Vectigal

Aus Theoria Romana
Version vom 28. Oktober 2012, 13:14 Uhr von Lucius Tiberius Lepidus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Vectigal''' (pl. Vectigalia) werden sämtliche Abgaben vom im Staatseigentum befindlichen Ager Publicus bezeichnet. Der Begriff ist von ''vehere'' abge…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Vectigal (pl. Vectigalia) werden sämtliche Abgaben vom im Staatseigentum befindlichen Ager Publicus bezeichnet. Der Begriff ist von vehere abgeleitet, was zunächst als der Zehnte zu verstehen sein dürfte, aber auf alle Bodenabgaben (z.B. Hutsteuer oder Accise) übertragen wurde und seinen Gegensatz in der Steuer vom Privateigentum, dem tributum cicium Romanorum, hat.

Die Vectigalien bildeten die Haupteinnahme des Aerariums, denn alles, was außer den in der Periode der Republick von Abgaben sonst bekannt ist, beschränkt sich erstens auf die im Jahr 357 v. Chr. durch ein Gesetz des Consuls Gnaeus Manlius Capitolinus Imperiosus eingeführten Luxuststeuer, die cicesima manumissionum, zweitens einer nur vorübergehend erhobenen Erbschaftssteuer und letztlich drittens auf einige Zölle.