträgern ohne Liktoren häufig deren Aufgaben übernahmen), Herolde (praecones), sowie Kulthelfer hinzu (üblicherweise ein Opferschlächter (victimarius), ein Haruspex, ein Hühnerwärter (puellarius) und ein Flötenspieler (tibicen)). Schließlich hatten die einzelnen Abteilungen, denen die Magistrate und Curatoren vorstanden, noch eigenes Personal, das unterhalb der Apparitores rangierte (z.B. das Aerarium oder die Wasserverwaltung Roms).


Literatur: Francois Jacques/John Scheid: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 v. Chr.-260 n. Chr. Bd. 1: Die Struktur des Reiches, aus dem Französischen übers. v. Peter Riedlberger, Stuttgart u. Leipzig 1998.