Diskussion:Klientel
Version vom 15. November 2005, 01:31 Uhr von Marcus Vinicius Hungaricus (Diskussion | Beiträge)
Memo an mich selbst. ;) a) bezüglich der fides: es gab sogar eine Bestimmung im Zwölftafelgesetz, deswegen also sehr wohl gesetzliche Bestimmung. b) Patronatsverhältnis genau eruieren c) irgendwie passt mir das mit den Rechtsgeschäften und dem privatrechtlichen Teil nicht ganz. Meinen Infos zufolge konnten die römischen Bürger Rechtsgeschäfte abschließen und die Peregrini bekamen nach und nach das ius commercium, oder ich versteh was falsch. Nachprüfen! Hungi